Diese Aktie schmeckt mir
Ich bin ein riesen großer Schoki-Fan, vor allem von dunkler / Zartbitter Schokolade. Da man immer wieder hört, dass dunkle Schokolade aufgrund der größeren Anzahl an Flavanoiden und der geringeren Mengen an Fett und Einfachzucker viel gesünder ist und positive Effekte hat, wie zum Beispiel die Senkung des Blutdrucks, das Ankurbeln des Stoffwechsels und die Steigerung der Durchblutung des Hirns, dachte ich, dass Schokoladen mit einem sehr hohen Kakaoanteil total im Trend liegen.
Leider sehe ich wenig dunkle Schokolade von Halloren. Ich habe schon in verschiedenen Supermärkten gesucht, aber finde dort meistens die gleichen Produkte.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Schon einmal vielen Dank vorab!
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit BDSI aktuell vom 11.08.2017 hatten wir über die vom Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Abstimmung mit den Bundesländern
erarbeitete Vorgehensweise zur Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von mit Fipronil
belasteten Eiern und zur Verkehrsfähigkeit von verarbeiteten Produkten, bei denen
mit Fipronil belastete Eier verwendet wurden, informiert (Anlage).
Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von zusammengesetzten Lebensmitteln
Die rechtliche Einschätzung des BMEL ist für die Kommunikation mit den
Handelskunden und den Überwachungsbehörden im Hinblick auf die bereits
produzierten und im Lager befindlichen Endlebensmittel von großer Bedeutung. Sie
enthält im Kern folgende Aussagen:
1. Sofern in einem Endlebensmittel Fipronil nicht nachweisbar ist (hier sollte
ggf. das Labor auf die Bestimmungsgrenze von 5 ppb [und nicht 3 ppb] hingewiesen
werden), gilt das Erzeugnis als verkehrsfähig.
2. Sofern Fipronil im Enderzeugnis nachweisbar ist (Fipronil > 5 ppb), ist zwar
einerseits der prozentuale Eianteil zu berücksichtigen, andererseits
allerdings auch, dass möglicherweise Fipronil zuvor im verwendeten
Eierzeugnis durch Trocknung o.ä. aufkonzentriert wurde. Dies ist dann
zurückzurechnen. Außerdem ist von Bedeutung, dass der Gesamt-
Fipronilgehalt im Enderzeugnis auch aus nahezu allen anderen Rohstoffen
stammen könnte, für die teilweise erhöhte Rückstandshöchstgehalte
gelten. Auch dieser mögliche Eintragungspfad muss bei der Bewertung des
Analyseergebnisses berücksichtigt werden.
Das Schreiben des BMEL führt also zu der rechtlichen Einschätzung, dass, sofern
ausnahmsweise einmal im bereits hergestellten eihaltigen Enderzeugnis Fipronil
nachweisbar ist, dies nicht automatisch zur Nichtverkehrsfähigkeit des
Enderzeugnisses führt, sondern stets eine genaue Untersuchung des konkreten
Einzelfalles angezeigt ist.
Export von eihaltigen Süßwaren in Drittstaaten
Das Schreiben des BMEL ist auch für produzierte Exportware für Drittstaaten
wichtig. Sofern Veterinärbehörden eine Exportbescheinigung ausstellen sollen, dies
aber momentan noch verweigern, sollte das Schreiben des BMEL herangezogen
werden. Sollten Exportbescheinigungen nach Vorlage des BMEL-Schreibens und
entsprechenden Chargenanalysen gleichwohl verweigert werden, bitten wir um einen
Hinweis an die Bonner Geschäftsstelle, damit wir mit dem entsprechenden
Bundesland Kontakt aufnehmen können.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die BfR-Stellungnahme
Nr. 019/2017 vom 10. August 2017 zu „Fipronil in eihaltigen Lebensmitteln:
Einschätzungen zum maximal tolerablen täglichen Verzehr“, bei denen auch
Süßwarenbeispiele angeführt werden. Nach den Berechnungen des BfR dürfen
täglich hohe Mengen an den entsprechenden Produktbeispielen verzehrt werden,
ohne dass ein akutes gesundheitliches Risiko zu erwarten ist. Wären die
angenommenen Eianteile bei den Süßwarenbeispielen realistisch, wären die
maximalen tolerablen Verzehrsmengen sogar noch höher. Die FAZ spricht in ihrer
Ausgabe vom 14.08.2017 von „relativer Entwarnung für Nudeln oder Kekse“.
