EPI Übernahme - Wir halten zusammen
Nur noch 5,9 Mio Stimmrechte ?
Vor März werden wir eh keinen endgültigen Entscheid sehen, so meine Vermutung.
Und es scheint das erste mal so zu sein, dass wir hoffen dass ein Entscheid später kommt als geplant...... das hatten wir bis jetzt bei EPI auch noch nicht :)
Ich erwarte nach der KM Kurse mind. um 2 Euro herum. Ja
Das wird eine 100% KE....da nähert sich der Kurs immer dem Ausgabepreis..
1,50€ find ich sogar noch positiv.
der aap implantate ag im verhältnis
10 zu 1 zusammengelegt.
und siehe: der kurs hält sich bisher in etwa.
vorher: 0,26 euro, aktuell 2,44 euro.
ich glaube die sitzen auch in berlin.
" die aap gibt die rahmendaten der banktechnischen
umsetzung der ordentlichen kapitalherabsetzung bekannt.
nachdem die eintragung der kapitalherabsetzung in das handelsregister
am 5. oktober 20 erfolgt ist, ist die umstellung des handels an der
frankfurter wertpapierbörse für den 29. oktober 20 geplant. "
danach dürfte es bei epi noch etwas dauern mit den " neuen kursen ".
https://www.finanznachrichten.de/...-europaweiten-verbreitung-022.htm
Datum der Wirksamkeit 02.12.2020, Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
5891230
Die Umstellung geht nicht automatisch und zeitgleich. Das kann sich lange hinziehen, wie an anderen Aktien zu sehen ist.
Und da die Herabsetzung bekannt ist, dürfte sich deren Umsetzung allein kaum auf die MK auswirken.
Interessant wird es, wenn die WA und die KE kommen.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Epigenomics AG ("Gesellschaft") hat am 27. November 2020 nach näherer Maßgabe des in der im Bundesanzeiger am 5. November 2020 veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 4 wiedergegebenen Beschlussvorschlags unter anderem beschlossen, das gemäß Tagesordnungspunkt 3 auf EUR 47.129.840,00 herabgesetzte Grundkapital nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung um EUR 41.238.610,00 auf EUR 5.891.230,00 (eingeteilt in 5.891.230 auf den Namen lautende Stückaktien) herabzusetzen.
Die Kapitalherabsetzung findet zum Zweck der Deckung von Verlusten und im Übrigen zur Einstellung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft statt.
Mit der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses am 2. Dezember 2020 im Handelsregister der Gesellschaft sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von je acht Stückaktien zu einer Stückaktie, sodass die Aktionäre für je acht auf den Namen lautende Stückaktien mit der ISIN DE000A11QW50 / WKN A11QW5 ("alte Aktien") jeweils eine neue auf den Namen lautende Stückaktie mit der ISIN DE000A3H2184 / WKN A3H218 ("konvertierte Aktien") erhalten.
Zur technischen Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die alten Aktien nach dem Stand vom 14. Dezember 2020, abends (Record-Date), von den Depotbanken im Verhältnis 8 zu 1 zusammengelegt. Für je 8 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE000A11QW50 / WKN A11QW5) erhalten die Aktionäre der Gesellschaft eine konvertierte auf den Namen lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A3H2184 / WKN A3H218) eingebucht.
Sofern ein Aktionär einen nicht durch acht teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A3H22N6 / WKN A3H22N) eingebucht. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer etwa erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 8. Januar 2021 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Soweit sich durch die Zusammenlegung Aktienspitzen ergeben und die Aktionäre keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt haben, werden sich die Depotbanken um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen sollen von ihnen zusammengelegt und anschließend für Rechnung der Beteiligten verwertet werden.
Erstattungen der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Die konvertierten Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Aktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 10. Dezember 2020 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstags. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 11. Dezember 2020 an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.
CBO’s Estimate of the Statutory Pay-As-You-Go Effects of H.R. 1570, Removing Barriers to Colorectal Cancer Screening Act of 2020
December 8, 2020
Cost Estimate
The Statutory Pay-As-You-Go Act of 2010 established budget-reporting procedures for legislation affecting direct spending or revenues. The changes in outlays that are subject to those procedures are shown here. Estimates are relative to CBO’s March 2020 baseline and assume enactment at the end of the calendar year. Components may not sum to totals because of rounding.
H.R. 1570 would reduce cost sharing for Medicare beneficiaries for some colorectal cancer screening tests. It would also require manufacturers to report data on average sales prices for prescription drugs paid under Medicare Part B, and then use those data to set Medicare’s payment rates for those products. CBO estimates that using those data would reduce Medicare’s payments, on average.
https://www.cbo.gov/publication/..._content=812526&utm_campaign=0