Der Millionen Zock ?
Seite 28 von 218 Neuester Beitrag: 01.03.10 09:47 | ||||
Eröffnet am: | 26.01.05 14:54 | von: brokergold | Anzahl Beiträge: | 6.435 |
Neuester Beitrag: | 01.03.10 09:47 | von: Slater | Leser gesamt: | 266.680 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 133 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 25 | 26 | 27 | | 29 | 30 | 31 | ... 218 > |
Das ist meine zweite korrektur nach oben gewesen.
Halte einen Kurs um 1€ für sehr realistisch!!!
G 10ME
Denn es werden nicht umsonst die 20% der Aktien für eine Minderheitsbeteiligung eingesammelt. Denkt mal drüber nach wo das hingehen kann, vorallem wenn der Freefloat beschränkt wird.
Gruß Reini
Heumarkt 20, 50667 Köln, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Sollte die Tagesordnung an diesem Tage nicht abschließend behandelt werden können, wird die Hauptversammlung
am Freitag, den 1. April 2005, 10.00 Uhr, an gleicher Stelle fortgesetzt.
Tagesordnung
a) Tagesordnungspunkte auf Vorschlag der Verwaltung:
1. Anzeige über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1
AktG.
b) Tagesordnungspunkte auf Vorschlag von Aktionären der Gesellschaft:
Die Aktionäre Annette Zapf und Klaus E. H. Zapf (nachfolgend gemeinsam „Minderheitsaktionäre“
genannt) haben bei der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG den Antrag gestellt, dass folgende
Gegenstände zur Beschlussfassung der Hauptversammlung gestellt werden.
2. Die Substituierung bzw. Bestätigung nicht gewählter, sondern gerichtlich bestellter Aufsichtsratsmitglieder.
3. Vorlage der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2002 und zum 31. Dezember 2003.
4. Erläuterungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dazu, aus welchen Gründen bis heute eine Testierung
der Jahresabschlüsse nicht erfolgt ist.
5. Erläuterung des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002
und 2003.
6. Erläuterung der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und der vom Vorstand geplanten
Schritte zur Sanierung der Gesellschaft, insbesondere Mitteilung zum Stand der Verhandlungen mit
möglichen Investoren und Darstellung alternativer Szenarien zur Gesellschaftssanierung.
7. Wahl eines Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004.
8. Beschluss zur Prüfung der Geschäftsvorgänge um den Verbleib der Patronatserklärungen aus dem
Hause der so genannten „Erb-Gruppe“, insbesondere der Uniinvest AG, der Unifina AG, der Uniwood
AG, der Volcafe und der Herfina AG, sowie der Verbleib von Patronatserklärungen und Bürgschaften
der EBC Asset Management Limited, London, durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner
Revision GmbH, Düsseldorf.
9. Beschluss zur Sonderprüfung zu den Zuwendungen aus der so genannten „Erb-Gruppe“, insbesondere
aus der Uniinvest AG, der Unifina AG, der Uniwood AG, der Volcafe und der Herfina AG an die
CBB Holding AG über die EBC Asset Management Limited, London, insbesondere die Vollständigkeit
der Durchreichung angewiesener Zahlungen durch die EBC Asset Management Limited, London, und
der EBC Nominee Limited, Jersey, an die CBB Holding AG durch die BM Partner Revision GmbH,
Düsseldorf.
10. Beschluss darüber, die Patronatserklärungen zugunsten der CBB Holding AG an die Sachwalter der
Gesellschaft der „Erb-Gruppe“, Zug um Zug gegen Verzicht auf sämtliche Forderungen, insbesondere
aus Gesellschafterdarlehen gegenüber der CBB Holding AG zurückzugeben.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 14 der Satzung
der Gesellschaft alle diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Inhaberaktien spätestens am 23.03.2005 während
der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse, Oppenheimstraße 9, 50668 Köln, oder bei
einer der nachstehend genannten Stellen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort
belassen:
HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA
Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle
für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt
gehalten werden. Die Hinterlegungsstelle muss ihre Zustimmung bis zum letzten Hinterlegungstag erteilt haben.