Rohstoffbeschaffung (Situation am Eierzeugnismarkt)
Wir möchten darauf hinweisen, dass jetzt aktuell vereinzelt von Eiproduktelieferanten
Eierzeugnisse angeboten werden, die Fipronil in geringen Mengen
enthalten: Der Eiproduktelieferant gibt einen Verarbeitungsfaktor in der
Spezifikation an, mit dem dann die Unterschreitung von 5 ppb im ursprünglichen Ei
garantiert wird. Wir raten hier aktuell zur Vorsicht, weil von den
Überwachungsbehörden bislang noch keine einheitlichen Verarbeitungsfaktoren
veröffentlicht worden sind und insofern erhebliche Unsicherheit besteht.
Das BMEL hatte im Rahmen seiner Abstimmung mit den Bundesländern zu Fipronil
auch die Frage von Verarbeitungsfaktoren erörtert. Es wurde laut BMEL eine kleine
Arbeitsgruppe bestehend aus BfR und 2 Untersuchungsämtern gebildet, die sich
über „einheitlich anzuwendende Verarbeitungsfaktoren“ in diesem Fall Gedanken
machen soll; Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.
Das BMEL hat heute in einem Telefonat gegenüber dem BDSI betont, dass sich vor
dem Hintergrund des vorhandenen Sachstandes die Sorgfaltspflichten der
Hersteller von Endlebensmittel verschoben haben: Die Verwender und die
Hersteller von Eiverarbeitungserzeugnissen haben nach Ansicht des BMEL
sicherzustellen, dass von nun an keine mit Fipronil belasteten Eier/Eiprodukte mehr
verarbeitet werden. Insofern wird für die zukünftige Produktion der
Enderzeugnisse auf das Verarbeitungs- und Vermischungsverbot von Eiern mit
einem Fipronil-Gehalt von > 5 ppb hingewiesen.
Haltung der Bundesländer
Die rechtliche Beurteilung des BMEL wird von der überwiegenden Mehrheit der
Bundesländer, aber nicht von allen Bundesländern geteilt. Wir konnten heute
durch Rücksprache mit dem BMEL in Erfahrung bringen, dass zwei Bundesländer
einstweilen einen Prüfvorbehalt geltend machen. Der Prüfvorbehalt der
Bundesländer besteht im Hinblick auf die Einschätzung des BMEL zu verarbeiteten
Erzeugnissen. Zweifel haben die Bundesländer hinsichtlich der Anwendung des
Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und der möglichen Folge, dass u.U.
unzulässigerweise Eiprodukte mit einem Fipronilgehalt über 0,005 mg/kg
eingesetzt werden könnten, was aber dann im Verarbeitungsprodukt nicht mehr
nachweisbar wäre.
So, wenn Sie bis hier gelesen haben können wir gerne chatten...
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...ch_list.destHistoryId=11992
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...ch_list.destHistoryId=98179
Siehe Nr. 2 Tagesordnung
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Halle (Saale) zu der
am Mittwoch, dem 27. September 2017
um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr)
am Sitz der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft,
Delitzscher Str. 70, 06112 Halle/Saale
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Sollte die Tagesordnung an diesem Tag nicht abschließend behandelt werden können, wird die Hauptversammlung am Donnerstag, den 28. September 2017, um 10:00 Uhr, an gleicher Stelle fortgesetzt.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 11.370.051,19 wie folgt zu verwenden:
Der Gesamtbetrag in Höhe von EUR 11.370.051,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden.
Herr Paul Morzynski hat sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf dieser für den 27. September 2017 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt. Herr Darren Ehlert hat sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf dieser für den 27. September 2017 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung ebenfalls niedergelegt. Dadurch sind zwei Aufsichtsratsmandate vakant.
