Dt. Beamtenvorsorge Im. Holding AG vor Sanierung!
Sehr geehrter Herr Deibert!
Zu o.g. Wertpapier erschließt sich folgende Frage nicht:
Ich frage mich seit Bekanntgabe des Hinweises eines freiwilligen Angebotes für die Aktionäre, was da hinter steckt?
Welches Ziel verfolgen Sie?
In Ihrem Rundschreiben vor einigen Monaten suchten Sie Mitstreiter, die sich an dieser Sache beteiligen wollen. Baten (verständlicher Weise) um "Spenden", damit die einzelnen Schritte finanziert werden können.
Jetzt wollen Sie bei Zustimmung der Börsenaufsichtsbehörde allen ein Angebot vorlegen, um die Aktionäre zum Verkauf zu bewegen.
Doch woher stammt das Kapital urplötzlich?
Vorher keine 10.000€ zur Hand und nun besitzen Sie das Vielfache?
Ich will Ihnen nichts schlimmes Unterstellen, aber diese Frage sollte gestellt werden dürfen.
Ich selbst halte nur einen kleinen Bruchteil, glaube 5000Stk. Kann dies bei Notwendigkeit auch per Screenshot beweisen.
Beste Grüße
xxx
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine Details zum weiteren geplanten Vorgehen an (mir zudem unbekannte) Dritte herausgeben kann. Alle Adressaten werden zum selben Zeitpunkt informiert. Einige Thesen muss ich jedoch korrigieren:
1.) Ich habe keineswegs um Spenden gebeten, sondern interessierte Personen gesucht, die sich unternehmerisch beteiligen wollen. Es ist eine merkwürdige Haltung, wenn gewisse Investoren erwarten, dass ich zu 100% alle Kosten und Risiken trage, aber später nur einen wesentlich kleineren Anteil des wirtschaftlichen Ergebnisses beziehen kann. Würden Sie so etwas tun? Meiner Meinung nach sollten "Mitstreiter" nur dann profitieren, wenn sie auch mitfinanziert haben. Seriöse Mitunternehmer habe ich keine identifizieren können, also verblieb das Projekt alleine in meiner Hand und damit die Entscheidung, ob ich es (wenn überhaupt) in vollem Umfang umsetze und alle Früchte alleine beziehe oder eben nicht.
2.) Bitte lesen Sie aufmerksam den Text der jüngsten Vorankündigung. Hier könnte ein Mißverständnis vorliegen.
"Genügend Kapital", um das Projekt auch in Eigenregie durchzuziehen, war bereits damals und ist auch heute vorhanden. Bitte vergessen Sie jedoch nicht, dass ich einst Vorstand der DBVI war und ein Mandat hatte. Das Mandat habe ich von einem Aufsichtsrat erhalten, der aus zwei leitenden Köpfen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger und einem Anlegerschutzanwalt bestand, flankiert von einer durch die HV bestellten Sonderprüferin. Die gesetzliche, strafrechtsbewehrte Pflicht zum Insolvenzantrag drohte jedoch schneller abzulaufen, als eine Lösung mit den Großgläubigern erreicht werden konnte.
Wie würde es nach aussen aussehen, wenn ich die jetzige Lage der DBVI ausnutzen würde, um auf eigene Rechnung Geschäfte zu machen und denjenigen Personen, die als Aktionäre (und damit als meine Mandatsgeber) wirtschaftlich berechtigt waren (und es ausserhalb des Insolvenzverfahrens noch immer sind), nicht zumindest die Möglichkeit einräume, daran teilzunehmen? Ich war einst selbst Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger und würde mich reichlich unglaubwürdig machen, wenn ich öffentlich Wasser predige und heimlich Wein trinke.
Seit Dezember 2014 habe ich einen anderen Ansatz gefunden, wie ich dies mit Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg (wenn schon nicht mit Garantie darauf - aber das ist im unternehmerischen Bereich normal) umsetzen kann. Es würde arrogant klingen, wenn ich von einem "verfeinerten Ansatz" sprechen würde, wäre aber nicht unzutreffend.
Eine Anmerkung muss nun auch mir erlaubt sein: Ich halte es für ziemlich weitgehend, dass Sie sich Gedanken über meinen Kontostand im Zeitverlauf machen, zumal ich selbst gar nicht der Rechtsträger der Maßnahme sein werde. Bei dem ursprünglichen Plan wäre es auch nicht mit EUR 10.000 getan gewesen. Ich würde jedem eine gute Versicherungsprämie dafür bezahlen, der mir eine Garantie dafür gäbe. Ich halte es jedoch für vertrauenswürdiger, zunächst nur Geld für eine erste Etappe einzusammeln, statt für das gesamte Projekt, das ggf. aus Risikoerwägungen abgebrochen wird, obwohl erst ein kleiner Teil der bereitgestellten Mittel benötigt wurde.
Auch wenn Sie nicht danach gefragt haben: Zitieren Sie meine Mitteilung gerne in den einschlägigen Foren - wenn, dann aber bitte im Volltext. Ich lese hier ab und an durchaus mit und staune über die kurzsichtigen Schlüsse, die manche Leute dort meinen ziehen zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Deibert
Wie sonst soll die Aussage bewertet werden, dass sofort nach dem o.k. der BAFin ein Angebot an die Aktionäre erfolgen soll ?
