Die UMT AG - Fintech - mobile payment


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Neuester Beitrag: 12.04.24 17:12
Eröffnet am:29.12.15 06:16von: nope1974Anzahl Beiträge:5.868
Neuester Beitrag:12.04.24 17:12von: Sagg ChatooLeser gesamt:1.506.780
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1000 Postings, 2083 Tage KüstennebelSWM Treuhand

 
  
    #3701
1
21.08.19 11:13
Was wenn die SWM Treuhand ihr Risiko durch diese Kapitalherabsetzung minimieren möchte?
Dann wäre eine Auszahlung sicher sinnvoll.

Darum ist es wichtig zu wissen, was genau UMT mit dem Geld plant bzw. vor hat!
Denn der Vorschlag dazu kommt von der SWM Treuhand!

"Die Aktionärin SWM Treuhand AG schlägt unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 6 vor, eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft zur Schaffung einer freien Kapitalrücklage durch Zusammenlegung von Aktien zu beschließen. ...[...]"

So steht es in der Präsentation!  

2160 Postings, 2431 Tage Sagg Chatoo@Küste

 
  
    #3702
21.08.19 11:17
lies mein Post #3700  

1000 Postings, 2083 Tage Küstennebel@ Sagg Chatoo

 
  
    #3703
1
21.08.19 12:52
Das ist trotzdem keine Antwort darauf, was UMT mit der Kapitalrücklage vor hat!!!
Du weißt es also auch nicht!

Danke  

1000 Postings, 2083 Tage KüstennebelSo, jetzt noch mal an alle..

 
  
    #3704
21.08.19 13:06
Kann jemand den Grund des Wunsches der SWM Treuhand erklären? Und was soll mit der Kapitalrücklage genau passieren??? Das ist wichtig zu wissen! Und warum ist SWM Treuhand bei der Abstimmung dieses TOP nicht dabei? Zumindest wurde es hier vermutet auf Grund der Teilnehmerzahl.
 
Angehängte Grafik:
snip_20190821125919.jpg (verkleinert auf 57%) vergrößern
snip_20190821125919.jpg

1000 Postings, 2083 Tage KüstennebelSWM Treuhand...

 
  
    #3705
21.08.19 13:18
hält laut dem GB für 2018 (vorläufige Zahlen) ca. 59% vom Grundkapital (23,5 Mio EUR)!

Die schneiden sich also freiwillig ins eigene Fleisch mit der Kapitalrücklage?!
Der Grund dafür wäre sehr interessant!  

Die SWM riskiert hier mal eben aus 13.865.000 EUR  -  1.386.500 EUR zu machen!
WARUM?    

1000 Postings, 2083 Tage KüstennebelHab die Antwort selbst gefunden, Danke!

 
  
