+++ Der große Witz: Aligna 547180 - Insolvenz +++
Seite 14 von 38 Neuester Beitrag: 04.05.11 19:40 | ||||
Eröffnet am: | 04.10.10 21:43 | von: Indie.Trader | Anzahl Beiträge: | 943 |
Neuester Beitrag: | 04.05.11 19:40 | von: Ihrefelder | Leser gesamt: | 78.758 |
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Bei der Aligna AG (WKN: 547180) startet offensichtlich ein Insolvenzzock. Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine Beteiligungsholding im Markt für Healthcare und New Technologies, das im Oktober letzten Jahres Insolvenzantrag stellte. Letzten Informationen zufolge soll die Gesellschaft mit Hilfe eines Insolvenzplanverfahrens den Aktionären erhalten bleiben. Ein Grundstein dafür wurde möglicherweise heute gelegt. Um 19:05 Uhr meldete der Insolvenzverwalter den erfolgreichen Verkauf der durch Aligna gehaltenen Anteile an der Aquaworx Holding AG. Private Investoren hätten einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Besonders interessant: Der Verkaufspreis könnte je nach Geschäftserfolg der Aquaworx-Gruppe ausreichen, um die Forderungen der Insolvenzgläubiger zu 100% zu befriedigen! Damit stünde einem Fortbestand der Aligna AG mitsamt seinen noch vorhandenen Werten wohl nichts mehr im Wege. Wie aus einer Unternehmensmeldung aus dem Jahr 2009 hervorgeht, werden für Aquaworx allein durch ein Joint Venture mit dem dänischen Großkonzern Aalborg Industries A/S bis zum Jahr 2020 satte 180 Millionen Euro Nettogewinn erwartet!
Di, 22.03.11 09:04
aligna Insolvenzverwalter verkauft Aktien an Aquaworx Holding
München (aktiencheck.de AG) - Der Insolvenzverwalter der aligna AG (ISIN DE0005471809/ WKN 547180) informierte soeben den Vorstand, dass er die von der aligna AG gehaltenen Aktien an der Aquaworx Holding AG mit Vertrag vom heutigen Tag an eine Gruppe privater Investoren verkauft hat. Der Kaufpreis ist abhängig vom zukünftigen Gewinn der Aquaworx-Gruppe und beträgt zwischen EUR 100.000 und EUR 25.100.000, maximal jedoch EUR 100.000 plus den Betrag, der erforderlich ist, um die Insolvenzgläubiger der aligna i.S.d. § 38 InsO zu 100% zu befriedigen. Der Vertrag steht unter der Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung. (Ad hoc vom 21.03.2011) (22.03.2011/ac/n/nw)
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alles nur meine Meinung, keine Empfehlung zu nix