+++Die zehn Steuerhämmer+++
Seite 3 von 3 Neuester Beitrag: 10.02.04 20:43 | ||||
Eröffnet am: | 28.10.02 09:21 | von: Boersiator | Anzahl Beiträge: | 73 |
Neuester Beitrag: | 10.02.04 20:43 | von: Boersiator | Leser gesamt: | 8.716 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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dir "Monopoly". Damit du auch die andere Seite der Medaille kennen lernst, auch noch "Klassenkampf".
So lernt man spielerisch. Allerdings sage ich dir jetzt schon, dass das nur die Vorstufe sein kann. Irgendwann musst du dir auch ein Lehrbuch anschaffen.
Mannomann, das man denen heute alles bunt anmalen muss !!
Dir ist doch bekannt , dass nur das Schlußlicht rot sein darf.
Hier kriegt kaum noch einer was zu fressen. Von saufen ganz zu schweigen. Urlaub fahren ist auch nich mehr. Alle können nur noch deutsch - leider können es die meisten Türken besser. Viele Postings hier zeugen von dramatisch niedrigen I-Kuhs.
Ach nee - was für ein Scheissland !
Ich wollte lediglich die wichtigsten 10 Punkte ausführen und wie man sieht, ist das Thema sehr interessant, wie die verdammt hohe Leserzahl bescheinigt (aktuell wohl knapp 1200 an einem Tag).
Gutes, aber leidiges Thema, viele tolle Meinungen, einige Unwissende, einige Nullchecker, ist doch aber ok.
Niemand ist unfehlbar, weiter so!
Gute N8!
Boersiator
lass es von deinem steuerberater mal durchrechnen.
eins wüßte ich gern: woher hast du dein profundes wissen auf dem komplizierten feld steuern/ergebnisrechnung???
mfg
gf
Oder vielleicht doch nicht?
von Ursula Wanders / Euro am Sonntag
Finanzminister Hans Eichel hat den Steuer-Hammer rausgeholt. Anleger, Immobilienbesitzer, Arbeitnehmer, Selbstständige - alle sind von seinen Plänen betroffen. Ärger, Zorn, Enttäuschung sind die Reaktionen. Werden alle Maßnahmen Wirklichkeit, bleibt einer Durchschnittsfamilie 207 Euro weniger im Monat. Bei Besserverdienenden ist die Belastung noch höher. Jetzt überlegt Eichel sogar, Lebensversicherungen zu besteuern. Jahrzehntelang von Politikern aller Couleur als Altersvorsorge gepriesen, könnte sie eben dies bald nicht mehr sein. Konsequenz: Steuerzahler sollten - auch wenn der Bundesrat das ein oder andere noch abmildern dürfte - für den schlimmsten aller Fälle die Weichen stellen und so Eichel doch noch ein Schnippchen schlagen. EURO erklärt, wie man sogar noch Hunderttausende von Euro retten kann.
Anleger
Keine Planungssicherheit Rot-Grün will künftig alle Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und vermieteten Immobilien versteuern. Wahrscheinlich schon ab 2003. Die Spekulationsfristen - ein Jahr bei Wertpapieren und zehn Jahre bei Mietimmobilien - sollen dann nach einer Übergangsregelung abgeschafft werden. Details sind noch unklar. Fraglich ist, ab wann die neuen Regeln gelten: Für Käufe ab einem Stichtag, also etwa ab dem 1.1.2003, oder auch für bereits gekaufte Papiere oder Immobilien? Nur eines ist so gut wie sicher: Steuer-Schummler fliegen bald leichter auf. Die Banken sollen künftig Kontrollmitteilungen an die Finanzbehörden verschicken.
Auf Nummer Sicher gehen
Wer dieses Jahr noch Wertpapiere verkauft, die über ihrem Kaufkurs notieren und länger als ein Jahr im Depot liegen, geht auf Nummer Sicher. Der Gewinn ist noch steuerfrei.
Depotleichen halten
Wer Papiere hat, die an Wert verloren haben und länger als zwölf Monate im Depot liegen, sollte sie getrost noch ein Weilchen dort lassen. Der Grund: Derzeit lassen sich nur die Verluste steuerlich geltend machen, die innerhalb der Jahresfrist anfallen. Das könnte sich aber im nächsten Jahr ändern.
Lebenspolicen
Die Gewinner der rot-grünen Streichliste könnten eigentlich Lebensversicherungen und fondsgebundene Lebensversicherungen sein. Die Erträge daraus sind nach zwölf Jahren meist steuerfrei. Doch auch das wird sich möglicherweise ändern. Zu hoffen ist, dass dann nur Neuverträge betroffen sind. Tipp: Mit solchen Investmensts noch abwarten.