    #3706
21.08.19 14:16
Aus dem Bundesanzeiger: UMT United Mobility Technology AG München ISIN: DE0005286108 WKN: 528610 Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2019 Die Aktionäre unserer Gesellschaft wurden durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 12. Juli 2019 zu der am Montag, den 19. August 2019, um 14:00 Uhr, im Literaturhaus, Salvatorplatz 1, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Auf Verlangen der Aktionärin SWM Treuhand AG mit Sitz in Grünwald, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 130497, deren Anteile an unserer Gesellschaft den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der UMT United Technology Mobility AG übersteigen, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 4 um folgende Tagesordnungspunkte 5 und 6 ergänzt und hiermit bekannt gemacht: Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von neun Aktien der Gesellschaft sowie über die Änderung der Satzung Die Aktionärin SWM Treuhand AG schlägt unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 6 vor, eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft zur Schaffung einer freien Kapitalrücklage durch Zusammenlegung von Aktien zu beschließen. Um ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen, soll die Anzahl der Stückaktien der Gesellschaft zuvor durch Einziehung von neun Stückaktien, die vollständig eingezahlt sind und durch die Aktionärin SWM Treuhand AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, reduziert werden. Die Aktionärin SWM Treuhand AG schlägt daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 23.533.569,00, eingeteilt in 23.533.569 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um EUR 9,00 auf EUR 23.533.560,00, eingeteilt in 23.533.560 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, nach § 237 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG durch Einziehung von Aktien herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von neun Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (insgesamt somit EUR 9,00), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von der Aktionärin SWM Treuhand AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 9,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, bei der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen vereinfachten Kapitalherabsetzung ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu erreichen. b. § 6 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung der Gesellschaft erhalten mit dem Wirksamwerden der Einziehung folgende Fassung: „1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 23.533.560,-- (in Worten Euro dreiundzwanzig Millionen fünfhundertdreiunddreißigtausend fünfhundertsechzig). 2. Es ist eingeteilt in 23.533.560 Stückaktien. [3. bis 5. bleiben unverändert]“ c. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen. Tagesordnungspunkt 6: Herabsetzung des Grundkapitals Das nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Kapitalherabsetzung bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 23.533.560,00 eingeteilt in 23.533.560 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um EUR 21.180.204,00 auf EUR 2.353.356,00 eingeteilt in 2.353.356 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktie zusammengelegt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung dieses Beschlusses zu regeln. Zur Anpassung der Satzung an die Kapitalherabsetzung wird folgender Beschluss gefasst: § 6 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung der Gesellschaft erhalten mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung: „1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.353.356,-- (in Worten Euro zwei Millionen dreihundertdreiundfünfzigtausend dreihundertsechsundfünfzig). 2. Es ist eingeteilt in 2.353.356 Stückaktien. [3. bis 5. bleiben unverändert]“ Begründung: Die SWM Treuhand AG begründet die Aufnahme der neuen Tagesordnungspunkte und die Beschlussvorschläge wie folgt: Die Aktien der UMT United Mobility Technology AG werden im Handelssegment Open Market Basic Board (zuvor Freiverkehr) gehandelt. Die Gesellschaft sollte zukünftig und in Verbindung mit dem nächsten anstehenden Wachstumsschritt, auch in der Lage sein, eine Dividende an ihre Aktionäre auszuschütten. Der Börsenkurs hat sich in der letzten Zeit, insbesondere seit dem Hoch Ende 2017 – mit über 2,50 Euro je Aktie – negativ entwickelt und steht aktuell wertseitig nicht im Einklang mit der operativen positiven Entwicklung der Gesellschaft. Für uns als Aktionärin ist diese Situation äußerst unbefriedigend. Klares Ziel muss es sein, die Attraktivität der Aktie im Rahmen der operativen Entwicklung zu steigern. Die Gesellschaft sollte somit zukünftig auch in der Lage sein, dauerhaft eine Dividende in Höhe von 3 bis 5 % des eingetragenen Grundkapitals an die Aktionäre auszuschütten und Maßnahmen ergreifen zu können, die sich nachhaltig positiv auf die Entwicklung des Aktienkurses auswirken. Die Gesellschaft ist im Schwerpunkt im Technologiebereich und der Softwareentwicklung tätig. Häufig wird ein deutlicher Jahresüberschuss nach HGB nur wegen einer Periodenverschiebung bei der Fertigstellung/Übergabe/Durchführung eines Projekts nicht erzielt oder stellt sich, speziell in Startup Situationen bzw. einem Technology-Launch in neuen Marktsegmenten, deutlich zeitverschoben dar, obwohl die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft grundsätzlich erfolgreich und profitabel ist. Beispielsweise führt die verzögerte Akzeptanz von Mobile Payment in Deutschland und das Festhalten an Bargeld bei der UMT United Mobility Technology AG zwangsläufig zu einer Verschiebung der Erreichung von Unternehmenszielen, gefolgt von einer möglichen negativen Entwicklung auf den Aktienkurs. Um den Spielraum der Verwaltung auch für zukünftig zu erwartende Ausschüttungen zu erhöhen, schlagen wir vor, eine freie Kapitalrücklage zu schaffen. Diese ermöglicht der Verwaltung auch dann eine Ausschüttung an die Aktionäre vorzuschlagen und durchzuführen, wenn aufgrund von Periodenverschiebungen oder Verzögerungen von Technologieprojekten eine Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss nach HGB nicht möglich ist. Durch die Schaffung einer freien Kapitalrücklage und die Möglichkeit der Ausschüttung an die Aktionäre hieraus wird eine kontinuierliche Dividendenpolitik sichergestellt, die sich positiv auf die Entwicklung des Aktienkurses auswirken kann. Wir halten es daher für sinnvoll, das Grundkapital der Gesellschaft zu reduzieren und entsprechend eine freie Kapitalrücklage zu schaffen. Durch die Kapitalherabsetzung erhöht sich zudem der Wert je Aktie. Dies bedeutet einen deutlichen Reputationsgewinn und erhöht die Wahrnehmung der Gesellschaft bei institutionellen Anlegern. Letztlich dürfte sich dies positiv auf den Aktienkurs auswirken. Nachteile sind aus unserer Sicht mit der Kapitalherabsetzung nicht verbunden, insbesondere ändert sich der Wert des Unternehmens und der Wert des von jedem Aktionär gehaltenen Unternehmensanteils nicht. München, im Juli 2019 UMT United Mobility Technology AG Dr. Albert Wahl (Vorstand)

