Der ZOCK heute: WIGE (634770)
Seite 1 von 4 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:26 | ||||
Eröffnet am: | 31.01.05 08:55 | von: Robin | Anzahl Beiträge: | 97 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:26 | von: Janinawkeqa | Leser gesamt: | 39.763 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 8 | |
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First Berlin
Die Analysten der First Berlin stufen die Aktie von WIGE MEDIA (ISIN DE0006347701/ WKN 634770) in ihrer Ersteinschätzung mit "buy" ein.
Die Analysten würden die WIGE MEDIA AG als ein in der europäischen Medienbranche einmaliges Unternehmen betrachten, das sein volles Potenzial noch nicht realisiert habe. 2004 habe das Unternehmen erstmals seit 2000 wieder ein positives Ergebnis erreicht und damit die von ihm erzielten Fortschritte auf dem Weg zur umfassenden Ausschöpfung seiner Synergien unterstrichen. Dies werde sich nach Meinung der Wertpapierexperten in Umsatzzuwächsen ausdrücken, die in den vergangenen drei Jahren ausgeblieben seien.
Die Analysten würden für GJ 05 ein Umsatzwachstum von je 3% erwarten. Man gehe davon aus, dass der Umsatz 2005 EUR 38,84 Mio., der Jahresüberschuss EUR 0,50 Mio. erreichen werde, was einem GpA von EUR 0,08 entspreche. Man gehe davon aus, dass diese Zuwächse von einer zunehmenden Nutzung von Konzernsynergien getrieben würden. Für 2006 erwarte man ein EBIT von EUR 1,82 Mio., einen Jahresüberschuss von EUR 0,71 Mio. und einen GpA von EUR 0,12. Wachstumstreiber würden hierbei die kommenden Winterspiele in Turin und die Fußball-WM 2006 sein.
Die Risikoeinschätzung der Wertpapierspezialisten laute "Hoch". Das Hauptrisiko für ihr Kursziel sei die Herausforderung, nicht voll ausgeschöpfte Synergien zu nutzen. Ihre Bewertung von EUR 1,71 basiere auf einem risikobereinigten DCF-Modell. Gegenüber dem aktuellen Kursniveau (EUR 1,55) stelle dies ein Aufwärtspotenzial für die Aktie von 10,3% dar. Das Kursziel entspreche einem erwarteten KGV vom 21,4fachen der GJ 05-Schätzungen der Analysten sowie dem 14,3fachen ihrer Prognose für GJ 06.
Die Analysten der First Berlin nehmen ihre Berichterstattung über die WIGE MEDIA-Aktie mit einer "buy"-Empfehlung auf. Das Kursziel sehe man bei 1,71 Euro.
Wige Media baut Präsenz weiter aus !!!
DTM worldwide: TV-Bilder der WIGE MEDIA AG rund um den Globus! Der Sportmediendienstleister steigert auch in diesem Jahr die weltweite Medienpräsenz der Rennserie
Die WIGE MEDIA AG aus Frechen ist auch in 2005 wieder exklusiver Medienpartner der Deutschen Tourenwagen Masters. Ziel der seit dem Jahr 2000 bestehenden Partnerschaft ist eine stetig steigende TV-Präsenz der Rennserie, insbesondere der Live-Berichterstattung. Für diese Saison konnte WIGE bei der Vermarktung der DTM einen besonderen Erfolg verzeichnen: Die von dem Sportmedien-Dienstleister produzierten TV-Bilder werden rund um den Globus erstmals in alle Kontinente übertragen!
18 Sender übertragen live in 36 Länder. Von Frankreich, Italien, Spanien über Algerien, Russland bis zum Jemen: Millionen Zuschauer weltweit verfolgen live, wie hochkarätige Fahrer in ihren High-Tech-Fahrzeugen um jede Hundertstelsekunde um den Sieg kämpfen. Zahlreiche Sender haben das Live-Programm zusätzlich um eine hochwertige Randberichterstattung erweitert.
Während der gesamten DTM-Saison bietet WIGE nationalen und internationalen Sendern außerdem ein 60-minütiges Highlight des jeweiligen Rennens an. Diesen Service werden in diesem Jahr 23 Sender zur Übertragung in 21 Ländern nutzen. Das ebenfalls aus der Redaktion der WIGE stammende NEWS Edit wird sogar in 176 Ländern zu sehen sein.
Die Zahlen sprechen für sich: Die DTM wird in mehr als doppelt so viele Länder wie noch im vergangenen Jahr live übertragen! Mehr Fans als je zuvor werden Rennen für Rennen mit ihren Favoriten mitfiebern können: ein großer Erfolg für die Deutschen Tourenwagen Masters und die internationale TV-Distribution von WIGE.
(Quelle: Wige Media AG)
06.05.2005 14:01
© boerse.de
WIGE MEDIA AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
WIGE MEDIA (Nachrichten)
Frechen
ISIN DE 000 634 770 1
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, 4. Juli 2005, um 14.30 Uhr, im RheinEnergieStadion, Pressekonferenzraum Tribüne West, Aachener Straße 199, 50933 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der WIGE MEDIA AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31.12.2004 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.
5. Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Anteilseigner. Herr Ralph Ristau hat mit Wirkung zum 31.01.2005 sein Mandat niedergelegt. Das Amtsgericht Köln hat Herrn Gerold Lehmann zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Diese Bestellung soll nun durch die Hauptversammlung bestätigt werden, die bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden ist.