Vielleicht deshalb auch der an sich überflüssige Weg über die BAFin ?!?
Fragen ist frei. ;-)
mathiasb: Danke für die Mail !
Hört sich doch gut an:
"zumal ich selbst gar nicht der Rechtsträger der Maßnahme sein werde."
Sehr geehrter Herr Deibert,
per 28.08.2015 haben Sie ein freiwilliges Angebot an die Aktionäre der DBVI angekündigt.
Dieses Angebot stellten Sie unter den Vorbehalt einer Bafin-Zustimmung?
Zu der genannten Ankündigung habe ich ein paar Fragen:
- Ist bei Aktien im unregulierten Markt überhaupt eine Bafin-Zustimmung für das Angebot erforderlich?
- Wann ist mit der Bafin-Zustimmung und den Angebot zu rechnen?
- Sie können sicherlich noch keine Angaben zu der Höhe des Angebots machen, oder? Ist davon auszugehen das sich das Angebot über den gesetzlich geregelten Mindespreis lt. Festlegung des "WpÜG" liegt?
- Welches Ziel verfolgen Sie mit dem Angebot? Ist eine komplette Mantelübernahme und Einbringung von operativen Geschäft in den Mantel geplant?
Über eine Rückmeldung wäre ich Ihnen als Aktionär der DBVI sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Da mir keine Nachweis Ihrer Aktionärseigenschaft vorliegt, gebe ich Ihnen nur in der Weise Auskunft, wie sie auch ein neutraler Dritter von mir bekäme.
Ohne Abstimmung mit der BAFin möchte ich im Sinne der Rechtssicherheit das angekündigte Angebot nicht veröffentlichen. Wenn die BAFin mir z.B. mitteilt, dass ich für das geplante Angebot deren Zustimmung nicht brauche, habe ich eine Stellungnahme, mit der ich sehr gut leben kann. Wann das der Fall sein wird - das wissen wohl nur (ausser den vielzitierten Göttern) die Bearbeiter bei der BAFin. Wahrscheinlich gibt es dort gewichtigere Themen als die DBVI. Immerhin ist jetzt die Urlaubszeit vorbei und sind hoffentlich wieder alle Sachbearbeiter "an Bord", was wohl einer der Gründe war, warum die Behörde nach eigenem Bekunden bis dato keine Stellungnahme abgeben konnte. Es sei ja jedem sein wohlverdienter Urlaub herzlich gegönnt.
Ich versuche, eine Lösung im Sinne der Aktionäre für eine durchaus komplexe Situation zu bauen. Hier habe ich bereits eine erhebliche Menge Arbeit investiert. Daher auch die Ankündigung an sich und die weiteren Infos zum aktuellen Stand anläßlich der Gläubigerversammlung. Im Freiverkehr gibt es ja auch keine Ad hoc-Pflicht.
Bei allem Verständnis für Ihre weiteren Fragen: Ich sehe keinen Anlaß, Sie im Vorfeld der Veröffentlichung mit Details zu versorgen. Bitte erläutern Sie mir, warum ich das tun sollte. Alle Adressaten des Angebots sollten m.E. die gleiche Möglichkeit bekommen, darauf zu reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Deibert
Wenn mir wer für meine ( bin hier aber nicht drinne) Aktien die Summe von sagen wir x,yz€ gibt, dann macht er das ja nur, weil er damit ein Geschäft machen will. Jeder der irgendwem Geld für was gibt will davon einen vermeintlichen Vorteil erzielen.
Mich interessiert hier also viel mehr, wo der Kurs ein Jahr später stehen könnte.
Wenn jemand so nen Vorschlag macht, dann will er auch Geld damit verdienen...
https://www.moneyhouse.de/Springtime-Private-Equity-GmbH-Neufahrn
Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft, insbesondere Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und Wertpapieren, soweit hierfür keine besondere behördliche Genehmigung nötig ist;Beratung von Unternehmen sowie Beratung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, soweit...
Jetzt wird auch klar warum er gar nicht als Rechtsträger auftreten wird.
Mit Berichtstermin im Insolvenzverfahren wurde die Abwicklung beschlossen und damit der Gesellschaftszweck von der Gewinnerzielung auf die Abwicklung geändert (Auflösung der AG nach §262 AktG).
Zunächst wäre es erforderlich, die Auflösung rückgängig zu machen (§274 AktG) und darüber einen Fortführungsbeschluß zu erreichen. DANN erst kann man über den zukünftigen operativen Nutzen der insolventen AG weiter bestimmen.
Nur meine Meinung.
Wenn Du neue Infos hast , immer her dabei.
Inhaltlich bezugnehmend auf dein Posting Nr. 1691 -- im Grunde nichts Neues, alles eigentlich bereits bekannt.
Wurde hier im Thread von einigen Usern bereits mehrfach eingestellt.
@lactobazillus: Ist doch informativ so, oder?
Nur meine Meinung.
Hast Du nicht mal irgendwo geschrieben das wenn die Abwicklung beschlossen ist, auch abgewickelt wird ?? Oder irre ich mich da ??
Gesetze sind sehr informativ, wenn es um Aktien im Insolvenzbereich geht. Mit einfacher Spekulation auf die Zukunft kommt man da mitunter nicht sehr weit...
Bis zum Berichtstermin wäre es allerdings einfacher gelaufen für Herrn Deibert, meine ich aus Erfahrung sagen zu können.