United Mobility Technology !!!!! | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...ology#beitrag_61127768  

1000 Postings, 2083 Tage KüstennebelBegründung kurz und knapp..

 
  
    #3707
21.08.19 14:30

Wer sich den Text nicht durchlesen möchte...

Um den Spielraum der Verwaltung auch für zukünftig zu erwartende Ausschüttungen zu erhöhen, schlagen wir vor, eine freie Kapitalrücklage zu schaffen. Diese ermöglicht der Verwaltung auch dann eine Ausschüttung an die Aktionäre vorzuschlagen und durchzuführen, wenn aufgrund von Periodenverschiebungen oder Verzögerungen von Technologieprojekten eine Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss nach HGB nicht möglich ist. Durch die Schaffung einer freien Kapitalrücklage und die Möglichkeit der Ausschüttung an die Aktionäre hieraus wird eine kontinuierliche Dividendenpolitik sichergestellt, die sich positiv auf die Entwicklung des Aktienkurses auswirken kann.

Wir halten es daher für sinnvoll, das Grundkapital der Gesellschaft zu reduzieren und entsprechend eine freie Kapitalrücklage zu schaffen. Durch die Kapitalherabsetzung erhöht sich zudem der Wert je Aktie. Dies bedeutet einen deutlichen Reputationsgewinn und erhöht die Wahrnehmung der Gesellschaft bei institutionellen Anlegern. Letztlich dürfte sich dies positiv auf den Aktienkurs auswirken.

United Mobility Technology !!!!! | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...ology#beitrag_61127768

 

2028 Postings, 3093 Tage Korrektor#3703

 
  
    #3708
21.08.19 14:32
Das steht doch im Antrag:

https://www.umt.ag/de/investoren/hauptversammlung

Die Gesellschaft hat in der 2018er AG-Bilanz einen Verlust von 1,9 Mio. Euro. Solange dieser Verlust vorhanden ist, darf die Gesellschaft nach Gesetzeslage keine Dividenden auszahlen. Jetzt erfolgt im Wege der Kapitalherabsetzung eine Verrechnung dieses Verlustes mit der deutlich größeren Kapitalrücklage. Damit ist die Gesellschaft dann befugt eine Dividende zu zahlen, was Sinn dieser Maßnahme ist.

Das Vorgehen ist normal und auch schon von anderen Gesellschaft durchgeführt worden, die in der Transformation aus einer Verlust- in eine hoffentlich dauerhafte Gewinnlage waren und somit das Stadium des Unternehmensaufbaus mit anfänglichen Verlusten verlassen.

Die regelmäßige jährliche Dividende soll 3 - 5 % des eingetragenen neuen Grundkapitals betragen. Also jährlich  3 - 5 Cent je Aktie Dividende.  Wenn das alles so gemacht wird wie geschrieben.  Viele Startups erreichen nie den Status einer  Dividendenfirma. Hier wäre das dann geglückt.  

23 Postings, 2214 Tage Tracy RobbinsSWM Treuhand...

 
  
    #3709
21.08.19 14:40
wer behauptet, dass die SWM 59% an der UMT hält, ist schlicht und einfach desinformiert!
Warum würde Sie dann nicht mit allen ihren Aktien bei der HV abstimmen?  Und das sowohl in 2017/18 und 19? und warum stellt Sie keinen Aufsichtsrat oder 2 bei der Größenordnung, wie in der Vergangenheit?
Wenn ich den Artikel von Küstennebel lese mit immerhin einem Auszug aus dem BA, dann hält die SWM etwas mehr als ein Zwanzigstel, also rund um die 9%, wenn überhaupt...  