Der Aufsichtsrat schlägt vor:
Herrn Gerold Lehmann, Bankkaufmann, Gauting
für die restliche Dauer der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, die mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 beschließt, endet, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Gerold Lehmann ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbare in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Aufsichtsrats des Bankhaus August Lenz & Co AG, München
Mitglied des Aufsichtsrats der Seydler AG Wertpapierhandelsbank, Frankfurt
6. Beschlussfassung („Vorratsbeschluss“) über Satzungsänderungen im Hinblick auf den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts („UMAG“)
Die Bundesregierung hat am 17. November 2004 den Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts („UMAG“) beschlossen. Der Regierungsentwurf sieht u.a. eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung vor. Danach kann die Satzung die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass sich die Aktionäre vor der Versammlung anmelden. Darüber hinaus kann die Satzung bei Inhaberaktien einen Nachweis über den Anteilsbesitz als Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts verlangen. Schließlich kann die Satzung den Versammlungsleiter dazu ermächtigen, das Frage- und Rederecht zeitlich angemessen zu beschränken. Nach der Absicht der Bundesregierung und nach allgemeiner Einschätzung wird das UMAG noch im laufenden Jahr 2005 nach Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens in Kraft treten.
Im Vorgriff auf die dargestellte Regelung des UMAG und vor allem, um Rechtsklarheit hinsichtlich der Teilnahmevoraussetzungen für die nächstjährige ordentliche Hauptversammlung zu schaffen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung wie folgt zu ändern: a) § 10 der Satzung wird mit der Maßgabe geändert, dass die bisherigen Absätze 2 bis 4 durch die nachstehenden neuen Absätze 2 bis 3 ersetzt werden: "(2) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden.
(3) Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen und der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut reicht aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.“
b) § 11 der Satzung wird mit der Maßgabe geändert, dass der bisherigen Absatz 1 durch den nachstehenden neuen Absatz 1 ersetzt wird und Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt geändert: "(1) Die Hauptversammlung ist in der gesetzlich vorgesehenen Form und mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre ihre Teilnahme an der Hauptversammlung anzumelden haben unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
(2) Satz 3: Der Vorsitzende der Hauptversammlung bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände, die Art, Form und Reihenfolge der Abstimmungen und ist dazu ermächtigt das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres dazu zu bestimmen.“
c) Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehenden Satzungsänderungen erst dann, dann aber unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) mit den einleitend beschriebenen Regelungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Beschränkung des Rede- und Fragerechts in Kraft getreten ist.
7. Beschluss über den Rückkauf eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 3. Januar 2007 Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb kann zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken erfolgen, insbesondere zu den nachfolgenden Bedingungen in lit. b) bis h).
b) Die Ermächtigung ist zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sie bereits erworben hat und noch besitzt, auf den Erwerb von Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu Euro 600.000,00 beschränkt, das sind insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals von Euro 6.000.000,00. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden.
c) Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots. ― Erfolgt der Erwerb der Aktien der Gesellschaft über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen XETRA-Kurs (oder Folgesystem) der Aktien der Gesellschaft an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den drei Börsentagen vor dem Tag des Erwerbs oder der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
― Erfolgt der Erwerb der Aktien der Gesellschaft über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen XETRA-Kurs (oder Folgesystem) der Aktien der Gesellschaft an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den drei Börsentagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots dieses Volumen überschreitet muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann vorgesehen werden.
Die in der Hauptversammlung vom 5. Juli 2004 beschlossene und bis zum 4. Januar 2006 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung aufgehoben.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die auf Grund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Bezugsangebot unter Wahrung der Bezugsrechte aller Aktionäre zu veräußern.
e) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen anzubieten.
f) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die auf Grund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt im Wege der Kapitalherabsetzung oder dadurch, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich gemäß § 8 Abs. 3 AktG der rechnerische Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht; im letzten Fall ist der Vorstand zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.
g) Die Ermächtigungen vorstehend unter lit. d), e) und f) können ganz oder in mehreren Teilbeträgen, einmalig oder mehrmalig, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in lit. d) veräußert oder gemäß der Ermächtigung in lit. e) an Dritte abgegeben werden, darf den durchschnittlichen XETRA-Kurs (oder Folgesystem) der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den drei Börsentagen vor dem Tag der Veräußerung oder der Abgabe an Dritte nicht um mehr als 5 % unterschreiten (ohne Veräußerungskosten). In diesen Fällen darf die Anzahl der zu veräußernden bzw. abzugebenden Aktien (unter Einbeziehung etwaiger Ermächtigungen zur Ausgabe von neuen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) die Grenze von 10 % des Grundkapitals von Euro 6.000.000,00 nicht übersteigen.
h) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in lit. d) und e) verwandt werden.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 7 der Tagesordnung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG
Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:
Mit der Ermächtigung zur Abgabe der erworbenen Aktien an Dritte und zur Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, soweit der Veräußerungspreis den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, macht die Gesellschaft von der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Gebrauch. Von dieser Ermächtigung darf nur bis zur Höhe von 10 % des Grundkapitals unter Einbeziehung von anderweitigen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Gebrauch gemacht werden. Dazu zählt etwa die Ermächtigung (genehmigtes Kapital) gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 lit. d) der Satzung. Diese Möglichkeit dient dem Interesse der Gesellschaft, sich bietende Akquisitionsgelegenheiten rasch und kostengünstig unter Verwendung eigener Aktien als Gegenleistung für den Veräußerer wahrzunehmen. Darüber hinaus ermöglicht sie der Gesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger zu verkaufen. Des weiteren können hierdurch zusätzliche neue Aktionärsgruppen im In- und Ausland gewonnen werden. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, sich auf Grund der jeweiligen Börsensituation bietende Möglichkeiten schnell und flexibel zu nutzen, da es nicht der zeit- und kostenaufwendigen Abwicklung eines Bezugsrechtshandels bedarf. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne dieser Regelung gilt der durchschnittliche XETRA-Kurs (oder Folgesystem) der Aktien der Gesellschaft an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den drei Börsentagen vor Veräußerung oder Abgabe der Aktien. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung.
