Dt. Bank muß Schadenersatz zahlen, na endlich.
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Eröffnet am: | 10.05.04 23:34 | von: Steinhauer1 | Anzahl Beiträge: | 1 |
Neuester Beitrag: | 10.05.04 23:34 | von: Steinhauer1 | Leser gesamt: | 7.782 |
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Schlechte Beratung
Deutsche Bank zahlt Anleger 111.000 Euro Schadenersatz
Ein Anleger, der am Neuen Markt kräftig Geld verloren hatte, klagte gegen die Deutsche Bank auf Schadenersatz wegen falscher Beratung. Um weiteren Ärger zu vermeiden, ließ sich das Geldhaus nun auf einen Vergleich ein.
Frankfurt am Main - Im Depot des Anlegers fand sich im Frühjahr 2000 so ziemlich alles, was angesagt und teuer war. Der vermeintliche Börsenstar EM.TV, Pixelnet, der Internet-Kapitalgeber Softbank sowie der DWS-Fonds "Neuer Markt". Umso heftiger die Verluste, als die Blase platzte und die Kurse aus luftiger Höhe in den freien Fall übergingen.
Rund 380.000 Euro hatte der Kunde bis dahin in die angeblichen Überflieger des Neuen Marktes investiert. Nach Angaben der Münchener Anwaltskanzlei Rotter vor allem deshalb, weil ein Berater der Deutschen Bank ihm in mehreren Telefongesprächen zu dieser hochspekulativen Anlage geraten habe. Obwohl der Investor eine risikoarme Anlage gewünscht habe, seien ihm überwiegend Aktien aus dem Segment Neuer Markt empfohlen worden - ohne den Hinweis, dass hier deutlich höhere Risiken bestehen als bei einer Investition in Standardwerte.
Der Anleger darf die Verlust-Papiere behalten
Der Anleger reichte daraufhin beim Landgericht Frankfurt eine Schadenersatzklage gegen die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung ein. Das Gericht habe in mehreren mündlichen Verhandlungen durchblicken lassen, dass eine Verurteilung der Bank alles andere als ausgeschlossen sei, berichtet Franz Braun, Rechtsanwalt der Kanzlei Rotter.
Die Deutsche Bank entschloss sich, den Rechtsstreit durch eine freiwillige Zahlung in Höhe von 111.200 Euro zu beenden. Die Papiere, die sich noch in seinem Depot befinden, kann der Anleger außerdem behalten.
Die Vergleichszahlung betrage weniger als ein Drittel der Summe, auf die der Anleger geklagt habe, sagte ein Sprecher der Deutschen Bank. Würde das Gericht keinerlei Verantwortung bei dem Anleger sehen, wäre der Vergleichsvorschlag höher gewesen. Der Kunde hatte auf 380.000 Euro Schadenersatz und damit auf Erstattung der gesamten Investitionssumme geklagt.
Verzicht auf Absicherung
"Die Zahlung ist gerechtfertigt, weil hier von der Deutschen Bank keine seriöse Beratung angeboten wurde", sagt Rechtsanwalt Braun. Auch Stopp-Loss-Orders, die Verluste hätten begrenzen können, hätten nicht zum Repertoire des zuständigen Bankberaters gehört. Der Fall sei für viele Anleger interessant, die in der Vergangenheit auf Grund von Empfehlungen ihres Bankberaters in Papiere des Neuen Marktes oder der Nasdaq investiert hätten.
Derzeit hat die Deutsche Bank außerdem Ärger mit einigen Kunden, denen das Vermögensverwaltungsprogramm "TopInvest" deutliche Verluste beschert hat. Die Bank habe sie nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt, argumentieren die Kläger. Etwa ein Dutzend Verfahren sind derzeit bundesweit anhängig. Das Programm "TopInvest" investiert überwiegend in die hauseigenen DWS-Investmentfonds mit verschiedenem Risikograd. Vor wenigen Wochen hatte die Deutsche Bank einen Vergleich mit einem Ehepaar aus Frankfurt geschlossen und ihnen Schadenersatz in Höhe von rund 35.000 Euro gezahlt.
Deutsche Bank zahlt einem Kunden 111.200 Euro Schadensersatz
Freitag 7 Mag, 2004 18:02 CET
Frankfurt (Reuters) - Die Deutsche Bank hat einem Kunden nach Angaben dessen Anwalts wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadenersatz in Höhe von 111.200 Euro gezahlt.
Deutschlands größte Bank habe die im Rahmen eines Vergleichs zu Stande gekommene Summe mittlerweile beglichen und damit einen Rechtsstreit abgewendet, sagte Rechtsanwalt Franz Braun von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte am Freitag. Der Vergleich sei bereits Mitte Februar geschlossen worden. Die Klage seines Mandanten habe ursprünglich auf 380.000 Euro Schadensersatz gelautet, ergänzte der Anwalt. Gegenstand der Klage sei eine fehlerhafte Beratung der Deutschen Bank gewesen. So habe der Kunde eine risikoarme Anlage in solide Werte gewünscht. Sein Geld sei aber fast ausschließlich in den Neuen Markt geflossen. Dabei habe die Bank keinen Hinweis gegeben, dass das Risiko hier viel höher als bei Aktienanlagen in Standardwerte sei, fügte der Anwalt hinzu. Es habe auch keine Maßnahmen gegeben, um Verluste zu begrenzen.
Der Neue Markt hatte den Anlegern in den späten neunziger Jahren lange hohe Renditen beschert, bis ab März 2000 die Kurse teilweise um fast 100 Prozent einbrachen und die Deutsche Börse das Segment schließlich einstellte.
Die Deutsche Bank sprach von einem Einzelfall. Da die geforderte Summe aber wesentlich höher als die Vergleichszahlung gelegen habe, werde deutlich, dass das Gericht nicht die ausschließliche Schuld bei der Bank sehe, sagte ein Sprecher. Das Gericht habe auch festgestellt, dass der Kunde keineswegs wertpapierunerfahren gewesen sei.
Gruß Steinhauer