Gemäß § 5 Ziffer 2 S. 3 der Satzung erfolgt die Wahl eines Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen im Wege der Einzelwahl wie folgt in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. Für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes Darren Ehlert, d.h. für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt:
Gerrit Sperling, wohnhaft in Berlin, Kaufmann
2. Für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes Paul Morzynski, d.h. für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt:
Herrn Frank Illmann, wohnhaft in Hamm (Westfalen), Geschäftsführer der in-west Partners GmbH, Ascheberg
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderungen der Satzung
Die Aktien der Gesellschaft lauten derzeit auf den Inhaber. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass Namensaktien im Vergleich zu Inhaberaktien eine effektivere Kommunikation der Gesellschaft mit ihren Aktionären ermöglichen. Lauten die Aktien der Gesellschaft künftig auf den Namen, so kann die Gesellschaft einfacher feststellen, wer ihre Aktionäre sind. Dadurch wird die Kontaktaufnahme der Gesellschaft mit ihren Aktionären erleichtert. Vor diesem Hintergrund sollen die derzeit auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft in Namensaktien umgewandelt werden. Die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien erfordert die Einrichtung eines Aktienregisters. In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft auf Informationen der Aktionäre angewiesen. Zum Zwecke der Umstellung auf Namensaktien muss die Satzung, wie nachfolgend vorgeschlagen, angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
a) Die bisher auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien umgewandelt.
Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche und Notwendige für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien zu veranlassen.
b) § 3 Ziffer 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"Die Aktien lauten auf den Namen. Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister gemäß § 67 AktG, sofern sie natürliche Personen sind, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, sofern sie juristische Personen sind, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Elektronische Postadressen (soweit vorhanden) und ihre etwaigen Änderungen sollen zur Erleichterung der Kommunikation mit angegeben werden. Ferner ist mitzuteilen, inwieweit die Aktien demjenigen, der als Inhaber im Aktienregister eingetragen werden soll, auch gehören."
c) Die von der Hauptversammlung am 22.06.2016 zu Tagesordnungspunkt 7.2 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital bis zum 21.06.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt EUR 3.173.963,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016), wird dahingehend geändert, dass die Worte "auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)" durch "auf den Namen lautenden Stückaktien" ersetzt werden.
§ 3 Ziffer 7 Satz 1 der Satzung wird dahingehend geändert, dass die Worte "auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)" durch "auf den Namen lautenden Stückaktien" ersetzt werden, und somit insgesamt wie folgt neu gefasst:
"Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Juni 2021 durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 3.173.963,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016)".
d) Die von der Hauptversammlung am 16. März 2007 zu Tagesordnungspunkt 4 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung um bis zu EUR 300.540 durch Ausgabe von bis zu EUR 300.640 auf den Inhaber lautende Aktien wird dahingehend geändert, dass die Worte "bis zu EUR 300.640 auf den Inhaber lautende Aktien" durch "auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag" ersetzt werden.
§ 3 Ziffer 8 Satz 1 der Satzung wird dahingehend geändert, dass die Worte "von bis zu EUR 300.640 auf den Inhaber lautende Aktien" durch "auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag" ersetzt werden, und somit insgesamt wie folgt neu gefasst:
"Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 300.540 durch Ausgabe von auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag bedingt erhöht".
e) § 7 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
Hammer !!!
2014: 8,33 Mio €
2015: 8,84 Mio €
2016:10,73 Mio €
2017:11,37 Mio €
Im Geschäftsjahr 2016 lag der Nettogewinn offensichtlich bei 640.000,-€
Warum findet die Hauptversammlung nicht mehr in der Haendel Halle statt?
Weil man das Kroppzeug der Kleinstaktionäre ja zwischenzeitlich überwiegend rausgeclevert hat
Warum werden hier Millionen von € gebunkert und warum haben wir bald Namensaktien?
Das Geld braucht die Firma um im richtigen Moment, von den nunmehr namentlich bekannten Aktionären, die Aktien einzusammeln.
Die Jungs wissen dann genau wer, welche Anzahl von Aktien hat.
Wenn man die Aktien hat kann die Firma die eigenen Aktien ganz simpel einziehen.
Durch diese Aktion und g.g.f. die Neuausgabe von Aktien zielgerichtet an Ehlert und Co. erhöht man den Anteil des Ehlertanteils an Halloren weiter.
Jetzt freue ich mich erstmal auf die Hauptversammlung,, mal schauen wie Katjes Int. darauf reagiert.
Generell bin ich ein großer Fan von der Halloren Schokolade und mag auch sehr die typischen Produkte, nur würde ich mir mehr mit dunkler Schokolade wünschen. Meiner Meinung nach liegt Zartbitter Schokolade im Trend und in diesem Bereich ist das Sortiment von Halloren noch ausbaufähig.
Von daher bin ich gespannt, was hierzu präsentiert wird.