23 Postings, 2214 Tage Tracy Robbins#3703

 
  
    #3710
2
21.08.19 14:48
Dividende bei negativem Cash-flow, keinen Kunden, Verlustvorträgen von über 9. Mio und einem fraglichen Geschäftsmodell?  

2028 Postings, 3093 Tage KorrektorErgänzung

 
  
    #3711
21.08.19 14:48
3 - 5 % Dividende auf das Grundkapital erschein im übrigen auch ein kleiner Betrag und gut möglich, wenn es stimmt, was zur Lizenzzahlung über die nächsten 5 Jahre berichtet wurde.

Die SWM Treuhand AG ist eine Kanzlei. Die verwaltet u.a. auch Vermögen. Die von ihr gehaltenen 59 % sind überwiegend im Besitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates. Diese sind nach § 136 AktG nicht abstimmungsberechtigt - offenbar nicht nur bei ihrer Entlastung, sondern komplett auf der Hauptversammlung. Stimmberechtigt kann nur der Teil gewesen sein, der nicht mit dem Vorstand und Aufsichtsrat irgendwie verbunden ist.  

2028 Postings, 3093 Tage Korrektor#3709

 
  
    #3712
21.08.19 14:55
Wie ahnungslos bist Du denn? Man braucht mehr als  5 % der Aktien, um eigene Abstimmungspunkte auf einer Hauptversammlung durchsetzen zu können. Die SWM Treuhand hält in Summe 59 % der Aktien.

Ich dachte bisher, das die komplett im Besitz des CEO sind. Mit diesen Aktien darf er dann nicht an der Hauptversammlung abstimmend teilnehmen. Offenbar ist das aber nicht der Fall, da ein Teil der 59 % abgestimmt haben muss, weil man ansonsten darauf kommt, das bei fas 37 % Präsenz fast alle anderen Stimmrechte auf der Hauptversammlung waren. Das wird aber so nicht gewesen sein.

Also verwaltet die SWM Treuhand die o.g. 59 % nicht nur für den CEO, sondern auch noch für mindestens eine andere Person, die auf der HV an der Abstimmung teilgenommen hat und rechtlich nichts mit dem CEO zu tun hat.  

1000 Postings, 2083 Tage KüstennebelAlso

 
  
    #3713
21.08.19 15:35
Werden aus 1000 Aktien im Bestand nach der Zusammenlegung 100 Aktien zu einem Nennwert von 1€ je Aktie. Und das was mir genommen wird fließt in die Rücklage für die Dividende? Dann würde ich praktisch Jahrzehnte brauchen um bei 5% mein ursprüngliches Investment wieder rein zu bekommen? Seh ich das so richtig?  

23 Postings, 2214 Tage Tracy Robbins#3712

 
  
    #3714
21.08.19 16:24
Korrektor,  ich habe nie in Zweifel gezogen, dass die SWM über 5% hat! Wo aber steht die Meldung, dass die SWM 59% der Aktien hat?? Und wo dass Dr. Wahl Aktien hat? Bestimmt nicht im Unternehmensregister, wo ich nachgesehen habe.
Das wäre veröffentlichungspflichtig, was nie erfolgt ist und somit strafbar wäre!

Siehe auch: Stimmrechtsmitteilung Bafin:
Vorraussetzungen:
Die Pflicht besteht in Bezug auf Emittenten, deren Herkunftsstaat Deutschland ist, die also eine der Bedingungen des § 2 Absatz 13 WpHG erfüllen. Weiterhin müssen die Aktien des Emittenten gemäß § 33 Absatz 4 WpHG am organisierten Markt gehandelt werden, also börsennotiert sein.

Weiterhin muss eine der in § 33 WpHG genannten Schwellwerte über- oder unterschritten werden (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75). Bei Überschreitung der Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien eines deutschen Emittenten, muss diesem nach § 43 innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen der Schwelle, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die für den Erwerb verwendeten Mittel mitgeteilt werden. Eine Änderung dieser Ziele muss wiederum innerhalb von 20 Handelstagen mitgeteilt werden.