Die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei der Veräußerung eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss des Bezugsrechts auf der Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt. Die Ermächtigung nach den Regeln des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG beschränkt sich unter Einbeziehung der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 lit. f) (bzw. lit. e) der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen neuen Fassung der Satzung auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Zum Schutz der Aktionäre ist weiter vorgesehen, dass die erworbenen Aktien, wenn sie in anderer Weise als über die Börse oder durch öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre veräußert werden sollen, nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den Börsenpreis gemäß Beschlussvorlage von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreitet, also nur unwesentlich unter dem dann aktuellen Börsenkurs liegt.
Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder bei Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen gewähren zu können. Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität einräumen, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Konkrete Pläne für die Inanspruchnahme dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird die Hauptversammlung jeweils über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung unterrichten.
Die Gesellschaft soll eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können.
Die Entscheidung darüber, wie die Optionen im Einzelfall erfüllt werden, treffen die zuständigen Organe der Gesellschaft; sie werden sich dabei allein vom Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen und in der jeweils nächsten Hauptversammlung über ihre Entscheidung berichten.
Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft entscheiden, wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der Verkaufsangebote erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleine Teile von Offerten bis zu maximal 50 Stück Aktien vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern.
8. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals in § 4 Abs. 3 der Satzung, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie eine entsprechende Änderung der Satzung
Die in § 4 Abs. 3 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 3.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, ist bis zum 31. August 2005 befristet. Da eine solche Erhöhung des Grundkapitals auch weiterhin möglich sein soll, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, zu beschließen: a) Die derzeit in § 4 Abs. 3 der Satzung erhaltene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2005 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 3.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei in bestimmten Fällen das Bezugsrecht auszuschließen, wird vorbehaltlich der Eintragung des neuen, unter der nachfolgenden Ziffer b) beschlossenen genehmigten Kapitals aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 3.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen das Bezugsrecht auszuschließen: (a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
(b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Optionsrechten, Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Options- oder Wandelgenussrechten;
(c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben;
(d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen;
(e) bei einer Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, wenn die neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zu einem Ausgabepreis ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
c) § 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 3.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen das Bezugsrecht auszuschließen: (a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
(b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Optionsrechten, Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Options- oder Wandelgenussrechten;
(c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben;
(d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen;
(e) bei einer Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, wenn die neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zu einem Ausgabepreis ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.“
d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 3 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.
e) Um sicherzustellen, dass die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals nicht wirksam wird, ohne dass an ihre Stelle das neue genehmigte Kapital tritt, wird der Vorstand angewiesen, den vorstehend unter lit. a) gefassten Beschluss über die Aufhebung des bisherigen in § 4 Abs. 3 der Satzung enthaltenen genehmigten Kapitals in der Weise zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass gesichert ist, dass das neue genehmigte Kapital im unmittelbaren Anschluss an die Eintragung der Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals im Handelsregister eingetragen wird.
Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 8 zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:
Der Hauptversammlung wird die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals über insgesamt Euro 3.000.000,00 vorgeschlagen. Das neue genehmigte Kapital soll dabei sowohl für Bar- als auch für Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen. Das neue genehmigte Kapital soll das bisher bestehende genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ersetzen, da die bestehende Ermächtigung in § 4 Abs. 3 der Satzung zum 31. August 2005 ausläuft. Inhaltlich sind, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisher bestehenden genehmigten Kapital beabsichtigt.
Wird das genehmigte Kapital ausgenutzt, steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, dass im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis dargestellt werden kann. Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Spitzenbetrags würden insbesondere bei der Kapitalerhöhung um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung und die Ausübung des Bezugsrechts erheblich erschwert. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten von Inhabern von Optionsrechten, Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Options- oder Wandelgenussrechten dient dem Zweck, dass im Fall einer Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung der Options- bzw. Wandlungspreis nicht entsprechend den sogenannten Verwässerungsschutzklauseln der Options- bzw. Wandlungsbedingungen ermäßigt zu werden braucht, sondern auch den Inhabern der Optionsrechte, Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Options- oder Wandelgenussrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Rechte zustehen würde. Mit der Ermächtigung erhält der Vorstand die Möglichkeit, bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter sorgfältiger Abwägung der Interessen zwischen beiden Alternativen zu wählen.
