Ein B.A.U.M. der in den Himmel wächst...
Die erste Meldung wäre bei 3% fällig, aber, wie gesagt, ich glaube kaum, dass jemand dass überprüft, und wenn man zufällig z.b 2.6% uaf einem Depot und 2,9 % auf einen anderen hat, fällt das nicht mal der Bank auf.
Ist im interesse des Aktionärs die Beteiligung zu melden, damit auch die Stimmrechte alle ausgeübt werden können, HV einberufung einberufen werden kann etc.
wenn man aber z.B 2,9% hat, dann nochmal 0,2% kauft, und am nächten Tag verkauft, ist es zwar Pflicht zu melden, Sinn macht es aber nicht, überprüft wirdes nicht, und gemacht wird es wohl auch nicht.
Wenn ich bei 0,2 3% kaufe, verkaufe ich die bei 0,3 ohne Probleme, die sind dann Freefloat, da es eben keine Anlage sondern Zock ist.
Hat man auch bei Hirsch gesehen, da hat jemand 3% gekauft, und in den Zock verkauft, also waren die 3% genau so Streubesitz wie die 1000 St vom Kleinanleger
Mitteilungspflichten gem. §§ 21 ff. WpHG stellen Ordnungswidrigkeiten
dar, die mit einem Bußgeld bis zur Höhe von EUR
200.000,00 belegt sind. Ferner droht bei Missachtung der Mitteilungspflicht......
Seitdem ich 5mal erwischt wurde, handel ich nur noch Weizen-Kontrakte, Futures auf
Orangensaftkonzentrat und spekuliere auf den EUR/CHF.
Vermutlich demnächst wieder eine Ad-hoc über den Verkauf ihrer Anteile, wie seinerzeit die Omiris AG, wo die Aktien auch nicht absonderlich lange gehalten worden.