Dabei ist der Eigner der Stimmrechte zu besonderer Form verpflichtet. Die Mitteilung muss die Überschrift Stimmrechtsbekanntgabe enthalten sowie, neben dem Namen und der Adresse des Mitteilungspflichtigen und des Emittenten, das genaue Datum des Erreichens bzw. Unter- oder Überschreitens der Schwelle. Diese Mitteilung kann dabei schriftlich oder per Telefax wahlweise in deutsch oder englisch erfolgen. Sollte der Mitteilungspflichtige über beteiligte (kontrollierte) Unternehmen weitere Stimmrechte besitzen, die über 3 % sind, so sind diese sowie die Namen und Anschriften der entsprechenden Beteiligungsunternehmen ebenfalls aufzulisten.

Des weiteren Wikipedia Stimmrechtsmitteilung:
Zurechnung von Stimmrechten
Bei der Berechnung, ob ein Anleger einen Schwellenwert erreicht, können neben den Aktien, die der Emittent selbst hält, die Aktien Dritter zu berücksichtigen sein. Dies trifft zu, wenn sie ihm nach § 34 WpHG zuzurechnen sind. Die Zurechnung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass der Anleger unter Umständen auf die Entscheidung anderer Aktionäre einwirken kann, sodass sich sein Stimmgewicht faktisch erhöht.

Nach § 34 Absatz 1 WpHG sind Stimmrechte einem Aktionär zuzurechnen,

die einem Tochterunternehmen des Meldepflichtigen gehören,
die einem Dritten gehören und von ihm für Rechnung des Meldepflichtigen gehalten werden,
die der Meldepflichtige einem Dritten als Sicherheit übertragen hat, es sei denn, der Dritte ist zur Ausübung der Stimmrechte aus diesen Aktien befugt und bekundet die Absicht, die Stimmrechte unabhängig von den Weisungen des Meldepflichtigen auszuüben,
an denen zugunsten des Meldepflichtigen ein Nießbrauch bestellt ist,
die der Meldepflichtige durch eine Willenserklärung erwerben kann,
die dem Meldepflichtigen anvertraut sind oder aus denen er die Stimmrechte als Bevollmächtigter ausüben kann, sofern er die Stimmrechte aus diesen Aktien nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen des Aktionärs vorliegen.
Nach § 34 Absatz 2 Satz 1 WpHG ist eine Stimmrechtszurechnung ferner vorzunehmen, wenn der Anleger sein Verhalten mit einem Dritten oder einem Tochterunternehmen in Bezug auf den Emittenten abstimmt. Dies wird als acting in Concert bezeichnet.  

23 Postings, 2214 Tage Tracy RobbinsSWM Treuhand...

 
  
    #3715
21.08.19 16:25
Einfach nur glauben was einem erzählt wird, schütz leider vor Falschinformationen nicht...
 

64 Postings, 2005 Tage LighTninG__Küstennebel

 
  
    #3716
1
21.08.19 16:31
Mach dich nicht so verrückt mit deiner Kapitalrücklage.. Die Kapitalherabsetzung ist ein sogenannter Re-Split. Das ist nur eine kosmetische Maßnahme. Aus 10 Aktien wird 1. Hast du also 10000 Aktien mit einem EK von 1 vorher gehabt, hast du nach der Maßnahme 1000 Aktien mit einem EK von 10 Euro.
Diese Maßnahme ist absolut irrelevant und dient nur der Augenwischerei. Der Unternehmenswert verändert sich in keinster Weise. Das Unternehmen sind nur teurer (und das ist die Hoffnung des Managements "professioneller" aus) und soll keine Investoren und Kunden abschrecken durch den Pennystock (<1 Euro).  

