Deutsche Pfandbriefbank 😃
Moderation
Zeitpunkt: 21.02.23 13:05
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
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und zum Dank gibt es 10 % steuerfreie Dividenden. Was will man denn mehr.
Bei steigendem kommst du dann trotz höherem EK auch irgendwann wieder auf deine 20 %, vor allem aber steigt der absolute Gewinn und darum gehts doch.
https://www.boersengefluester.de/...dividende-fur-die-hv-saison-2022/
Ich verstehe deine Argumente, aber damit bin ich schon zufrieden... mir ist da das Klumpenrisiko zu hoch wenn ich jetzt anfange eine Position wieder zu stark zu gewichten dann wird das nur wieder nervenaufreibend. Mit PBB und MBG bin ich durch - jetzt hatte ich noch BAT auf dem Zettel gehabt und abgehakt - vor allem weil da der Kurs jetzt auch wieder steigt. Nun sitze ich gerade auf meinem letzten bischen Cash und schaue mir das mit etwas Abstand an. Ich finde ein wenig totes Kapital darf ruhig im Depot rumschwimmen.
Wenn Du dann die Aktie verkaufen tust werden die Dividenden abgezogen auf deinem Einstiegskurs und dieser Kurs dann wird als Grundlage genommen zur Berechnung der Abgeltungssteuer.
Beispiel:
Kaufkurs: 10 Euro.... erhaltene Dividende 3 Euro
Verkaufskurs : 15 Euro. dann wird der Kursgewinn von 5 Euro plus den erhaltenen 3 Euro versteuert.
du zahlst dann Abgeltungssteuer auf 8 Euro.
Wenn Du aber ein Verlustvortrag hast von 8 Euro ....kannst Du das dann nutzen und bezahlst keine Steuern.
Wenn die persönliche Spitzensteuer höher als 25% ist und man keine Günstigerprüfung beantragt, wird Steuer nachgefordert, wenn die Spitzensteuer kleiner 25% ist und man Günstigerprüfung beantragt bekommt man Geld zurück.
Mit dem Verkauf in einem Jahr mit geringer Steuerlast kann man also die Steuerlast verringern. Die Dividenden kann man nicht an einen Zeitpunkt schieben, der zur persönlichen Steuerplanung passt.
Natürlich nur für Personen mit kleinem bis einigermassen hohem mittleren Einkommen interessant.
25% Steuerlast ist bei verheirateten zur Zeit etwas über 100.000 zu versteuerndes gemeinsames Einkommen.
Entscheidend ist nicht der Durchschnittssteuersatz, sondern der Grenzsteuersatz, also das, was Du an Einkommensteuer auf Deine letzten 1.000/5.000/10.000 € (abhängig von der Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen) an Steuern bezahlen musst, und da ist der Grenzsteuersatz von 25 % viel früher erreicht.
Aussagen hier im Forum sind wie immer natürlich ohne Gewähr.
Auf jeden Fall wird mit dem persönlichen Steuersatz abgerechnet. Das ist der Wert, der bei der Steuerberechnug heraus kommt.
Kirchensteuer und gegebenenfalls Soli habe ich natürlich auch noch nicht berücksichtigt.
Der Grenzsteuersatz - selber lustiger Vogel zählt natürlich wenn man gerade so in den nächsten Splitting tarif kommt. Aber dieser eine € muss ja nicht der Zins oder Kapitalertragseuro sein.
Kapiralerträge werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Splittingtabelle kann auch jeder selber ansehen.
Auf jeden Fall für alle wichtig - bei der Steuererklärung den Haken bei Günstigerprüfung setzen. Denn sonst könnte es auch passieren, dass mehr als 25% fällig werden.