Darüber hinaus soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben. Der Vorstand soll damit die Möglichkeit erhalten, Arbeitnehmern des Unternehmens Aktien zu günstigen Konditionen anbieten zu können, um auf diese Weise die Arbeitnehmer enger an die Gesellschaft zu binden. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ist vom Gesetzgeber gewünscht. Sie dient der Integration der Mitarbeiter in das Unternehmen und fördert die Übernahme von Mitverantwortung. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien liegt daher im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Dieser Zweck macht es erforderlich, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Die Ermächtigung sieht weiter vor, dass bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen, das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss dient dem Zweck, den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder den Erwerb anderer Sacheinlagen gegen Gewährung von Aktien zu ermöglichen. Es ist nicht auszuschließen, dass bei Akquisitionen ein Verkäufer eine Gegenleistung nicht in Form von Geld, sondern in Form von Aktien der Gesellschaft verlangt. Im Einzelfall kann es auch aufgrund einer besonderen Interessenlage der Gesellschaft geboten sein, Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen Aktien zu erlangen. Durch das genehmigte Kapital kann die Gesellschaft bei sich bietenden Gelegenheiten schnell und flexibel reagieren, um in geeigneten Fällen Unternehmen oder Unternehmensteile zu erwerben oder andere Sacheinlagen zu erhalten. Die beantragte Ermächtigung schafft damit nicht nur einen Vorteil im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte, sondern ermöglicht auch im Einzelfall eine optimale Finanzierung des Erwerbs gegen Ausgabe von Aktien und damit gleichzeitig eine Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft. Konkrete Pläne für die Inanspruchnahme dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht.
Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 Satz 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (erleichterter Bezugsrechtsausschluss) auszuschließen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses ist der Ausschluss nach der Wertung des Gesetzgebers zulässig. Die in der Ermächtigung unter (e) vorgesehene Ausschlussmöglichkeit entspricht den gesetzlichen Vorgaben für den erleichterten Bezugsrechtsausschluss. Darüber hinaus dient diese Möglichkeit dem Interesse der Gesellschaft an der Erzielung eines bestmöglichen Ausgabekurses bei der Ausgabe neuer Aktien. Die in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietende Möglichkeiten schnell und flexibel sowie kostengünstig zu nutzen. Dadurch wird eine bestmögliche Stärkung der Eigenmittel im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre erreicht. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwendige Abwicklung des Bezugsrechts können der Eigenkapitalbedarf aus sich kurzfristig bietenden Marktchancen sehr zeitnah gedeckt und zusätzlich neue Aktionärsgruppen im In- und Ausland gewonnen werden. Den Aktionären entsteht kein Nachteil, da sie, soweit sie am Erhalt ihrer Stimmrechtsquote interessiert sind, die entsprechende Anzahl von Aktien jederzeit an der Börse hinzuerwerben können. Von der Ermächtigung darf nur bis zur Höhe von 10 % des Grundkapitals unter Einbeziehung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Gebrauch gemacht werden. Dazu zählt etwa die Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt 7.
Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur erfolgen, wenn diese nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.
Teilnahme / Hinterlegung / Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens Montag, 27. Juni 2005, bei der Gesellschaft, WIGE Media AG, c/o Hülsbömer & Kollegen Finanzredaktion GmbH & Co. KG, Hauptversammlungsservice, Georgstraße 24, 88212 Ravensburg, Fax-Nr.: 0751-3545620, bei einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zum Ablauf der Hauptversammlung gesperrt halten. Die Hinterlegung kann auch derart erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle (Gesellschaft) für diese bei einem Kreditinstitut bis zum Ablauf der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Außerdem bieten wir unseren Aktionären als besonderen Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wir bitten um rechtzeitige Übersendung der über die depotführende Bank bestellten Eintrittskarte mit der unterschriebenen Vollmachtsübertragung (siehe Rückseite der Eintrittskarte) und den Weisungen zur Abstimmung. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG sind schriftlich unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich zu richten an: WIGE MEDIA AG, Investor Relations, Kölner Straße 180 – 182, 50226 Frechen. Rechtzeitig nach den gesetzlichen Vorschriften unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.wige.de unverzüglich veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Frechen, im Mai 2005
WIGE MEDIA AG
Der Vorstand
DGAP-News: WIGE MEDIA AG
WIGE MEDIA (Nachrichten): Einmaleffekte treiben Umsatz und Ergebnis
Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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WIGE MEDIA AG: Einmaleffekte treiben Umsatz und Ergebnis
Quartalszahlen liegen leicht über Plan / Lage des Sport- und Medienmarkts
weiter angespannt
Der Medien-Dienstleister WIGE MEDIA AG aus Frechen bei Köln hat heute
Quartalszahlen vorgelegt, die die Planungen des Vorstands übertreffen. Das
Unternehmen erzielte in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres einen
Umsatz von 7.490 TEUR. Das sind 15,4 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum
des Vorjahres, in dem der Umsatz 6.492 TEUR betragen hatte.
Zur Umsatzsteigerung trugen alle drei Segmente der WIGE MEDIA AG bei. Das
Segment Television steigerte die Erlöse durch die Produktion der Biathlon-
Weltmeisterschaft um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Das Segment
Data erhöhte den Umsatz um 11,4 Prozent. Grund waren hier die Abrechnung von
Vorleistungen für die olympischen Winterspiele in Turin sowie
Datenserviceleistungen für die Nordische Ski-Weltmeisterschaft. Das Segment
Communication steigerte seine Erlöse durch ein verstärktes Engagement in der
Formel 1 um 6,4 Prozent.
Das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) betrug zum
31.3.2005 1.153 TEUR. Im ersten Quartal des Vorjahres war es mit 673 TEUR
deutlich niedriger ausgefallen. Auf das Ergebnis schlug sich neben der
Umsatzsteigerung auch der Verkauf eines Übertragungswagen nieder. Ohne diesen
Einmaleffekt läge das Betriebsergebnis um 436 TEUR unter dem Vorjahreswert.