64 Postings, 2005 Tage LighTninG__*Das Unternehmen sieht nur teurer aus

 
  
    #3717
21.08.19 16:31

1000 Postings, 2083 Tage KüstennebelLighTninG__

 
  
    #3718
21.08.19 16:43
Das klingt hier aber anders:

Die Kapitalher­absetzung wird vorgenomme­n durch die Einziehung­ von neun Stückaktie­n mit einem anteiligen­ Betrag am Grundkapit­al der Gesellscha­ft von EUR 1,00 je Aktie (insgesamt­ somit EUR 9,00), auf die der Ausgabebet­rag voll geleistet ist und die der Gesellscha­ft von der Aktionärin­ SWM Treuhand AG unentgeltl­ich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogen­en Aktien entfallend­e Betrag des Grundkapit­als von insgesamt EUR 9,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrüc­klage der Gesellscha­ft eingestell­t.  

54 Postings, 2704 Tage pritt-stiftKüste

 
  
    #3719
1
21.08.19 16:52
Es ist so, wie Lightning es geschrieben hat. Aktienanzahl dividiert durch 10, Aktienwert multipliziert mit 10. 100 Anteilsscheine zu je 35 ct werden zu 10 Anteilsscheinen zu je 3,50 Euro.  

2028 Postings, 3093 Tage Korrektor#3714

 
  
    #3720
1
21.08.19 21:44
Frage war: " Wo aber steht die Meldung, dass die SWM 59% der Aktien hat?"

Das steht auf der Internetseite der UMT AG:
59 % SWM Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald
4 % Level 86 UG (haftungsbeschränkt), Wiesbaden (Gesellschaft des CO-Gründers Schmiedler)
4 % Erik Nagel, Düsseldorf
4 % Light Wave Consulting AG, Zug (Gesellschaft des AR-Vorsitzenden und ehemaligen IBM und Telekom-Vorstands Raizner und anderer )
29 % Streubesitz

Hätte jemand anderes 59 % einer Gesellschaft, glaubst Du, das der dann nicht an den Hauptversammlungen teilnehmen würde? - Das gibt es nirgendwo.

Die SWM Treuhand verwaltet die Anteile für andere. Andere ist in diesem Fall ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied. Logischerweise bleibt nur noch der CEO selbst übrig. Der ist durch seine vorherige Tätigkeit bei BMW/IBM/Deutscher Bank und 10 Jahre bei GCI Management / GCI Industries AG / MS Industrie AG ja quasi "ein gemachter Mann". Die MS Industries AG hatte bis 2012 einen Anteil von 28 % an der UMT AG. Herr Wahl ist seinerzeit bei der MS Industries ausgestiegen und hat sich auf sein Vorstandsmandat bei der UMT AG konzentriert. Der scheint für die Aufgabe zu brennen und durch die vorherigen Tätigkeiten hat er auch die finanziellen Mittel und Kontakte.  

2028 Postings, 3093 Tage KorrektorGenauer

 
  
    #3721
21.08.19 22:07
auf der Seite für Investoren im Kurzporträt:

https://www.umt.ag/de/investoren  

3478 Postings, 6857 Tage nope1974#3720

 
  
    #3722
1
22.08.19 06:40
Leider haben waren die Kontakte nicht gut genug um einen weiteren namhaften Kunden für die Umt-Bezahlplattform zu gewinnen. Das die Kleinaktionäre dem CEO nicht interessieren sieht man an der IR Arbeit. Aktuell ist die Unsicherheit größer wie die Chance, so meine Einschätzung. Der Kapitalschnitt wird sein übriges tun.  

2160 Postings, 2431 Tage Sagg ChatooDie Aktie ist totes Fleisch

 
  
    #3723
22.08.19 10:24
je laenger das Fleisch gegrillt wird umso ungeniessbarer wird es.
Da nutzt auch kein Montega-Gewuerz mehr. :-))  

2160 Postings, 2431 Tage Sagg ChatooDie Freiverkehr Frittenbude ist nicht die erste

 
  
    #3724
22.08.19 10:29
Klitsche mit denen Kleinaktionaere ihres Geldes beraubt wurden.
Aber das mag nur ein kleiner Trost sein fuer die Geschaedigten.  

2160 Postings, 2431 Tage Sagg ChatooMoeglicherweise wird das Teil noch

 
  
    #3725
2
22.08.19 10:37
ein letztes Mal um 50-80 Kurssteigerung hochgezogen.
Das waere dann nochmal eine letzte Gelegenheit das Geisterschiff zu verlassen.
 

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