Disclosure Project
Seite 5 von 15 Neuester Beitrag: 30.06.15 23:16 | ||||
Eröffnet am: | 16.05.13 21:52 | von: Guntram201. | Anzahl Beiträge: | 360 |
Neuester Beitrag: | 30.06.15 23:16 | von: Guntram201. | Leser gesamt: | 24.168 |
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bei de Muslime lieste dann im koran sogar so Sachen, das der Mensch grad ma 6000Jahre alt ist un so Sachen.. Aber neee - solche Sachen muß man anders diskutieren, da es ja fix zu Glaubenskriegen kommen könnte uvm..
>>> http://newstopaktuell.wordpress.com/2011/11/22/...lugner-ipcc-am-ende
Peter Gleick, seines Zeichens sogenannter “Klimatologe” (also Berufslügner), hat sich unter falschem Namen Dokumente ehrlich arbeitender Wissenschaftler verschafft.
>>> http://newstopaktuell.wordpress.com/2012/02/27/...alugner-seinen-hut/
Du bist echt ein Held.. Dabei ist doch gar nimmer so warm.. *lol*
schöööööön... Ma isses ja gewohnt, zweitklassige Pfalz... *lol* scheinbar net nur im Fußball.. höhöhöhöhöhöö.... ich könnt mich nur noch einpullern über Dich und dein Häufle drumrum...
Die böse Hetze läßt mich allerdings nicht kalt, deswegen hab ich mir schon die Finger wund geschrieben. Frag mal den E-n-i, der läuft doch hinterher und passt auf, ob er mir nicht was Böses tun kann.
Wichtig ist die Frage, die sich bereits die alten Lateiner gestellt haben : Cui bono ? Wem nützt das?
In diesem Sinne werde ich mich auch so langsam aber sicher mit Deinen Videos beschäftigen.
Bevor ich mir das weiterhin antue habe ich ein paar Fragen : Wer seid "Ihr" eigentlich? Es ist ja auffälligerweise nicht ein Gesprächspartner, mit dem ich es zu tun habe, sondern ein Heer von Andersdenkenden. Wer sind die "führenden Köpfe" ? Was bezwecken sie?
Wenn es um so ein Thema geht, ist es wichtig, mit Leuten zu diskutieren, die sowas wie eine Streitkultur haben, die gewisse Spielregeln kennen und beachten.
klimalüge
und weltherrschaftverschwörungen
wird ne menge kohle abgesahnt ``
aber ich gebe zu, ist eine interessante sicht der dinge.
bin mal durch die videos dieses threads gesurft.
sind fakten darunter, aber auch geährliches halbwissen.
tut jedenfalls immer gut, die dinge kritisch zu betrachten.
wir bleiben dran.
shice, bin immer zu diplomatisch..
The Disclosure Project is a research project working to fully disclose the facts about UFOs, extraterrestrial intelligence, and classified advanced energy and propulsion systems. We have over 500 government, military, and intelligence community witnesses testifying to their direct, personal, first hand experience with UFOs, ETs, ET technology, and the cover-up that keeps this information secret.
(Wiki )
Hab doch gerade oben erklärt, dass ich Glaubensinhalte nicht diskutieren möchte. Es lebe die Viefalt! Jedem das Seine, da jeder von der Richtigkeit überzeugt ist. Also lassen wir das und vertragen uns, wie zivilisierte Leute.
ich beschäftige mich halt auch mit den Dingen die hinter ARD und ZDF stehen, die hinter Spiegel, BILD, Focus und Co stehen, wem sie eigentlich gehören, a la News Corp oder ehemals Pro/ Sat1 ein gewisser Saban und wie sie alle heißen..
also warum darf ich nicht auch zu denen eine scharfe Tonwahl anschneiden? ;-)
PS: mit Glauben im kirchlichen Sinne hab ich sowieso nix am Hut.. Viel zu viel wird u.a. im Vatikan verborgen in Archiven die teilweise gar über das gebiet desVatikans hinaus gehen.. ;-)
Hier noch Kachelmanns Comment >> dafür gabs ja auch was zurück, hihihihihiii
>> http://www.ariva.de/forum/Disclosure-Project-482245?page=2#jumppos70
diese polizeiliche Maßnahme ist seit exakt 31.05.2013 NICHT MEHR ERLAUBT, durch das Bundesverfassungsgericht!!!
das ist nur noch möglich bei Gewalt- bzw Sexualstraftat...
>> http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-2000-12.php
Auszüge...
BVerfG 2 BvR 2000/12 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 11. März 2013 (OLG Nürnberg / LG Regensburg)
Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz (Verhältnismäßigkeit; strikte Prüfung; erhöhte Anforderungen; EMRK; "Neufälle").
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 66b Abs. 1 StGB a.F.; Art. 5 EMRK; § 1 Abs. 1 ThUG
Leitsätze des Bearbeiters
1. § 66b Abs. 1 StGB a. F. verstößt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326 <330> = HRRS 2011 Nr. 488), wie die Vorschriften über die Sicherungsverwahrung insgesamt, gegen das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG herzuleitende Abstandsgebot. Die Vorschrift darf längstens bis zum 31. Mai 2013 und nur nach Maßgabe der in dem Urteil getroffenen Weitergeltungsanordnung angewendet werden. Danach ist die Anordnung der Sicherungsverwahrung in der Regel nur verhältnismäßig, wenn von dem Verurteilten eine konkrete Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten ausgeht.
also nicht einschüchtern lassen... ;-)
Leider musste diese kurze Einmischung sein. Das schreit doch zur Hölle!