Die aktuellen Zahlen belegen damit die weiterhin angespannte Lage im Sport-
und Medienmarkt. Das erste Quartal ist für die WIGE MEDIA AG - abgesehen von
Sondereffekten - erfahrungsgemäß das schwächste.
Der Vorstandsvorsitzende Peter Geishecker zeigt sich mit den Quartalszahlen
zufrieden: "Sie liegen leicht über unserer Planung. Das stimmt uns
hoffnungsvoll." Für die kommenden Monate erwartet die WIGE MEDIA AG einen
leichten Rückgang des Umsatzes wegen geringerer Einnahmen aus dem Motorsport-
Geschäft. Dadurch werde auch das Jahresergebnis leicht niedriger ausfallen als
geplant. Zugleich rechnet das Unternehmen weiterhin mit einem positiven
Jahresergebnis vor Steuern (EBT). Die strategische Neuausrichtung, die auf
eine verstärkte Orientierung auf die Bedürfnisse der Kunden und eine
zunehmende Verzahnung der Geschäftsfelder der WIGE MEDIA AG zielt, soll
fortgesetzt werden.
Weitere Informationen:
WIGE MEDIA AG
Dr. Andrea Schleppinghoff
Tel.: +49 / (0) 22 34 / 18 31-180
E-Mail: info@wige.de
Internet: www.wige.de
Ende der Mitteilung (c)DGAP 30.05.2005
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WKN: 634770; ISIN: DE0006347701; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf und Stuttgart
10:55 29.08.11
Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG
WIGE MEDIA AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Personalie
WIGE MEDIA AG: Akquisition von ByLauterbach und McCoremac
....
http://www.ariva.de/news/...yLauterbach-und-McCoremac-deutsch-3829499
14:01 20.09.11
WIGE MEDIA AG / Schlagwort(e): Sonstiges
20.09.2011 14:00
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Corporate News vom 20. September 2011
WIGE MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5
Aufnahme der WIGE MEDIA AG in den Aktienindex NRW-MIX
- Aufnahme in den 50 Aktiengesellschaften aus Nordrhein-Westfalen
umfassenden Index
- Marktkapitalisierung des Freefloats ausschlaggebend für Indexaufnahme
- Erhöhte Aufmerksamkeit durch den Kapitalmarkt erwartet
Köln, 20. September 2011: Per 19. September 2011 ist die WIGE MEDIA AG
(ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5) in den NRW-MIX aufgenommen worden. Bei
der routinemäßigen Überprüfung, die zweimal im Jahr - im Frühjahr und im
Herbst - stattfindet, ergaben sich zwei Veränderungen, die am 19. September
wirksam wurden. In diesem Zusammenhang wurde die WIGE MEDIA AG in den Index
der Börse Düsseldorf aufgenommen.
Der NRW-MIX beinhaltet die 50 größten börsennotierten Unternehmen des
Landes Nordrhein-Westfalens, die nicht bereits dem Deutschen Aktienindex
DAX angehören. Die Größe wird dabei durch die Marktkapitalisierung des
Freefloats determiniert. Der in 2007 aufgelegte Index startete
rückgerechnet am 21. März 2003 mit 1.000 Punkten. Per 19. September 2011
notierte der Index bei 2.702 Punkten.
'Wir freuen uns, dass die WIGE MEDIA AG in den NRW-MIX aufgenommen wurde
und erwarten eine nochmals erhöhte Aufmerksamkeit seitens der
Kapitalmarktteilnehmer. Wir werten die Aufnahme auch als Erfolg der
strategischen und operativen Unternehmensentwicklung der letzten Jahre. Sie
bestätigt zudem auch unsere transparente Kapitalmarktkommunikation, die wir
auch zukünftig aufrechterhalten möchten', so Stefan Eishold, CEO der WIGE
MEDIA AG.
Der Vorstand
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20.09.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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18:07 07.10.11
WIGE MEDIA AG
WIGE MEDIA AG: Rücknahme von Veröffentlichungen gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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Sascha Magsamen, Deutschland, hat uns am 29.09.2011 über die Rücknahme der
Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zur WIGE MEDIA AG, Köln,
Deutschland, ISIN: DE000A1EMG56, WKN: A1EMG5 vom 07.05.2010 (Korrektur der
Stimmrechtsmitteilung vom 30.04.2010, veröffentlicht am 11.05.2010),
01.07.2010 (veröffentlicht am 01.07.2010) und 08.07.2010 (veröffentlicht am
12.07.2010) informiert.
Zu den vorgenannten Mitteilungen sind Herrn Sascha Magsamen keine
Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bzw. Nr. 2 i.V.m. Satz 2 WpHG
zuzurechnen.