Alternative für VL-Sparer
Wer vermögenswirksame Leistungen in einen Fondssparplan investiert und vermeiden will, dass er später Kursgewinne versteuern muss, sollte vor Jahresende auf einen (Bau-) Sparvertrag ausweichen. Die Zinsen sind im Rahmen des Sparerfreibetrags steuerfrei.
Spekulations-Verluste
Wer noch Speku-Gewinne aus dem Vorjahr oder aus 2002 drücken will, sollte Kursverlierer, die noch in die Speku-Frist fallen, bis Jahresende versilbern. Achtung: Gewinne und Verluste aus Aktien, für die das Halbeinkünfteverfahren gilt, sind steuerlich nur die Hälfte wert. Das PC-Rechenprogramm SteuerkompassWP hilft (www.steuerkompasswp.de).
Verlustmasche
Steuerhit für Mutige: Wer seine Steuerlast mindern will, beteiligt sich an Geschlossenen Immobilien-, Schiffs-, Windkraft- oder Filmfonds. Vor allem Filmfonds sind steuerlich lukrativ. Der Anleger kann Verluste von bis zu 100 Prozent seiner Einlage geltend machen. Wermutstropfen: Nach einem Erlassentwurf will der Fiskus künftig alle Anleger als Erwerber abstempeln, wenn zum Zeitpunkt ihres Beitritts alle Verträge unter Dach und Fach sind und kein Einfluss mehr möglich ist. Folge: Der Anleger kann Investitions- und Fondsnebenkosten nicht mehr auf einen Schlag absetzen, die Anfangsverluste gehen also gegen null. Steuerlich interessant sind dann nur noch Blindpools, bei denen der Anleger unternehmerisch tätig wird. Doch wer bis Jahresende einen Fonds zeichnet, dessen Vertrieb bis Ende 2001 begonnen hat, sichert sich die alten Vorteile. Gerüchten zufolge wird die Übergangsfrist verlängert.
Eine Fonds-Liste gibt’s per EURO-Faxabruf (0190/884708 - 89; Computel, 1,86 Euro pro Minute.
Stückzins-Spiel
Mit Stückzinsen können sich Anleger ärmer rechnen. Und zwar so: Wer festverzinsliche Anleihen kauft, zahlt neben dem Kaufpreis Stückzinsen, also die Zinsen, die seit der letzten Ausschüttung aufgelaufen sind. Damit mindert der Käufer seine Kapitalerträge und darüber hinaus andere Einkünfte, etwa das Gehalt. Je länger die Ausschüttung zurückliegt, desto mehr Stückzinsen fallen an. Tipp: Ende 2002 Anleihen kaufen, die Anfang 2003 fällig sind. Dieser Trick lohnt sich vor allem, wenn im nächsten Jahr kaum Kapitaleinkünfte anfallen.
Lukrative Null-Nummer
Mit Zerobonds (Null-Kupon-Anleihen) lassen sich Einkünfte in Zeiten geringerer Steuerlast verschieben. Grund: Zerobonds werden mit Abschlag zum Nennwert herausgegeben, und Anleger müssen die Zinsen erst bei Einlösung oder Verkauf versteuern.
Miese aus Aktienanleihen
Mit Verlusten aus Verkauf oder Einlösung von Aktienanleihen lassen sich Kapitalerträge und andere Einkünfte mindern. Tipp: Wer in diesem Jahr seine Steuerlast mindern will, schmeißt Verlustbringer aus dem Depot. Die Spekulationsfrist spielt hier keine Rolle.
Selbstständige und Unternehmer
Werbegeschenke
Geschenke an Kunden und Geschäftsfreunde lassen sich als Betriebsausgaben absetzen - und zwar in Höhe von bis zu 40 Euro pro Empfänger und Jahr. Möglicherweise nicht mehr lange. Rot-Grün will diesen Steuervorteil streichen.
Früher investieren
Weniger Steuern durch höhere Kosten: Selbstständige und Unternehmer sollten ohnehin geplante Investitionen ins Jahr 2002 vorziehen, wenn sie ihre Steuerlast in diesem Jahr mindern wollen und in 2003 geringere Einkünfte erwarten. Rücklagen bilden Freiberufler und Mittelständler können für geplante Investitionen eine steuermindernde Rücklage bilden - und zwar in Höhe von maximal 40 Prozent der beabsichtigten Aufwendungen. Allerdings muss die Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes im Jahr 2004 über die Bühne sein. Sonst sind nachträglich Steuern fällig - plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Existenzgründer haben dafür fünf Jahre Zeit.
