Deutschland vor 50 Jahren


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Neuester Beitrag: 14.04.10 16:53
Eröffnet am:14.04.10 15:18von: BRAD P007Anzahl Beiträge:21
Neuester Beitrag:14.04.10 16:53von: BRAD P007Leser gesamt:1.475
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17924 Postings, 6281 Tage BRAD P007Deutschland vor 50 Jahren

 
  
    #1
7
14.04.10 15:18
Habe heute gerade wider gehört, dass es bis fast Ende der 60er Jahre in Deutschland noch so war, dass
Ehefrauen nicht einfach einen Job annehmen durften. Der potentielle Chef oder sie musste sich extra vorher die Elaubnis des Ehemannes dafür einholen.

Bis in die 70er Jahre gab es noch den §177  StGB, der Homosexualität unter Strafe stellte.

Und bis Ende der 70er Jahre gabe es wohlnoch einen Pragraphen § 1300 oder 1301 BGB der sich "Deflorationsanspruch der Braut" nannte.
Demnach bekam die Frau bei der Scheidung Geld als Entschädigung dafür, dass sie ihre Jungfräulichkeit in der Ehe verloren hatte und jetzt nicht mehr als "Neuware" auf den Heiratsmarkt konnte.


Kennt Ihr noch weitere kuriose Beispiele?  

257 Postings, 5369 Tage bombardierBis ende der 80ziger durfte Mann

 
  
    #2
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14.04.10 15:23
seine Ehefrau noch Vergewaltigen...

*hab jetzt aber kein paragraph  ;-))  

17924 Postings, 6281 Tage BRAD P007Du machst Scherze, bombardier?

 
  
    #3
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14.04.10 15:25

36496 Postings, 7113 Tage Jutokann ich mir auch nicht vorstellen

 
  
    #4
14.04.10 15:26

257 Postings, 5369 Tage bombardierNe meine das so zu wissen, moment

 
  
    #5
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14.04.10 15:27
kann man ja mal googlen..  

17924 Postings, 6281 Tage BRAD P007Stimmt: Ich habs gefunden

 
  
    #6
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14.04.10 15:28

"...Ab 1997 wurde Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, allerdings nur auf Antrag verfolgt. 2004 wurde es zu einem Offizialdelikt. ..."
 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung

 

4971 Postings, 8884 Tage Apfelbaumpflanzer@brad: Das war § 175

 
  
    #7
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14.04.10 15:28

36496 Postings, 7113 Tage Jutohätt ich nicht gedacht

 
  
    #8
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14.04.10 15:29

257 Postings, 5369 Tage bombardierja..

 
  
    #9
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14.04.10 15:29
Bis 1992 war die Vergewaltigung auf den erzwungenen Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe beschränkt, eine Vergewaltigung in der Ehe gab es schon rein begrifflich nicht. Zwischen 1992 und 2004 war die Vergewaltigung in der Ehe ein Antragsdelikt. Seit 2004 ist auch die Vergewaltigung unter Ehepartnern ein Offizialdelikt.

Die Frage, ob die Vergewaltigung in der Ehe eine Antrags- oder ein Offizialdelikt sein soll, wurde und wird kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite steht die Überzeugung, dass es dem Schutz der Ehe dient, wenn den Ehepartnern die Möglichkeit des Verzeihens offen gehalten wird. Auf der anderen Seite steht die Überzeugung, dass Gewaltdelikte nie eine Privatsache sind. Außerdem zeigte die Erfahrung, dass viele Frauen ihren Strafantrag wieder zurückzogen, wobei oft der Verdacht bestand, dass dieser Rückzug unter Druck erfolgt war.  

61594 Postings, 7709 Tage lassmichreinWie sagt mein alter Herr doch immer ?

 
  
    #10
4
14.04.10 15:31
EINE Änderung würde in Deutschland alle Probleme auf einmal lösen: Die Frauen zurück an den Herd !

Effekte:

- Arbeitslosigkeit von heute auf morgen = 0
- Kinder geniessen wieder eine richtige Erziehung
- Scheidungsquote sinkt gegen 0


Im Ansatz nicht schlecht der Gedanke....

17924 Postings, 6281 Tage BRAD P007Und die Nachfrage nach Herden würde steigen lmr

 
  
    #11
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14.04.10 15:32

257 Postings, 5369 Tage bombardierGenau und die Feuerwehr hat auch wieder

 
  
    #12
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14.04.10 15:33
zu tun.  

5925 Postings, 6123 Tage PalaimonMan sprach

 
  
    #13
4
14.04.10 15:34
von einem "Hundertfünfundsiebziger", wenn man einen Homosexuellen meinte.
Es war der §175 StGB und nicht §177 StGB. Er wurde erst 1994 abgeschafft.

>>Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. 1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus.<<

http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175

*Besserwissermodusaus*

7114 Postings, 8516 Tage Kritikerund McDo würde pleite gehen!

 
  
    #14
1
14.04.10 15:36

61594 Postings, 7709 Tage lassmichreinWäre das ein Schaden ???

 
  
    #15
1
14.04.10 15:37

257 Postings, 5369 Tage bombardierDosenfleisch als Niedererbeweggrund, sozusagen.

 
  
    #16
14.04.10 15:38

11927 Postings, 6348 Tage demode66Von meinem kleinen Gehalt

 
  
    #17
2
14.04.10 15:43
soll ich noch die Frau und das Kind durchbringen,
und die machen sich zu Haus nen fetten?
NEEEEE NEEEE NEEEE

Wer arbeitet denn dann in Großküchen?
Oder in Kindergärten?
Oder als Bundeskanzler... achso ja MÄNNER!

=0)

HAAALT
oder in Bordellen???????? MÄNNER ?????
NEEEE NEEEE NEEEE

61594 Postings, 7709 Tage lassmichreinDafür dass wir dann ja keine

 
  
    #18
1
14.04.10 15:46
Arbeitslosen haben, kann ja Vater Staat ´ne monatliche Herdprämie zahlen... ;)

OK - bei den Bordellen geb ich Dir recht... Auch wenn ich mich in solchen Etablissements nicht aufhalte könnte ich mir das durchaus als einen Problempunkt vorstellen....

11927 Postings, 6348 Tage demode66Nich das ein falsches Bild von mir entsteht

 
  
    #19
14.04.10 15:48
Hab nur mal gehört, dass da wohl Frauen "arbeiten" sollen!

7114 Postings, 8516 Tage KritikerNa, die Allein-Stehenden

 
  
    #20
14.04.10 15:49
(ich meine Frauen!*) dürfen doch arbeiten -
und die viiielen "Allein-Erziehenden" auch.

sog. "Ehefrauen" werden doch eh' bald  Minderheit.  

17924 Postings, 6281 Tage BRAD P007Gibt es bei ARIVA keine Zeitzeugen mehr?

 
  
    #21
1
14.04.10 16:53
Wohl alle unter 25 Jahre alt  :-))  

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