Dr. Leipziger - Mollathgutachten
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 27.08.13 18:29 | ||||
Eröffnet am: | 24.08.13 02:30 | von: highwalker | Anzahl Beiträge: | 12 |
Neuester Beitrag: | 27.08.13 18:29 | von: highwalker | Leser gesamt: | 2.885 |
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das Gutachten von dem Herrscher über Menschenleben und Gerechtigkeit
ist ja wohl ein Schlag ins Gesicht für die ganze Gilde.
Und dabei ist er nicht nur Differentialdiagnostisch überheblich sondern auch noch dreist genug
Sachlichkeiten zu manifestieren die nicht mal im Ansatz bewiesen waren.
(Sachschäden, Körperverletzung)
Er geht sogar soweit (wir wissen jetzt alle, dass die Wahnvorstellungen keine waren),
- zu fordern - den Patienten medikamentös stillzulegen.
Mit keinem Ansatz probiert er sich in den Patienten hineinzufühlen - noch ihn zu verstehen.
Zitate
Beim Angeklagten ist mit Sicherheit eine bereits seit Jahren bestehende, sich zuspitzende
paranoide Symptomatik (Wahnsymptomatik) festzustellen.
Für die beiden anderen Differentialdiagnosen, die Diagnose der wahnhaften Störung und der
paranoiden Schizophrenie, wäre beim Angeklagten eine neuroleptische Behandlung unter
stationären Bedingungen und im Weiteren eine psychotherapeutische Behandlung unerlässlich,
um das Zustandsbild des Angeklagten positiv beeinflussen zu können.
Von daher muss aus forensisch-psychiatrischer Sicht konstatiert werden - unabhängig der von
Sachverständigenseite nicht zu beurteilenden Rechtserheblichkeit oder Verhältnismäßigkeit- ,
dass vom Angeklagten zustandsbedingt weitere gleichartige Taten gegenüber Dritten, die er in
seinWahnsystem einbezieht, zu erwarten sind. Von daher müssen aus forensisch-psychiatrischer
Sicht die Vorraussetzungen zur Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus
gemäß § 63 StGB als gegeben angesehen werden.
Ist das Frechheit / Kalkül oder muss der mal auf die Couch? - Richter und Henker in einer Person?
Hier der Link
http://www.strate.net/de/dokumentation/...en-Leipziger-2005-07-25.pdf
danke für deinen Beitrag.
Mir geht es hier weniger um die Komplexität der Ereignisse,
eher um die Arbeitsweise dieses forensischen Gutachters.
Der Begriff "Gilde" ist vielleicht nicht so glücklich.
Ich wollte weder ehrliche Handwerker da mit reinziehen, noch alle über einen Kamm scheren.
Dies betrifft mehr die Kaufmanns-Mentalität der gerichtlich bestelleten Gutachter.
Nicht zuletzt bestätigt durch die Aussage von Psychiaterin Hanna Ziegert
(Sendung Beckmann), wobei der materielle Aspekt auch eine Rolle spielt.
http://www.taz.de/Mollath-bei-Beckmann/!121972/
Parteizugehörigkeit unbekannt (?), Parteipraeferenzen naheliegend...
Andere Baustelle:
http://www.nuernbergwiki.de/index.php/..._.C3.BCber_Bayreuth.E2.80.9C
cwurde sie in meiner Erinnerung darauf angesprochen, daß sie sich erstaunlich offenherzig über ihre Gutacheterkollen äußerte.
Darauf Sie:
Ja, ich erstelle auch Gerichtsgutachten - aber ich praktiziere auch mit einer eigenen Praxis und bin wirtschaftlich unabhängig. Wenn ich keine Gerichtsaufträe für Gutachen mehr bekommen sollte, kann ich wirtschaftlich trotzdem existieren.
ich gehe schon davon aus, dass auch andere Aspekte eine Rolle spielen.
Ein "Gefälligkeitsgutachten" für einen Staatsanwalt (oder Richter), sowie auch
um meine gesellschaftlichen Kreise/Freunde zu schützen (bzw. vor unangenehmen zu bewahren)
- ist ja Systemkonform (wenn nicht Lebenserhaltend)
Wenn man sich den Ball immer wieder zuspielt, bekommt ihn halt der Gegner nicht.
Bei Vetternwirtschaften und anderen mafiösen Strukturen geht es doch auch darum,
dass jeder bei jedem einen Stein im Brett hat und im besten Fall erpressbar ist.
Somit ist der Selbsterhaltungstrieb (gesellschaftlicher und materieller Status)
über Moral und Ethik gestellt.
Denn ist man in seinen gesellschaftlichen Kreisen geächtet -
spielt der materielle Aspekt keine Rolle mehr.
M.M.