Deutschland vor 50 Jahren
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 14.04.10 16:53 | ||||
Eröffnet am: | 14.04.10 15:18 | von: BRAD P007 | Anzahl Beiträge: | 21 |
Neuester Beitrag: | 14.04.10 16:53 | von: BRAD P007 | Leser gesamt: | 1.475 |
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Ehefrauen nicht einfach einen Job annehmen durften. Der potentielle Chef oder sie musste sich extra vorher die Elaubnis des Ehemannes dafür einholen.
Bis in die 70er Jahre gab es noch den §177 StGB, der Homosexualität unter Strafe stellte.
Und bis Ende der 70er Jahre gabe es wohlnoch einen Pragraphen § 1300 oder 1301 BGB der sich "Deflorationsanspruch der Braut" nannte.
Demnach bekam die Frau bei der Scheidung Geld als Entschädigung dafür, dass sie ihre Jungfräulichkeit in der Ehe verloren hatte und jetzt nicht mehr als "Neuware" auf den Heiratsmarkt konnte.
Kennt Ihr noch weitere kuriose Beispiele?
"...Ab 1997 wurde Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, allerdings nur auf Antrag verfolgt. 2004 wurde es zu einem Offizialdelikt. ..."
Die Frage, ob die Vergewaltigung in der Ehe eine Antrags- oder ein Offizialdelikt sein soll, wurde und wird kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite steht die Überzeugung, dass es dem Schutz der Ehe dient, wenn den Ehepartnern die Möglichkeit des Verzeihens offen gehalten wird. Auf der anderen Seite steht die Überzeugung, dass Gewaltdelikte nie eine Privatsache sind. Außerdem zeigte die Erfahrung, dass viele Frauen ihren Strafantrag wieder zurückzogen, wobei oft der Verdacht bestand, dass dieser Rückzug unter Druck erfolgt war.
Effekte:
- Arbeitslosigkeit von heute auf morgen = 0
- Kinder geniessen wieder eine richtige Erziehung
- Scheidungsquote sinkt gegen 0
Im Ansatz nicht schlecht der Gedanke....
Es war der §175 StGB und nicht §177 StGB. Er wurde erst 1994 abgeschafft.
>>Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. 1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus.<<
http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175
*Besserwissermodusaus*
und die machen sich zu Haus nen fetten?
NEEEEE NEEEE NEEEE
Wer arbeitet denn dann in Großküchen?
Oder in Kindergärten?
Oder als Bundeskanzler... achso ja MÄNNER!
=0)
HAAALT
oder in Bordellen???????? MÄNNER ?????
NEEEE NEEEE NEEEE
OK - bei den Bordellen geb ich Dir recht... Auch wenn ich mich in solchen Etablissements nicht aufhalte könnte ich mir das durchaus als einen Problempunkt vorstellen....
und die viiielen "Allein-Erziehenden" auch.
sog. "Ehefrauen" werden doch eh' bald Minderheit.