Eigenheimzulage nach wie vor für Kinderlose ?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 20.02.03 14:03 | ||||
Eröffnet am: | 20.02.03 00:57 | von: baanbruch | Anzahl Beiträge: | 17 |
Neuester Beitrag: | 20.02.03 14:03 | von: ribald | Leser gesamt: | 4.286 |
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Aus der Opposition tönte es, daß es keine Änderung der Eigenheimzulage
rückwirkend zum Jahresanfang geben werde.
Darf ich das so deuten, daß man als Kinderloser nach wie vor
die Zulage starten kann, wenn man sich jetzt noch schnell
in eine bestimmte Wohnungsbaugenossenschaft einkauft?
Wer kennt sich hier aus?
Wie würde ich da genau vorgehen, wenn ich den Weg über die Genossenschaft
gehen möchte?
Für jede Hilfe Danke!
baanbruch
- Koalition gibt Rückwirkung des Gesetzes zum 1. Januar auf
Berlin (AFP) - Bauherren ohne Kinder sowie Familien bekommen nun vorerst doch die höhere Eigenheimförderung nach altem Recht. Auf eine entsprechende Änderung am Steuerpaket hätten sich die Fraktionen von SPD und Grünen verständigt, teilte Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel am Dienstag in Berlin mit. Die ursprünglich geplante Rückwirkung zum 1. Januar des neuen Gesetzes, das eine geringere Förderung vorsieht, sei vom Tisch. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, das sich noch einige Monate hinziehen könnte, sollen die Finanzämter demnach von nun an nach altem Recht über die Förderung entscheiden.
http://news.steuernetz.de/news?i=030218112758.ckvwioth.html
Damit erhalten auch kinderlose Bauherren jährlich maximal 2556 Euro für Neu- und 1278 Euro für Altbauten, hinzu kommen noch einmal 767 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist, dass der Kauf- beziehungsweise Bauantrag vor der endgültigen Verkündigung der Gesetzsänderung unterschrieben wird.
Gemäß den Plänen von Rot-Grün soll die Eigenheimzulage künftig nur noch an Eltern gezahlt werden: Sie erhalten dann acht Jahre lang jährlich 1000 Euro Grundbetrag und 800 Euro pro Kind. Die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf die Eigenheimzulage besteht, sinkt auf 70.000 Euro für allein Erziehende und 140.000 Euro für Paare, der zusätzliche Freibetrag pro Kind liegt bei 20.000 Euro.
18. Februar 2003 - 12:27 Uhr
aber es nützt nix. die aktuellen entwicklungen der politik deuten auf eine weitere verschlimmerung hin.
für leistungsträger gibts daher nur 2 alternativen:
a) abgang ins ausland
b) selbständig machen und alle schlupflöcher voll ausnutzen
a kommt im moment nicht für mich in frage. vielleicht mal in 30 jahren. b ist zwar gesellschaftlich gesehene eine sauerei. aber es geht nicht anders. alle bescheissen und viele lassen sich vom staat durchschleppen. unternehmer, ob gross ob klein kassieren ab. und wer normal arbeitet und viel leistet, der wirt zur ader gelassen ohne ende. sicher hat man es auch als unternehmer nicht leicht in deutschland. aber wenigstens hat man da noch handlungsspielraum um seine abgaben zu beeinflussen. als angestellter kannste steuerlich nicht wirklich viel machen.
volvic
R.
Das tolle ist vor allen Dingen die Rückwirkung, in dem Jahr wo ihr Nachwuchs bekommt (dann wird´s eng, da ja ein Verdiener entfällt) ist´s nix mit der Förderung. Erst wenn das Blag ein Jahr alt ist, dann gibt´s also Kohle, und dann würde ich meine Alte wieder zur Maloche jagen.
Ist echt sozial, von der ach so sozialen SPD!
aber sag mal, wieso gibts keine "yoghurt kauf förderung"???? schliesslich wird damit auch arbeit geschaft - beim milchbauern, beim supermarkt.
müssen wir eigentlich immer alles und jeden scheiss fördern? die eigenheimzulage war mal gedacht die unfinanzierbarkeit von eigenheimen zu mildern - bzw. für eine breite bevölkerungsschicht zu ermöglichen.
heute gibts aber summa sumarum genug wohnraum in deutschland. der bedarf ist aufgrund der bevölkerungsentwicklung rückläufig. wozu da noch geld rein pumpen???? nur damit in der bauindustrie alle jobs erhalten bleiben???
wir sind hier nicht in der planwirtschaft. wenn der bedarf an immobilien zurück geht, dann muss man die resourcen in andere leistungen (möglichst dienstleistungen) stecken.
heute wird ca. häufig nicht mehr um des objektes willen gebaut, sondern einfach nur um steuern zu sparen, bzw. förderungen zu kriegen. echt pervers!
ich bin für eine deutliche minderung der staatsquote. dazu müsste man nur ein paar ordentliche einschnitte machen. und schon könnte man den bundeshaushalt um 25% kürzen.
ich würde mit dem geld die steuern senken und ein programm für bildung aufsetzen.
