Banken in der Eurozone
http://www.ariva.de/euro_bund_future/chart
Es ist ein Thema, dass zurzeit noch fast niemand so richtig auf dem Schirm hat, das aber vielleicht mehr Bewegung in die Märkte bringen könnte, als zum Beispiel die aktuelle Geldpolitik der Fed. Es könnte daher nun sinnvoll sein, erneut die Stopps im Depot zu prüfen und gegebenenfalls nachzuziehen.
gehe jetzt masiev Short.
Keine Steuererstattung für Commerzbank – Schlappe für Freshfields
... (automatisch gekürzt) ...
http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2017/03/...e-fuer-freshfield
Zeitpunkt: 16.03.17 12:23
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14.03.17 11:26
aktiencheck.de
Frankfurt (www.aktiencheck.de) - Leerverkäufer AQR Capital Management, LLC hebt Netto-Shortposition in Aktien der Commerzbank AG kräftig an:
Die Leerverkäufer des Hedgefonds AQR Capital Management verschärfen ihre Short-Attacke auf die Aktien der Commerzbank AG (ISIN: DE000CBK1001, WKN: CBK100, Ticker-Symbol: CBK, Nasdaq OTC-Symbol: CRZBF).
Der in Greenwich, Connecticut, USA, beheimatete Hedgefonds-Riese AQR Capital Management, LLC hat am 10.03.2017 seine Netto-Shortposition von 0,60% auf 0,75% der Aktien der Commerzbank AG ausgebaut.
Aktuell halten die Leerverkäufer der Hedgefonds folgende Netto-Leerverkaufspositionen in der Commerzbank-Aktie:
0,75% AQR Capital Management, LLC (10.03.2017)
0,58% Discovery Capital Management LLC (05.12.2016)
0,49% Marshall Wace LLP (08.12.2016)
Damit summieren sich die Netto-Leerverkaufspositionen der Leerverkäufer der Hedgefonds derzeit auf mindestens 1,82% der Commerzbank-Aktien.
re Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. das heisst das die Commerzbank auf ca. 1,5 Millarden € abschreibungen vornehmen muss.
Keine Steuererstattung für Commerzbank – Schlappe für Freshfields
Die Commerzbank hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuern in Höhe von rund 75 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften aus dem Jahr 2008. Dies entschied jetzt das Hessische Finanzgericht (FG) in Kassel (4K 977/14) und wies die Klage der Bank gegen das Finanzamt Frankfurt-Höchst ab.
Die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank hatte darauf beharrt, die Ertragsteuern aus deren Cum-Ex-Geschäften vor neun Jahren erstattet zu bekommen. Das Amt verweigerte dies, der Fall landete schließlich vor dem Hessischen FG. Die Urteilsgründe sind derzeit noch nicht bekannt.
Zahlreiche Steuerexperten hatten der Commerzbank schon vor der Verhandlung nur wenig Chancen eingeräumt, nachdem das Gericht bereits vor knapp einem Jahr die Dekabank in einem ähnlich gelagerten Fall in die Schranken gewiesen hatte. Das Urteil hatte damals für einiges Aufsehen gesorgt, weil es in der Bewertung über die bisherige Rechtsprechung zu den Cum-Ex-Aktiengeschäften hinausging. Bei diesen Geschäften rund um den Dividendenstichtag machten sich die Akteure die zeitlich unübersichtliche Situation darüber zunutze, wer die Kapitalertragsteuer tatsächlich gezahlt hat.
Die Folge: Steuerbescheinigungen wurden doppelt ausgestellt. Das Neue am Urteil des Hessischen FG aus dem vergangenen Jahr: Nach Ansicht der Richter ging das Eigentum an den Aktien erst zum Zeitpunkt der Lieferung über. Die sich von den Cum-Ex-Akteuren zunutze gemachte Ansicht, dass es kurzfristig auch zwei Eigentümer einer Aktie geben könne, ist nach dieser Argumentation per se hinfällig. Der Käufer muss zudem nachweisen, dass er die Kapitalertragsteuer auch tatsächlich gezahlt hat, so das Gericht. Dies schließt eine Erstattung von Steuern, die tatsächlich gar nicht gezahlt wurden, aus. Das Gericht bewertete damit das Wesen der Cum-Ex-Aktiengeschäften als grundsätzlich unrechtmäßig.
Die Dekabank verzichtete seinerzeit zur Enttäuschung manch anderer Bank auf eine Revision. Die Branche hatte den Streit sehr aufmerksam verfolgt und sich eine grundsätzliche Klärung der Frage erhofft, wie Cum-Ex-Geschäfte vor einer Gesetzesänderung 2012 rechtlich zu bewerten sind. Den Schritt zu einer solchen grundsätzlichen Klärung könnte nun auch die Commerzbank gehen, denn auch ihr steht die Revision offen. Ob sie diese einlegt, ist noch nicht klar, da die schriftliche Urteilsbegründung noch fehlt. JUVE-Informationen zufolge dürfte sich diese aber an die Argumentation aus dem vergangenen Jahr anlehnen.
Die Cum-Ex-Thematik wird die Commerzbank indes in jedem Fall noch länger beschäftigen, denn seit dem vergangenen Frühjahr läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch solche Transaktionen und auch durch sogenannte Cum-Cum-Deals. Auch die Commerzbank selbst hatte – anders als lange bekannt war – eine zeitlang Cum-Ex-Geschäfte getätigt. Im vergangenen Jahr hatte sie sich entschieden, keine Cum-Cum-Deals mehr zu tätigen. Cum-Ex-Transaktionen sind seit einer Gesetzesänderung seit 2012 nicht mehr möglich.
Vertreter Commerzbank
Freshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt): Dr. Ulf Johannemann
Vertreter Finanzamt Frankfurt
Inhouse (Betriebsprüfung Banken/Investmentsteuer): Dr. Alexander Mann
Hessisches Finanzgericht, Kassel, 4. Senat
Helmut Lotzgeselle (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Freshfields-Anwälte spielten in der rechtlichen Beratung und Absicherung der Cum-Ex-Geschäfte durch Gutachten jahrelang eine wichtige Rolle, unter anderem auch der heutige weltweite Steuerchef der Kanzlei, Johannemann. So hatte er beispielsweise auch die Deals der Dekabank begutachtet und ihr damit letztlich auch Rückendeckung für den Streit vor dem Hessischen FG gegeben. Bei dem Prozess selbst hat die Bank ihre Interessen dann aber von Dr. Tobias Geerling von Weil Gotshal & Manges vertreten lassen.
Johannemann selbst stand zuletzt an anderer Stelle zusammen mit dem Ex-Freshfields-Partner Thomas Wiesenbart im Fokus einer breiteren Öffentlichkeit, als beide vor den Cum-Ex-Untersuchungsausschuss geladen waren. Dessen Vorsitzender, Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) wollte die Büroräume der Kanzlei durchsuchen lassen. Dieser öffentlichkeitswirksam verkündete Schritt hatte für einige Verwunderung gesorgt und wurde schließlich auch vom Bundesgerichtshof abgelehnt.
Der Vorsitzende Richter des 4. Senats des Hessischen FG, Helmut Lotzgeselle, hatte zu Cum-Ex-Transaktionen nicht erst 2016 deutliche Signale gesetzt, sondern auch schon 2012 in einem Fall der Investmentfirma des inzwischen verstorbenen Unternehmers Raphael Roth. (René Bender)
http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2017/03/...-fuer-freshfields