Teurer Firmenwagen
Wer den Firmenwagen privat nutzt, soll künftig 1,5 Prozent des Listenpreises versteuern - statt wie bislang ein Prozent. Tipp: Statt der Pauschalmethode Fahrtenbuch führen.
Ehepartner anstellen
Stellen Selbstständige und Unternehmer für die letzten Monate des Jahres ihre bisher nicht berufstätigen Ehepartner oder Kinder auf Steuerkarte ein, kommen diese in den Genuss der Werbungskostenpauschale (1044 Euro). Angehörige profitieren auch von Rabatten, die Unternehmer Angestellten gewähren dürfen. Solche Sachprämien sind derzeit bis zu 1224 Euro pro Jahr steuerfrei. Rot-Grün will diesen Freibetrag streichen.
Familien Mit Kindern sparen
Kinder sind wie Erwachsene steuerpflichtig. Ihnen stehen aber auch die gleichen Freibeträge und Freigrenzen zu. Eltern können also schon zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Kinder übertragen. Doppelter Vorteil: Die Eltern sparen selbst Steuern. Und: Der Staat zwackt zwar Schenkungssteuer ab - es gibt aber einen Freibetrag in Höhe von 205000 Euro pro Elternteil und Kind. Und der lässt sich alle zehn Jahre neu ausschöpfen. Achtung: Auf Einkommensgrenzen fürs Kindergeld und für Familienkrankenversicherung achten.
Immobilien verschenken
Es gilt als sicher, dass die Erbschaft- und Schenkungssteuer auf Immobilien erhöht wird. Derzeit werden Immobilien aber bei der Erbschaftsteuer noch günstiger bewertet als etwa Bar- oder Aktienvermögen. Wer seinen Lieben höhere Steuern ersparen will, sollte also darüber nachdenken, ob er seine Immobilie schon vor Jahresende überträgt. Oder: Bargeld für den Kauf oder den Bau einer bestimmten Immobilie verschenken. Dann gelten die günstigen Bewertungsregeln für Immobilien.
Lebensversicherung
Statt Bargeld eine noch nicht fällige Lebensversicherung schenken. Dann wird nur für zwei Drittel der eingezahlten Prämien Schenkungssteuer fällig. Noch lukrativer: Der Beschenkte ist Versicherungsnehmer. Der Schenker zahlt die Prämien. Dann fallen keine Steuern an. Vorsicht: Die Prämien selbst sind Schenkungen. Freibeträge beachten! Immo-Schenkung mit Gegenleistung Ein familiäres Steuersparmodell: Eltern übertragen eine Mietimmobilie auf ihr Kind und vereinbaren im Schenkungsvertrag, dass der Sprössling ihnen regelmäßig Geld zahlt. Das Kind finanziert die Zahlungen aus der Miete und setzt sie als Sonderausgaben ab. Das lohnt sich vor allem dann, wenn die Eltern keine oder nur niedrige Steuern zahlen und das Kind eine hohe Steuerlast hat (Tipps: www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de).
Kindergeld retten
Eltern, aufgepasst: Haben volljährige Kinder Einkünfte von mehr als 7188 Euro im Jahr, fordert der Staat das Kindergeld zurück. Tipp: Kinder sollten ihre Einkünfte unter die kritische Grenze drücken - etwa durch besondere Ausbildungskosten oder durch Werbungskosten (Infos: www.lohi.de).
Häuslebauer Eigenheimzulage sichern
Rot-Grün will die Eigenheimzulage für Kinderlose abschaffen. Künftig gibt es nur noch acht Jahre lang eine Kinderzulage von 1200 Euro jährlich und eventuell Ökozulage. Stichtag: 31.12.2002. Wer bis dahin einen Bauantrag stellt oder einen notariellen Kaufvertrag abschließt, profitiert noch von der alten Förderung: Derzeit erhalten Bauherren oder Käufer eines neuen Hauses acht Jahre lang eine Grundförderung von fünf Prozent ihrer Kosten (maximal 2556 Euro). Für Alt- und Ausbauten gibt es acht Jahre 2,5 Prozent (maximal 1278 Euro). Pro Kind fließen zudem jährlich 767 Euro. Voraussetzung: Das Einkommen beträgt im Jahr des Einzugs und im Jahr davor maximal 81807 Euro (zusammen veranlagte Ehepaare 163614 Euro). Ab 2003 liegt die Grenze bei 70000 (140000) Euro. Pro Kind erhöht sie sich bisher um 30678 Euro. Wie das künftig sein wird, ist noch unklar.