volvic
Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung fand die Realisierung selbstgenutzten Wohneigentums bundesweit mehrheitlich nicht im Neubau (44 %), sondern mit 50 % im Bestand statt. Knapp 6 % entfielen auf die Förderung von Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude. Auch in den neuen Ländern, in denen der Stellenwert des Neubaus wegen des Nachholeffektes mit fast der Hälfte aller Fälle überdurchschnittlich hoch ist, machen die Erwerber von Wohnungseigentum im Bestand 45 % aller Förderfälle aus. Die insgesamt dominierende und zunehmende Rolle des Erwerbs von Wohneigentum im Bestand belegt die große
Bedeutung der bestehenden Förderung für Bestandsnutzung und -erhaltung. Auch wenn die Daten der Eigenheimzulagen-
Statistik keine Aufschlüsselung über die Art der Objekte geben, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um ein breites Spektrum von Bestandsobjekten handelt (vgl. Abb.).
Inanspruchnahme der Grundförderung - Relative Bedeutung nach Art der begünstigen Wohnung (1996 - 2000)
1) Für das Saarland fehlen exakte Förderdaten für 1996 und 1997 |
Soziale Treffsicherheit
Ein wesentliches Ziel der Eigenheimzulage ist die verstärkte Förderung für Familien mit Kindern. Nach der Koalitionsvereinbarung ist dies auch weiter erklärtes Ziel. Während in der Bundesrepublik Deutschland Familien mit Kindern ein Drittel aller Haushalte stellen, wurden in fast 60 % aller Förderfälle eine oder mehr Kinderzulagen ausgezahlt. Im Neubau beträgt die Quote der ausgezahlten Kinderzulagen 62 %; bei den Erwerbern von Wohneigentum im Bestand liegt sie bei 54 %. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Neubauförderung in besonderem Maße den Familien mit Kindern zugute kommt bzw. von diesen genutzt wird.
Haushalte, die Förderung für den Erwerb im Bestand in Anspruch nehmen, sind im Durchschnitt kleiner als im Neubau; der Anteil (noch) kinderloser Haushalte ist deutlich höher und Familien mit mehreren Kindern sind weniger stark vertreten. Bei Familien mit nur einem Kind sind die Quoten bei Neubau und Bestand allerdings annähernd gleich. Mit insgesamt nahezu identischen Absolutzahlen der Kinderzulagen zeigt die hohe Quote von Kinderzulagefällen im Bestand gleichwohl auch hier eine große familienpolitische Relevanz der derzeitigen Bestandsförderung einschl. Ausbau und Erweiterung.
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Soweit Auszüge aus einer Studie im Auftrag des Bauministeriums. Und wenn Du Dir überlegst, wieviel der Staat zu den Renten zuschießt, ist das Geld für die Schaffung von Wohneigentum doch viel sinnvoller angelegt.
R.
das mit den fördergeldern weniger neu gebaut sondern mehr alt saniert wird bestätigt für mich auch eher meine anschauung. der bedarf an neuem wohnraum geht zurück. alte immobilien werden dann aus steuerlichen gründen saniert. teilweise nur auf dem papier - wie gesagt der steuer willen.
eine förderung von familien mit kindern in sachen immobilienkauf halte ich für falsch. wieviel förderungen für kinder denn noch? schliesslich fallen bei der eigenheimzulage alle raus die ein bischen mehr verdienen. und die die sich eine immobilie nicht leisten können verlieren ebenfalls. gefördert wird also nur die niedrigen mittleren verdiener. ich finde das ungerecht.
überhaupt gibt es in deutschland viel zu viele verschiedene förderungen. da blickt ja keiner mehr durch.
ich halte kindergeld für sinnvoll. steuerlich sollten kinder keine vergünstigung bringen. sonst profitiert der besser verdienende mehr, ungerecht!
kürzt man den ganzen schrott zusammen, dann ist auch genügend geld da um kindergeld in einer höhe zwischen 250 und 400 euro (je nach alter) an die familien zu zahlen.
es gäbe eine menge zu reformieren. vor allem muss transparenz her. aber das wollen die politiker und lobbyisten ja gar nicht. und die bevölkerung? entweder zu dumm um die vorteile auf mittlere und lange sicht zu erkenne - oder zu clever. jeder der vom aktuellen system irgendwie begünstigt wird blockt natürlich extrem gegen jede veränderung. ob nun gerecht oder nicht - man klammert sich an alles was man hat und bekommt. "sollen die doch woanders sparen" heisst es dann immer. trauriges deutschland.
wie dumm die meisten sind kriege ich immer mit, wenn so mancher zu mir sagt "aber meine kinder zahlen später mal deine rente". ich kommentiere das jetzt lieber nicht, sonst rege ich mich nur noch mehr auf.
volvic
R.
Denn dann würden sich die dümmlichen Kommentare von
sonst so vernünftigen Leuten wie ......,
zum Thema erübrigen.
Natürlich hat Reila Recht. Aus verschiedenen
volkswirtschaftlichen Gründen, die auch gesetzlich
fixiert sind, hat z.B. die EH-Sparzulage
enorme positive gesamtwirtschaftliche Wirkungen.