07.10.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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http://www.dgap.de/news/directors_dealings/...es-organ_619_694238.htm
http://www.dgap.de/news/directors_dealings/...es-organ_619_694239.htm
http://www.dgap.de/news/directors_dealings/...es-organ_619_694240.htm
http://www.dgap.de/news/directors_dealings/...es-organ_619_694241.htm
WIGE MEDIA AG / Schlagwort(e): Vertrag
10.11.2011 / 17:01
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WIGE MEDIA AG überträgt die Formel 1 für RTL für weitere 2 Jahre
 Übertragung des nationalen TV-Signals für RTL bereits seit 1992
 Vertrag beinhaltet zusätzliche Verlängerungsoption um 2 Jahre
Köln, 10. November 2011: Die WIGE MEDIA AG (ISIN: DE000A1EMG56 / WKN:
A1EMG5) zeichnet zwei weitere Jahre für die Übertragung des nationalen
TV-Signals der Formel 1 für RTL verantwortlich. Zudem beinhaltet der
Vertrag eine Verlängerungsoption um zwei zusätzliche Jahre.
Die WIGE MEDIA AG erstellt für RTL bereits seit 1992 das nationale
TV-Signal für die Formel 1. Für die RTL-Sendungen bietet WIGE weltweit eine
optimierte und verlässliche Produktionsumgebung und verantwortet zudem alle
Beiträge im Umfeld der Grand-Prix-Rennen. Der verlängerte Kontrakt sieht in
den nächsten beiden Jahren die Übertragung von sämtlichen Formel 1 Rennen
vor.
'Wir freuen uns, dass wir mit unserem Partner RTL das seit 19 Jahren
bestehende Vertragsverhältnis verlängern konnten. Wir werten dies als
klaren Vertrauensbeweis in unser Know-how, unsere Mitarbeiter und unsere
innovative Technik, die für RTL weltweit zum Einsatz kommt. Gemeinsam mit
RTL werden wir für die Zuschauer auch in den kommenden Jahren ein
qualitativ hochwertiges Produkt anbieten', so Stefan Eishold, CEO der WIGE
MEDIA AG.
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10.11.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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145772 10.11.2011
09:54 18.11.11
Köln (aktiencheck.de AG) - Die WIGE MEDIA AG (WIGE MEDIA Aktie) konnte die Geschäftsaktivitäten in den ersten neun Monaten 2011 erfolgreich ausweiten. Der Konzernumsatz bezifferte sich im Berichtszeitraum auf EUR 25,2 Mio. Im Vergleich zum Umsatz des Vorjahreszeitraums von EUR 22,9 Mio. entspricht dies einer Steigerung von 10 Prozent.
Positiv wirkte sich der Anstieg der Geschäftsaktivitäten auch auf der Ergebnisseite aus. Das bereinigte EBITDA (der im Rahmen des Bankenverzichtes vereinbarte Besserungsschein belastete das Ergebnis einmalig mit EUR 0,3 Mio.) betrug in den ersten neun Monaten 2011 EUR 3 Mio. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum lag das ebenfalls um Sondereffekte - durch den Bankenverzicht - bereinigte EBITDA bei EUR 2,3 Mio. Dies entspricht einer Steigerung von 30 Prozent oder EUR 0,7 Mio.
Das bereinigte EBIT stieg um EUR 1,2 Mio. auf EUR 1,4 Mio. an (bereinigtes EBIT 9M 2010: EUR 0,2 Mio.). Das bereinigte Nettoergebnis in der Berichtsperiode betrug minus EUR 0,2 Mio. nach minus EUR 0,6 Mio. im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Sämtliche bereinigten Ergebniszahlen konnten dementsprechend verbessert werden und lagen im Rahmen der internen Planungen.
Die operativ positiven Effekte wurden durch nicht Cash wirksame Veränderungen im Bilanzbild der Gesellschaft belastet. Die im ersten Halbjahr planmäßig durchgeführte Ausgliederung des Segments TV-Außenübertragung in eine eigenständige Tochtergesellschaft, die Wige Broadcast GmbH, und die damit einhergehende Bereinigung von aktiven latenten Steuern sind ursächlich für das negative Ergebnis. Das bereinigte Ergebnis je Aktie lag im Berichtszeitraum (auf der Basis von 5.434.684 Aktien) bei minus 4 Cent. Nach den ersten neun Monaten 2010 betrug das bereinigte Ergebnis je Aktie (Basis: 4.000.000 Aktien) minus 15 Cent.
Die Bilanzsumme stieg zum 30. September 2011 von EUR 12,8 Mio. am 31.12.2010 um EUR 6,6 Mio. auf EUR 19,4 Mio. an. Das Eigenkapital lag zum Berichtsstichtag bei EUR 10 Mio. (31.12.2010: EUR 6,2 Mio.). Die Eigenkapitalquote konnte von 48 Prozent auf 52 Prozent weiter verbessert werden. Die liquiden Mittel stiegen im Vergleich zum 30.12.2010 von EUR 1,5 Mio. auf EUR 4,4 Mio. zum 30.09.2011 an.
Die Prognose für das Gesamtjahr 2011 - nachhaltig steigende operative Gewinne - wird aufrechterhalten. Sowohl strategisch als auch operativ ist die WIGE MEDIA AG hervorragend positioniert. Durch das vollständige Greifen der abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen in 2011, der erfolgreich platzierten Kapitalerhöhung und den durch die Akquisitionen neu gewonnenen Geschäfts-, Umsatz- und Ertragspotenzialen sieht das Unternehmen auch den Folgejahren positiv entgegen.
Der Vorstand
Die Zwischenmitteilung steht unter www.wige.de/finanzberichte.html zum Download bereit.
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wige-media@gfei.de (Ad hoc vom 18.11.2011) (18.11.2011/ac/n/nw)
Quelle: Aktiencheck
10:38 05.12.11
WIGE MEDIA AG
WIGE MEDIA AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP -
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Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 28.06.2011 !
Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und
Tierärzte, Tübingen, Deutschland hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der WIGE MEDIA AG, Köln,
Deutschland am 02.07.2010 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 8,33%
(das entspricht 333333 Stimmrechten) betragen hat.
05.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
WIGE MEDIA AG / Schlagwort(e): Sonstiges
08.12.2011 12:31
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 8. Dezember 2011
WIGE MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5
Einstieg der WIGE ins Entertainmentgeschäft
- Zusammenarbeit mit dem Produzentenduo Jörg A. Hoppe und Christoph
Post('Bauer sucht Frau') unter dem Label 'WIGE Entertainment'
- Entwicklung und Produktion von Show-, Reality- und Docutainment-Formaten
- Umsatzbeitrag im einstelligen Millionen-Euro-Bereich und Anstieg der
konzernweiten Rentabilität erwartet
Köln, 8. Dezember 2011: Im Rahmen der derzeitigen Unternehmensexpansion
steigt die WIGE MEDIA AG (WKN: A1EMG5) aktiv in das Geschäft der
Entertainmentproduktion ein. Das Unternehmen wird zukünftig im Rahmen eines
Kooperationsvertrags gemeinsam mit dem Produzentenduo Jörg A. Hoppe und
Christoph Post in die Entwicklung und Produktion von Show-, Reality- und
Docutainment-Formaten investieren und diesen Bereich vorantreiben. Das
Produzentenduo produziert unter anderem die Formate 'Bauer sucht Frau',
'Einsatz in 4 Wänden', 'Schmeckt nicht, gibt's nicht' und 'The Dome'.
Neben den bisherigen WIGE-Segmenten, der Beteiligung an der Mood and Motion
AG (demnächst 'Neue Sentimental Film') und den Übernahmen von byLauterbach
und McCoremac, rundet der Einstieg ins Entertainmentgeschäft die breitere
Positionierung und die vertikale Integration entlang der
Wertschöpfungskette der WIGE MEDIA AG in der Bewegtbildbranche ab.
Hierdurch erwartet die WIGE neue Umsatzpotenziale im einstelligen Millionen
Euro-Bereich sowie einen Anstieg der Konzernrentabilität.
Die WIGE MEDIA AG hat mit der Produktionsfirma von Jörg A. Hoppe und
Christoph Post bereits bei der RTL II-Produktion 'The Dome' erfolgreich
kooperiert.
Die ersten Projekte der 'WIGE Entertainment' sollen zunächst von den
Mitarbeitern der WIGE MEDIA AG und dem Produzentenduo bearbeitet werden,
bevor ein eigener Personalstamm in dem gemeinsam genutzten Büro in Berlin
aufgebaut werden soll.
Der Vorstand
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08.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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ISIN: DE000A1EMG56
WKN: A1EMG5
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Die WIGE MEDIA AG erwirbt das operative Deutschlandgeschäft der MOOD AND MOTION AG
WIGE MEDIA AG / Schlagwort(e): Sonstiges
29.02.2012 18:15
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 29. Februar 2012
WIGE MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG56
Die WIGE MEDIA AG erwirbt das operative Deutschlandgeschäft der MOOD AND MOTION AG
- Kauf des Neue Sentimental Film Frankfurt GmbH und Neue Sentimental Film Hamburg GmbH der MOOO AND MOTION AG
- Mediale Aufstellung wird durch Büroneugründung in München verstärkt
Köln, 29. Februar 2012: Die WIGE MEDIA AG (ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5) übernimmt das operative Deutschlandgeschäft der MOOD AND MOTION AG. Rückwirkend zum 1. Januar 2012 erwirbt die WIGE MEDIA AG die beiden operativen Einheiten Neue Sentimental Film Frankfurt GmbH und die Neue Sentimental Film Hamburg GmbH. Beide Gesellschaften erwirtschafteten zusammen Umsatzerlöse im mittleren einstelligen Millionen Euro Bereich. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Mit dem Erwerb der beiden operativen Einheiten der MOOD AND MOTION AG verbreitert die WIGE MEDIA AG ihr Produktportfolio. Ziel der Transaktion ist die mediale Ausweitung der WIGE-Aktivitäten in der hochmargigen Werbefilmproduktion. Die Übernahmen stellen zugleich einen weiteren Schritt hinsichtlich der Stärkung der WIGE MEDIA AG im Hinblick auf die vertikale Integration entlang der Wertschöpfungskette in der Bewegtbildbranche dar. Zusammen mit den im Geschäftsjahr 2011 getätigten Übernahmen von byLauterbach und McCoremac soll sich diese Entwicklung auch positiv auf die Konzernrentabilität auswirken. In der Außenwirkung wird der medialen Konzentration und Aufstellung der Gesellschaften durch eine Büroneugründung in München - neben den bestehenden bisherigen Standorten Frankfurt und Hamburg - Rechnung getragen. Mittelfristig ist zudem noch eine weitere Büroeröffnung in Berlin geplant.
