+++ Die neue KURSRAKETE! +++
Seite 433 von 444 Neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.07 08:18 | von: Spezial Brok. | Anzahl Beiträge: | 12.094 |
Neuester Beitrag: | 19.04.24 22:14 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 1.434.717 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 1.137 | |
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#10810
@Honest, da gebe ich Dir recht. Das ist vollkommen klar, dass bei Walterbau die Lichter ausgegangen sind. Die werden auch nie wieder angehen. Aber Michel, der immer nur mit Insobuden rum macht, kann das einfach nicht akzeptieren! Weder bei Conergy, Thielert, oder Walterbau. Aber muss hierbei auch seine soziale Komponente berücksichtigen. Er spendet sein ganzes Geld, durch seinen Aktienkauf, an wildfremde Menschen, ohne irgend etwas zurück zu bekommen. Das ist wirklich eine gute soziale Tat.
Times & Sales: Frankfurt
Zeit
Kurs Stück Umsatz§Lfd. Stück Lfd. Umsatz
14:44:11§0,001 €
109.305 §
109 218.790 219 §
14:44:11§0,001 €
109.305 §
109 109.485 109 §
12:06:29§0,001 €
180 §
0 180 0 §
08:01:46§0,001 €
0 §
0 0 0§
Das ist keine Überraschung, das nennt sich Gesetzgebung.
Eine Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Genossenschaft, die kein Vermögen besitzt, kann von Amts wegen oder auf Antrag der Finanzbehörde oder der berufsständischen Organe gelöscht werden. Sie ist von Amts wegen zu löschen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft durchgeführt worden ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Gesellschaft noch Vermögen besitzt.
https://lxgesetze.de/famfg/393
Nach einem, zwei, fünf, zehn, zwanzig oder mehr Jahren ?
Also wie lange noch müssen einige Teilhaber dieses Forums den baldigen Untergang von Walter Bau herbei sehnen ??
Wenn die liquidierte AG über keine Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter die Gesellschafter in Betracht kommen, liegt eine Vermögenslosigkeit vor.
Sollte noch Vermögen vorhanden sein, muss dieses Rest-Vermögen sondiert und vom Insolvenzverwalter über eine Nachtragsverteilung an die Gläubiger verteilt werden, was die Löschung der AG in der Praxis nicht ersetzt, sondern diese nur verzögert..
Siehe Nachtragsverteilung:
https://dejure.org/gesetze/InsO/203.html
Ist das Rest-Vermögen derart gering, dass die Kosten einer Nachtragsverteilung das Vermögen übersteigen, wird im Allgemeinen ebenfalls auf Vermögenslosigkeit abgestellt. Entscheiden tut das Gericht.
>>>>>>>>>>Warten wir doch einfach mal ab was da kommt! Ich behalte meine Stücke ,egal was jetzt kommt!
https://www.ariva.de/forum/...kursrakete-283588?page=431#jumppos10791