+++ Die NÄCHSTE KURSEXPLOSION bei dieser Aktie +++
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 23.07.03 08:41 | ||||
Eröffnet am: | 06.06.03 08:46 | von: Star Trader | Anzahl Beiträge: | 28 |
Neuester Beitrag: | 23.07.03 08:41 | von: Henrys | Leser gesamt: | 5.258 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 4 | |
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Die Aktie der GAP AG ( WKN 580150 ) steht heute im Fokus der Anleger: Nachdem am Freitag der letzten Woche die Adori AG seitens der BAFin zum Pflichtangebot an die freien GAP-Aktionäre aufgefordert wurde, wird über den Preis pro Aktie diskutiert.
Dieser dürfte weit über dem jetzigen Kurs der GAP-Aktie liegen: Das Unternehmen ist operativ profitabel und besitzt nach Abzug aller Verbindlichkeiten über 6,2Mill.€ CASH, was allein einen Aktienkurs von 1,15€. rechtfertigen würde.
Daher ist verständlich, dass zum derzeitigen Kurs um 85 cents sehr hohe Nachfrage besteht.
Etwas Geduld kann sich hier auszahlen und zu weiteren zweistellig prozentualen Gewinnen führen, denn innerhalb von vier Wochen muß die Adori AG ihr Angebot vorliegen.
Dieser Bericht wird Ihnen von E.X Research präasentiert.
GAP WKN 580150
Kaufen bis 1€.
Kursziel 1,5€.
Experten Research
Mitteilung übermittelt von directnews AG. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.
GAP AG nimmt Stellung zur Veröffentlichung der Adori AG vom 16.07.2003
Auf Grund zahlreicher Anfragen von Aktionären zu der Aufforderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an die Adori AG zur Veröffentlichung eines Pflichtangebotes teilt die GAP AG folgendes mit:
In einem Verfahren vor dem Landgericht München I (Az 5HK O 22225/02) wurde bekannt, dass der Kaufpreis, den die Adori AG verschiedenen Aktionären der GAP AG bezahlt hat, 1,80 Euro je Aktie betragen hat. Dieser Preis lässt sich auch aus dem Geschäftsbericht der Adori AG für das Jahr 2002 herleiten, und wäre nach Ansicht der GAP AG der zu zahlende Mindestpreis pro Aktie für jeden Aktionär.
Die GAP AG weist jedoch darauf hin, dass ein Übernahmeangebot unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit durch den Bieter steht und dass die Adori AG Rechtsmittel gegen den Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einlegen kann, was sie auch bereits angekündigt hat.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
GAP AG Thomas Raschdorff Tel.: 0049 (0) 89- 66 66 95 150 E-Mail: t.raschdorff@gapag.de
23.07.2003, 07: