EURO a. S.
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 10.04.01 09:33 | ||||
Eröffnet am: | 08.04.01 13:49 | von: proxicomi | Anzahl Beiträge: | 43 |
Neuester Beitrag: | 10.04.01 09:33 | von: Levke | Leser gesamt: | 10.170 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 11 | |
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gruß
proxi
Fehlen bloß noch BWLer und Stox. Wo ist BWLer eigentlich ???? Lange nicht's mehr von ihm gelesen.
Gruß Marius
Vielleicht kann proxicom dann noch einen Bestell-Link hinzufügen (ich denke mal Ariva bekommt dann auch noch provision, bleibt dann also in der Familie ;-) )
http://www.ariva.de/cgi-bin/shop.pl?action=buy&item=14
nichtsdestotrotz finde ich proxicoms Beitrag wegen der Charts einmalig gelungen! Nochmals vielen Dank für die wöchentliche Mühe!
vorweg:
also ich schätze die mühe die du dir hier machst sehr,proxicomi.
und finde den hinweiß, dass ariva hier eventuellen uhrheberrechtsverletzungen vorbeugen sollte , recht zweifelhaft.
tatsache ist aber , dass sich mit der schriftlichen veröffentlichung tatsächliche rechtliche probleme ergeben könnten.allerdings handelt es sich bei dem urhg um eine zivilrechtliche geschichte. solange die eurams niemanden anzeigt, passiert da gar nichts. ausserdem müsste erst mal eine schriftliche abmahnung an ariva geschickt werden, die auf eine unterlassung drängt. sollte diese dann nicht eingehalten werden , wären erst danach rechtliche schritte zu beführchten. bis es soweit kommt, bist du auf jedenfall auf rechtlich sicherern boden ( sage ich als nichtgelehrter der rechtswissenschaften).
zur stützung meiner ausführung die entsprechenden stellen des uhrg:
§ 12.
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
die eurams könnte also jederzeit die veröffentlichung untersagen, stammtisch hin, stammtisch her.
§ 14.
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
§ 15.
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten;1 das Recht umfaßt insbesondere
1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
wichtig ist hier das wort:ausschließlich
$19.
(3) Das Vortrags- und das Aufführungsrecht umfassen das Recht, Vorträge und Aufführungen außerhalb des Raumes, in dem die persönliche Darbietung stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.
eben dieses recht hat ja eigentlich nur der uhrheber
oder leute an die der uhrheber dieses recht weitergibt.
$20,§21 und §22 regeln dies analog für andere medien
und hier noch mal das ganze als aufbereitung für den spezialfall internet:
http://www.rewi.hu-berlin.de/Lehrstuehle/Paulus/...beit3/kapitel3.htm
nochmal : proxicomi, dies ist keine aufforderung deinen bei vielen beliebten dienst einzustellen.da du ja nach eigenen angaben sogar die erlaubnis der eurams hast, bestehen für dich sowieso keinerlei rechtlichen bedenken.und selbst wenn nicht, würde wegen dem eingangs geschildertem prozedere niemandem etwas passieren.
und wenn die eurams dir an den kragen will, dann sag hier bescheid. dann rufen wir bei ariva zum massenboykott des blattes auf. wollen mal sehen ob der wirtschaftliche schaden für die dann nicht grösser wird. ich gehe nämlich davon aus, das eine vielzahl deiner leser dieses blatt eh aboniert haben.
also auch in meinen namen nochmals vielen dank für deine mühen.
in diesem sinne
1. Sie können hervorragend Gesetzestexte recherchieren und hier reinkopieren
2. Sie unterstellen, daß es einen Meinungsnachrichtendiesnt gibt, der nichts anderes zu tun hat als Urheberrechtsverletzungen bei Privatgesprächen zu verfolgen. Das erscheint einleuchtend, immerhin haben wir schon Anklagen gegen Rechtsradikale, die die öffentliche Meinung zitieren.
3. Sie hatten wohl noch nie einen´Rechtsstreit? Woher sonst kommmt der Irrglaube, daß vor Gericht gemäß Gesetz und nicht gemäß
unsere dispute machen doch nur solange sinn wie wir genügend leute damit belustigen können. da die wiedergabetreue ihrer aussagen aber umgekehrt proportional zum ihrem anspruch an andere steht glaube ich , dass wir unser publikum schnell verlieren.
es hat keinen sinn, dass wir hier die clowns spielen, wenn es keiner mehr lesen mag. obwohl sie en sehr guter stichwortgeber für pointen sind.
ein letztes mal zur sache:
zu
2.) was unterstelle ich ? ich habe doch gerade geschrieben dass nicht passieren wird, solange die eurams keine anzeige erstattet. wo unterstelle ich da denn einen meinungsnachrichtendienst ? nur wenn die eurams halt von der veröffentlichung erfährt (auf welchem weg auch immer ) , hat sie jederzeit dass recht, eben diese zu untersagen.