Der Vorstand
Kontakt: Unternehmenskontakt: WIGE MEDIA AG Am Coloneum 2 50829 Köln www.wige.de Tel: +49 [0] 221_7 88 77_ 140 Fax: +49 [0] 221_7 88 77_ 189 info@wige.de
Investor Relations Kontakt: GFEI AG Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt am Main Tel : +49 [0] 69_74 30 37_00 Fax: +49 [0] 69_74 30 37_22 wige-media@gfei.de
29.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: WIGE MEDIA AG Am Coloneum 2 50829 Köln Deutschland Telefon: +49 (0)221 7 88 77 0 Fax: +49 (0)221 7 88 77 199 E-Mail: info@wige.de Internet: www.wige.de ISIN: DE000A1EMG56 WKN: A1EMG5 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
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ISIN DE000A1EMG56
AXC0312 2012-02-29/18:15
© 2012 dpa-AFX
Die WIGE MEDIA AG veräußert ihre Beteiligung an der MOOD AND MOTION AG
WIGE MEDIA AG / Schlagwort(e): Sonstiges
15.03.2012 19:31
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 15. März 2012
WIGE MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5
Die WIGE MEDIA AG veräußert ihre Beteiligung an der MOOD AND MOTION AG
Köln, 15. März 2012: Die WIGE MEDIA AG (ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5) hat ihre restlichen Aktien des knapp 30%igen Anteils an der MOOD AND MOTION AG veräußert und dies dem Unternehmen gemäß § 21 WpHG am 15. März 2012 mitgeteilt.
Mit der Auflösung der Anfang 2011 erworbenen Beteiligung strafft die WIGE MEDIA AG ihr Beteiligungsportfolio und fokussiert auf die bestehenden Segmente.
Der Vorstand
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15.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: WIGE MEDIA AG Am Coloneum 2 50829 Köln Deutschland Telefon: +49 (0)221 7 88 77 0 Fax: +49 (0)221 7 88 77 199 E-Mail: info@wige.de Internet: www.wige.de ISIN: DE000A1EMG56 WKN: A1EMG5 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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ISIN DE000A1EMG56
AXC0284 2012-03-15/19:31
© 2012 dpa-AFX
.....
WIGE Media AG wird langfristig TV-Produktions-Partner des ADAC GT Masters
DGAP-News: WIGE MEDIA AG / Schlagwort(e): Sonstiges WIGE Media AG wird langfristig TV-Produktions-Partner des ADAC GT Masters
15.03.2012 / 18:30
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Corporate News vom 15. März 2012
WIGE MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5
WIGE Media AG wird langfristig TV-Produktions-Partner des ADAC GT Masters
- WIGE MEDIA AG produziert ADAC GT Masters für weitere drei Jahre
Köln, 15. März 2012: Die WIGE MEDIA AG (ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5) und der ADAC haben ihren Rahmenvertrag für die Bewegtbild-Produktion des ADAC GT Masters für drei Jahre verlängert. Mit der Beauftragung schafft der weltweit zweitgrößte Automobilclub langfristig stabile Rahmenbedingungen bei der TV-Übertragung der GT Masters Rennläufe. Die WIGE MEDIA AG produziert die TV-Bilder bereits seit 2007 im Auftrag des ADAC und betreut die 'Liga der Supersportwagen' somit seit ihrem Premierenjahr. Neben der Live-Produktion ist WIGE zudem mit der internationalen TV-Vermarktung beauftragt. Im Jahr 2011 konnten potenziell rund zwei Milliarden TV-Zuschauer in über 40 Ländern erreicht werden.
Die ADAC GT Masters-Saison 2012 beginnt am 30. März in der Motorsport Arena Oschersleben. Das ADAC GT Masters startet 2012 an sieben ADAC Masters Weekends und im Rahmen des ADAC Truck-Grand-Prix auf dem Nürburgring. Neben den sechs permanenten Rennstrecken in Deutschland finden zwei Veranstaltungen zudem auf dem Red Bull Ring in Österreich und im niederländischen Zandvoort statt.
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Ende der Corporate News
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15.03.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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160863 15.03.2012
ISIN DE000A1EMG56
AXC0275 2012-03-15/18:31
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WIGE MEDIA AG produziert die Rennserie DTM für weitere drei Jahre
WIGE MEDIA AG / Schlagwort(e): Vertrag
19.03.2012 08:30
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 19. März 2012
WIGE MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5
- WIGE MEDIA AG produziert die Rennserie DTM für weitere drei Jahre - Jährliches Auftragsvolumen liegt im mittleren einstelligen Millionen Euro Bereich
Köln, 19. März 2012: Die WIGE MEDIA AG (ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5) gibt heute die Verlängerung des bestehenden Auftrags für die populärste internationale Tourenwagenserie DTM bekannt. Für den Veranstalter 'Internationale Tourenwagen-Rennen e.V.' (ITR) wird WIGE die Serie, die in Deutschland 2011 im Schnitt rund 1,4 Millionen Zuschauer (Marktanteil: 11%) vor den Bildschirmen verfolgten und international bei einer Gesamt-Sendedauer von knapp 7.000 Stunden in über 220 Ländern und Territorien zu sehen war, auch in den nächsten drei Jahren als Dienstleister betreuen.
Der erweiterte Rahmenvertrag umfasst u.a. die Bereiche Live-Produktion, Event-Technologie inklusive Zeitnahme, redaktionelle Services, internationale TV-Vermarktung sowie ein neu entwickeltes Marshalling System, das den Ausbau der Datenübertragung ermöglicht. Im Geschäftsjahr 2012, dem ersten Jahr des verlängerten Kontrakts, sind 11 Veranstaltungen angesetzt. Das jährliche Auftragsvolumen liegt im mittleren einstelligen Millionen Euro Bereich.
Der Vorstand
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AXC0031 2012-03-19/08:30
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