Wer das nicht sieht, ist blöd wie Eichel, der Deutschlehrer.
R.
die sache mit der genossenschaft würde mich auch interessieren, aber das sind schon ziemliche feinheiten. die möglichkeit ist auch nicht soooo bekannt. mich würde zusätzlich interessieren, ob man den genossenschaftsanteil noch gefördert bekommt, wenn bereits einen teil der EHZ verbraucht hat.
ggf. werde ich mal beim finanzamt anrufen (die wissen aber teilweise weniger als der "kunde", gerade jetzt....).
so long
gf
Grünen-Finanzexpertin Scheel: Änderung der Förderung wird auf keinen Fall rückwirkend in Kraft treten – Kritik hält an
Berlin - In den vergangenen Tagen hatte es erhebliche Verwirrung gegeben, ab wann die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Eigenheimzulage Gültigkeit erlangen soll. Nun stellte die Grünen-Finanzpolitikerin Christine Scheel klar: Private Häuslebauer und Wohnungskäufer können entgegen der bisherigen Absicht des Bundesfinanzministeriums in den nächsten Monaten noch die Eigenheimzulage in der bislang geltenden Form in Anspruch nehmen.
„Es wird keine Rückwirkung geben“, sagte die Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses am Dienstag in Berlin. Die Finanzpolitiker der Grünen- und der SPD-Fraktion hätten sich darauf verständigt, dass die geplanten drastischen Einschnitte bei der Eigenheimzulage erst mit dem Zeitpunkt in Kraft treten sollen, wenn die neue Regelung im amtlichen Gesetzblatt stehe. Das könnte im Frühsommer der Fall sein.
Ursprünglich war geplant, die Änderung der Eigenheimzulage rückwirkend zum 1. Januar 2003 in Kraft zu setzen. Damit hätten private Häuslebauer und Wohnungskäufer, die eine Wohnung nach dem 31. Dezember 2002 gekauft beziehungsweise den Hausbau erst nach dem 1. Januar begonnen hätten, die Eigenheimzulage in bisheriger Form nicht mehr bekommen. Der Verband der Privaten Bausparkassen hatte gerade erst eine Regelung, wie sie nun die Koalitionsexperten vereinbart haben, eingefordert. Sie hatten darauf verwiesen, dass wegen der Unsicherheiten bei der Eigenheimzulage viele Bauherren mit ihrer Kauf- oder Bauentscheidung abwarteten.
Die rot-grüne Bundesregierung plant, die Eigenheimzulage künftig nur noch zu gewähren, wenn die Antragsteller Kinder haben oder innerhalb von vier Jahren nach der Anschaffung des Hauses oder der Wohnung Kinder geboren werden. Sofern die Einkommensgrenzen gewahrt werden, sollen künftig ein einheitlicher Familiengrundbetrages von 1000 Euro und eine Kinderzulage von 800 Euro je Kind gezahlt werden. Mit der geplanten Änderung hofft die Bundesregierung, bis 2006 insgesamt knapp fünf Mrd. Euro einzusparen.
Als Grund für die von den Finanzpolitikern beider Fraktionen ausgehandelte Änderung zum Termin der Inkraftsetzung nannte Scheel, Häuslebauern und Wohnungskäufern müsse mehr Planungs- und Rechtssicherheit gegeben werden. „Das ist schließlich ein ganz sensibles Feld“, erklärte sie.
Die Änderung der Eigenheimzulage, die Teil des mehr als 40 Einzelpunkte umfassenden Gesetzesvorhabens der Regierung zum Abbau von Steuervergünstigungen ist, bedarf der Zustimmung des Bundesrates, in dem die unionsgeführten Bundesländer die Mehrheit haben. CDU/CSU haben aber angekündigt, das Steuerpaket und damit auch die Änderung der Eigenheimzulage abzulehnen.
Der Verband Deutscher Makler (VDM) bewertete das Einlenken bei der Stichtagsregelung als positives Signal für den Immobilienmarkt. „Wenn die rot-grüne Mehrheit im Bundestag am Freitag ihren Gesetzentwurf zur Eigenheimförderung einbringt, hat sie offenbar den schlimmsten Fehler behoben: die von ihr geplante Regelung rückwirkend in Kraft treten zu lassen“, erklärte VDM-Sprecher Jürgen Michael Schick. Für das Frühjahrsgeschäft mit selbstgenutzten Immobilien sei dies eine gute Nachricht.
Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) forderte unterdessen ein endgültiges Ende der Kürzungspläne statt weiterem „Rumgemurkse“. „Die Bundesregierung hat es geschafft, zu einer enormen Verunsicherung der Bauherren in den vergangenen Wochen beizutragen und damit der gesamten Bau- und Wohnungswirtschaft erheblichen Schaden zuzufügen“, sagte Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas. „Die Eigenheimzulage ist kein Spielfeld für immer neue Regelungen, Fristen und Förderbedingungen. Die gesamten Kürzungspläne gehören daher heute und jetzt vollständig vom Tisch.“ ru/rtr
Artikel erschienen am 19. Feb 2003