3.) damit kann ich nichts anfangen, ich glaube da fehlt ich wichtiges wort in dem text.
vor gericht entscheidet jedenfalls der richter aufgrund der gesetzeslage. da ich fiktive entscheidungsprozesse eines fiktiven richters in einem nicht existenten rechtsstreit nicht vorhersagen kann, kann ich ich nur das gesetz zitieren. wenn sie schon richterentscheidungen in einen fall erahnen können, denn es noch nicht gibt, sind sie mir weit vorraus.da ich davon aussgehe, dass auch sie dies nicht können, ist der hinweiß auf die tatsache, dass vor gericht nicht nur die buchstaben des gesetzes zählen sicherlich inhaltlich richtig, trägt aber nicht zur klärung der oben aufgeworfenen frage bei.
ausserdem kommt vor dem gerichtsprozess halt die anzeige und vor der anzeige für gewöhnlich die abmahnung und diese ist nicht nötig, da proxicomi ja über die erlaubniss verfügt.
und wenn er diese nicht gehabt hätte , hätte der vertreter der eurams seine abmahnung eben mit den zitierten paragraphen begründet und nicht mit der richterlichen unabhängigkeit.
da ich mir recht sicher bin, dass unsere leser langsam durch die schwäche unserer dialoge keine weitere grundlage für einen herzhaften lacher haben und sich der erkentnissgewinn für die masse in grenzen hält, schlage ich vor wir machen es wie jedes gute komikerpaar und trennen uns , solange es wenigstens noch mitleidslacher gibt.
nochmals zur vorbeugung von mißverständnissen :
ich freue mich über den service von proxicomi und halte aus persönlicher und subjektiver sicht das "risiko" aller beteiligten für minimal.
ich wollte nur darauf hinweisen ,dass die eurams ( wenn proxicomi keine erlaubniss gehabt häte ) die rechtliche möglichkeit hat , die veröffentlichung zu unterbinden.
nicht mehr und nicht weniger
in diesem sinne
Damit wir uns nicht missverstehen (was im Grunde schon geschehen ist) :
Ich fand und finde Deine Beiträge mehr als gelungen, ich habe sie
jede Woche selbst auch gelesen und war dankbar für die Informationen.
Da ich jedoch selbst ein eigenes Internet-Shop betreibe, Romane schreibe
und unzählige Karikaturen von mir, die in einigen Zeitungen erscheinen,
rechtlich vor Kopien schützen liess, habe ich mich etwas intensiver
informiert und wollte Dich nur informieren.
ARIVA ist kein 08/15 -Diskussionsforum mehr, sondern ein sehr bekannt
gewordenes und populäres Forum, das von zigtausenden Besuchern besucht
wird. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass eines Tages auch einer
vom Springer-Verlag hier aufkreuzt und Ärger macht.
Du hast so viel Lob erhalten bisher...aber Du hast nie einen deshalb
angemacht. Warum ist es dann so schlimm für Dich, wenn auch etwas
,,Kritik" geübt wird ? Kritik im Sinne von Information...von Arivaner
zu Arivaner.
Ich wäre dankbar für so eine Information...
Na denn...
Gruss
Nase
Mach weiter so. Falls jemand vom Verlag sich aufregt, dann kannst du den Service ja einstellen. Solange wirst Du hier viele dankbare Leser finden.
Nase, sicher ist Proxi der Urherberrechtsschutz bekannt. Genauso wie er weiß, daß er keine Hunderter am Farbkopierer kopieren darf. Auch wenn Deine Anmerkung nett gemeint sein mag, sie klang sehr von oben herab und somit gar nicht wie von Dir. ! :-(
Laß´ Dich nicht beirren Proxi. Ich oute mich hiermit als "Sonntäglichen-Euro-am-Sonntag-Käufer-und-beim-Milchkaffee-im-Café-Leser" - und überfliege als Zusammenfassung trotzdem immer gerne Deine Kurzfassung.
Diese Diskussion ist schon wieder so typisch deutsch dass ich mich aufregen könnte.
Fluffy
Türke bin.
Ach wie ich meine alten Arivaner vermisse...
´Nacht
Nase
Eigentlich ist es der Mühe nicht wert auf so eine bornierte, arrogante Aussage überhaupt zu antworten. Dass Du seit über 2 Jahren -und somit ein Jahr länger als ich- im Board bist wissen wir seid Deinem "Nase wird 2" - Selbstbeweihräucherungsthread.
Mein bester Freund ist Türke, lieber Nase, und lebt seid 25 Jahren in Deutschland. Er ist mit seinem ganzen Wesen so "deutsch" wie ich - mit all den Vor- und Nachteilen, die die deutsche Wesensart ausmachen.
Ignorier´ mich einfach und lies nur noch die Threads von "Deinen alten Arivanern". Oder stell´ wie früher Deine "Nase-Trading" Threads rein und wenn´s den Bach runter geht behaupte einfach wieder, Du hättest rechtzeitig verkauft.
Aber vor allen Dingen: Leg´ Deine Arroganz und Überheblichkeit ab. Dass Du eines der ersten ARIVA-Mitglieder bist macht Dich bestimmt nicht zu was besonderem.
´Nacht
Fluffy
Streitet u n d respektiert euch.
Ich entschuldige mich für den Imperativ.
Das board ist besser als es manche darstellen.
Denkt daran - damit nicht noch weitere "alte Arivaner"
uns den Rücken kehren ...
Kauft lieber Aktien !!!! - und das nicht zu wenig !!!
Auf dass die Kurse wieder steigen ..
Euer
Jopius
also nase ich finde diese art der beiträge tragen das niveu zu arivas ursprüngen. echt klasse.
ich lese sachlichkeit, keine anmache unter der gürtellinie, und wie jede woche einen super beitrag von proxi.
aber nase hat natürlich auch als freier ariva user das recht auf evtl. rechtliche probleme hinzuweisen ( ist auch gut so ).
somit
ein herzlich liebes grüssle
vom
preisfuchs
der uns verläßt.
Nase, vielleicht kannst Du bei Ariva beantragen, daß es ein
Extraboard zur Beweihräucherung "alter Tage" gibt.
http://www.altariva.de
ist als Domain noch frei.......