Allerdings könnte ich mir schon auch vorstellen, dass das neue Vorstandsteam den Auftritt auf der HV nutzt, um ein paar Produktinnovationen zu präsentieren. Nicht zuletzt auch um zu zeigen, in welche Richtung es mit Halloren weitergehen soll...
Die neuen Mitglieder werden sicherlich frischen Wind mitbringen, so dass wir mit Neuerungen im Produktsortiment von Halloren rechnen können.
Und es ist ja auch nicht so, als ob Halloren in der Vergangenheit komplett ohne Innovationen und Neuheiten ausgekommen wäre. Das Unternehmen ist ja längst viel mehr als „nur“ die Halloren-Kugel...
Sicherlich ist Halloren heutzutage nicht mehr "nur" die Haloren-Kugel und hat in den letzten Jahren gute Produkte herausgebracht, trotzdem gibt es immer Platz für Neuerungen und Sortimentserweiterungen.
Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt, wie die Entwicklung in den kommenden Monaten / Jahren weitergeht.
Viel entscheidender für die zukünftige Entwicklung von Halloren – und das gilt auch für viele andere, nicht nur mittelständische Unternehmen – dürfte meiner Ansicht aber sein, in wieweit es den neuen Vorständen gelingt, die Innovationskraft und die Kreativität der Halloren-Belegschaft zu wecken oder zu fördern und in am Markt erfolgreiche Produkte umzusetzen.
Da spielt die Unternehmenskultur eine enorm wichtige Rolle - und die wird zwar von den drei Vorständen geprägt, aber eben auch von den mehr als 700 Mitarbeitern. Meiner Meinung nach muss es den Vorständen gelingen, eine Kultur zu etablieren, die jeden Mitarbeiter - vom Pförtner bis zum Werkleiter - dazu motiviert und anregt, sich selbst mit der Weiterentwicklung von Produkten und Prozessen zu beschäftigen - seien es neue Rezepturen, neue Märkte, neue Verpackungen...
Schauen wir uns doch die Entwicklung von Halloren in den letzten Jahren an: die Produkte wurden teilweise überarbeitet und es wurde ein deutliches Augenmerk auf den internationalen Ausbau des Unternehms gelegt. Da die neuen Vorstandsmitglieder selbst einen internationalen Hintergrund haben, werden sie die internationale Präsenz von Halloren bestimmt weiter ausbauen können, da sie eine bessere Einschätzung davon haben, was auf dem internationalen Süßwarenmarkt gefragt ist.
Allerdings wird die Gleichung internationaler Vorstand = internationaler Erfolg so einfach auch nicht aufgehen. Klar kann es ein Erfolgsfaktor sein, wenn sich die Vorstände auf den lokalen Märkten auskennen, auf denen ein Unternehmen aktiv ist oder aktiv werden möchte, weil sie aus den entsprechenden Ländern stammen und dort selbst einmal Kunden waren. Mindestens genauso wichtig für den Erfolg am Markt ist es aber, im jeweiligen Land auch lokale Partner oder eine lokale Organisation zu haben, die sich um das operative Geschäft kümmern und bspw. dafür sorgen, dass Produkte zu den Kunden gelangen.
Hier bin ich gespannt auf das, was der Vorstand den Aktionären präsentieren wird...
Und auf Konzernebene gibt es sowieso keinen Gewinn, sondern einen Verlust im Jahr 2016, der immerhin nur halb so groß ausgefallen ist wie 2015. Da ist überhaupt nichts auszuschütten.
Dass man die Kleinaktionäre loswerden möchte, ist offensichtlich. Auf der HV soll ja sogar die Umwandlung in eine GmbH erörtert werden. Und das, obwohl die Aktie trotz Delisting so gut wie täglich in Hamburg mit nennenswerten Umsätzen gehandelt wird.
Und meinst du nicht, dass sie bereits lokale Partner in den Zielländern haben, die genau dafür zuständig sind?
Wenn man sich z.B. die Unternehmenspräsentationen von den HVs der letzten Jahre anschaut, fällt einem auf, dass immer wieder der "Ausbau des Exportgeschäftes" sowie die "internationale Ausrichtung auf wachstumsstarke Regionen" betont werden. Wenn dies eines der Hauptziele ist, werden sie mit Sicherheit schon über einige Partner vor Ort verfügen.
Woher samen Deine Infos zur beabsichtigten Umwandlung in eine GmbH?
Das wird nach meiner Meinung mit Katjes niemals zu machen sein!