Neue Regeln nutzen
Für Familien mit Kindern kann sich die neue Regelung manchmal sogar rechnen. Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern baut einen Altbau aus. Kosten: 25000 Euro. Nach der neuen Regelung bekäme sie acht Jahre lang 2400 Euro, also 19200 Euro. Nach der alten Förderung gäbe es dagegen nur 17272 Euro (8 x 2,5 Prozent Grundförderung + 1534 Euro Kinderzulage (Infos: www.steuern-transparent.com). Einkommen drücken Gutverdiener können Eigenheimzulage kassieren, wenn sie sich für die entscheidenden zwei Jahre arm rechnen. Etwa durch Werbungskosten oder Verluste aus Fondsbeteiligungen (siehe Kasten Anleger). Tipp für Ehepaare: Es kauft derjenige die Immobilie, der unter der Einkommensgrenze für Singles liegt. Für die zwei Jahre müssen die Eheleute getrennte Veranlagung wählen. Nachteil: höhere Steuern.
Clever verkaufen
Die Spekulationsfrist für Mietimmobilien - bisher zehn Jahre - soll fallen. Das heißt: Bald sind alle Verkäufe steuerpflichtig. Wer Gewinne noch steuerfrei einstreichen will, muss Immobilien, die nicht mehr der Speku-Frist unterliegen, noch 2002 verkaufen. Oder: Wer einen späteren Verkauf plant, veräußert das Objekt vor Jahresende zunächst steuerfrei an Frau oder Kinder. Verkaufen diese später, ist der dann zu versteuernde Gewinn kleiner. So kann man leicht Hunderttausende von Euro Steuern sparen. Möglich auch: Immobilien in eine GmbH & Co KG einbringen. Renovierung vorziehen Vermieter einer Gebrauchtimmobilie können nach neuester Rechtsprechung Renovierungskosten auf einen Schlag Steuer mindernd geltend machen - und zwar unabhängig davon, wann die Renovierung stattfindet und wie viel sie kostet. Bislang durften sie in den ersten drei Jahren nach Erwerb maximal 15 Prozent der Erwerbskosten sofort absetzen. Minister Eichel will das Rad zurückdrehen. Wer Renovierungen vorzieht und vor Ende 2002 die Rechnungen zahlt, sichert sich den vollen Abzug.
Arbeitnehmer Fahrtenbuch statt Pauschale
Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen privat nutzen, müssen pro Monat ein Prozent des Listenpreises versteuern (plus monatlich 0,03 Prozent x Entfernungskilometer für Fahrten zum Job). Bald sollen 1,5 Prozent versteuert werden. Tipp: Fahrtenbuch führen und alle PKW-Kosten nachweisen. Die Mühe kann sich lohnen (Rechner Ein-Prozent-Methode: www.steuer.niedersachsen.de).
Freibetrag: Mehr netto
Wer Monat für Monat Steuern sparen will, lässt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen, etwa für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Verluste aus Vermietung und Verpachtung. Dazu muss er Werbungskosten (über der Pauschale von 1044 Euro), Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen von insgesamt 600 Euro nachweisen. Tipp: Freibetrag für 2003 spätestens im Januar beantragen, dann wird er auf zwölf Monate verteilt. Wer für 2002 einen Freibetrag eintragen oder ändern lassen will, hat Zeit bis Ende November 2002 (Infos: www.steuer.niedersachsen.de, Service, Lohnsteuer 2003).
Eine Frage der Klasse
IV/IV oder III/V? Ehepaare können durch die Wahl der richtigen Steuerklasse ihren monatlichen Lohnsteuerabzug mindern. Faustregel: Verdienen beide gleich viel, ist die Kombi IV/IV günstiger. Verdient einer mindestens 60 Prozent des Gesamteinkommens, sollte er Klasse III wählen, der andere V. Vorsicht: Nach dem Nettoeinkommen richten sich Bezüge wie Arbeitslosengeld (Rechner: www.steuer.niedersachsen.de, Steuern 2003).
Betriebliche Altersvorsorge
Einen Teil des Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge stecken. Beispiel Direktzusage oder Unterstützungskasse: die Beiträge sind steuer- und - bis 2008 - sozialabgabenfrei (bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung, die derzeit bei jährlich 54000 Euro liegt. Finanziert der Chef die Beiträge, sind sie unbegrenzt sozialabgabenfrei. Eine Alternative zur Gehaltserhöhung (Übersicht über Steuervorteile: www.gdv.de).
Mehr Geld vom Chef
Apropos Gehaltserhöhung: Wer verhindern will, dass Steuern und Sozialabgaben einen großen Teil auffressen, bittet den Chef, lieber Fahrtkosten oder Kindergartenbetreuung zu sponsern (Alternativen: www.lohi.de).
Nächste Woche gehts weiter.