Das Rauchen sollte verboten werden...
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 16.01.05 19:42 | ||||
Eröffnet am: | 23.07.02 14:53 | von: SchwarzerLo. | Anzahl Beiträge: | 62 |
Neuester Beitrag: | 16.01.05 19:42 | von: SchwarzerLo. | Leser gesamt: | 4.510 |
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Im Grunde ist mir das Thema aber sowas von egal ...
@SchwarzerLord: die Frage müsste anders lauten: Muss man Rauchern erst Manieren beibringen, bevor sie rauchen dürfen ?
Der ewige Kampf mit: Platz da, ich rauch, wo ich will ... wenn´s dich stört ist´s mir egal ... man umgeht das sehr gut, indem man sich einfach die Fluppe ansteckt und besser erst garnicht fragt, ob´s den Nachbar stört ...
Klappt aber nur solange, wie´s sich der Nachbar gefallen läßt ... ansonsten schauen die meisten ziemlich beschissen aus der Wäsche, wenn man ihnen seelenruhig die Fluppe aus dem Mund nimmt und auf dem Boden austritt ... danach einfach anhängen: oh, entschuldigung, ich hab vergessen zu fragen, ob sie das stört, aber macht nichts, sie haben mich ja auch nicht gefragt ...
2 raucher hab ich in dem nichtraucherabteil der straßenbahn erschossen, ein päärchen neben mir im kino erwürgt, 17 die zigarette im auge ausgedrückt und 11 bei der frage "hasse ma feuer" die nase angekokelt.
ich kann allen care nur empfehlen, "endlich keine raucher mehr" oder wie heißt das buch nochmal?
grüßle
donvio
p.s.
das buch ist wirklich klasse! ich hab ohne schmacht aufgehört und bisher auch kein einziges mal daran gedacht noch mal eine zu rauchen.. ich kanns nur jedem empfehlen!!!
Er rauchte bis an sein Lebensende wie ein Schlot und seine Lunge war das einzige Körperteil, das vom Krebs nicht zerfressen war !!!
Think about
gruß derph
ich glaub ich fang wieder an.
was ich jetzt aber nicht verstehe ist, warum die maratonläufer sich vor dem lauf nicht ne schachtel gauloises ohne filter reinpfeiffen.. grübel..
hmm
donvio
Paffen am Bahnsteig verboten
Auf zahlreichen deutschen Bahnhöfen darf nur noch in speziellen Raucherinseln zum Glimmstängel gegriffen werden. Nachdem bereits auf dem Frankfurter Hauptbahnhof seit kurzem nur noch in bestimmten Zonen geraucht werden darf, schlossen sich am Donnerstag 54 Bahnhöfe in ganz Deutschland dieser Regelung an.
Nach dem Ende von Umbauarbeiten sollen in den nächsten Monaten noch neun weitere Bahnhöfe dazukommen. Die Aktion „Rauchfreie Bahnhöfe“ wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt.
Rauchen ist in den teilnehmenden Bahnhöfen auf den Bahnsteigen nur noch in speziellen Raucher-Inseln erlaubt, die mit signalgelben Würfeln gekennzeichnet sind. Aber auch in den DB Lounges und in den Gastronomiebetrieben dürfen weiter Zigaretten angesteckt werden.
Von uneinsichtigen Rauchern will die Bahn 20 Euro kassieren, da das Rauchverbot in erster Linie eingeführt wird, um Kosten zu vermeiden, die das Einsammeln weggeworfener Kippen verursacht. In Tiefbahnhöfen herrscht dagegen aus Sicherheitsgründen ein generelles Rauchverbot.
05.09.02, 13:50 Uhr
Quelle: http://www.focus.de/G/GN/gn.htm?snr=110732&streamsnr=8
Schon wenige Zigaretten pro Tag verdoppeln das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden. Frauen sind dabei wesentlich stärker bedroht als Männer.
AP
Raucher im Fluppe: Die Studie entlarvt das Argument "Ein paar Zigaretten werden schon nicht so schlimm sein" als falsch
Eine dänische Langzeitstudie, an der seit 1976 rund 12 000 Männer und Frauen über 20 Jahre mit nur geringem Zigarettenkonsum teilnahmen, hat die Vorstellung vom ungefährlichen Gelegenheitsrauchen widerlegt. Die Forscher fanden einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem gelegentlichen Rauchen und häufigerem Herzinfarkt.
Bei Männern verdoppelte sich das Risiko bei sechs bis neun Zigaretten, bei Frauen genügten schon drei bis fünf. Die Raucherinnen, so vermuten die Wissenschaftler, zehren größere Mengen des herzschützenden Östrogens auf.
Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,215104,00.html
Wir haben auch nicht überall Pinkelverbote - Oder???
Doch, was die Raucher bedenken sollten: Ich kenne keinen Raucher über 70 Jahre alt; und keinen über 50, mit dem man was anfangen könnte.
Rauchen heißt nicht grundsätzlich früher sterben - sondern länger sterben.
Viele Raucher sterben von 45 bis 65 = 20 Jahre lang (!) - und impotent sind die meisten auch. Macht aber weniger, denn verschnaufen täten sie es sowieso nicht mehr. Wie üblich, Euer Kritiker.
Philip Morris: Tabakkonzern zu Milliardenzahlung verurteilt
Ein Gericht in Los Angeles hat den Tabakkonzern Philip Morris zu einer Schadenersatzzahlung in Rekordhöhe verurteilt. Geklagt hatte eine an Krebs erkrankte Raucherin.
Die Jury entschied am Freitag, dass der Konzern 28 Mrd. $ Schadenersatz zahlen soll. Die heute 64-jährige Klägerin macht Philip Morris für ihre Krebserkrankung verantwortlich: Der weltgrößte Tabakkonzern hat ihrer Ansicht nach nicht ausreichend vor den Risiken des Rauchens gewarnt. Das Unternehmen kündigte in einer ersten Reaktion Berufung gegen das Urteil an.
Die Jury hatte anderthalb Tage beraten, bevor sie zu ihrem Urteil kam. Die Summe ist vermutlich die höchste, zu der ein Tabakkonzern je verurteilt wurde. In den vergangenen Jahren sind in den USA immer wieder Tabakkonzerne zu Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe an Raucher verurteilt worden. Als die bislang höchste Summe in einer Einzelklage galten drei Mrd. $ aus einem Urteil im Juni 2001.
Die Philip Morris-Aktie fiel im New Yorker Handel nach Bekanntwerden der Entscheidung um fast fünf Prozent. Auch andere Papiere aus der Branche gaben nach. Bereits in der vergangenen Woche war Philip Morris verurteilt worden, 850.000 $ an die Klägerin zu zahlen als Ausgleich für ihre Erkrankung.
© 2002 Financial Times Deutschland
Quelle: http://www.ftd.de/ub/in/1033542531143.html?nv=hptn
Das gute Geschäft mit dem Laster-Fonds
Von Carsten Volkery, New York
Der amerikanische Fondsmanager Dan Ahrens investiert nur in Tabak, Alkohol, Glücksspiel und Krieg. Das ist die Erfolgsformel, mit der er den S&P-500-Index schlägt. Sozialverträgliches Investieren hält er für pure Zeit- und Geldverschwendung.
Krisensicheres Geschäft mit Waffen: Joint Strike Fighter von Lockheed-Martin
New York - An der Börse zählt laut Dan Ahrens nur eins: "Geldverdienen". Der Texaner hat dieses Konzept konsequent durchdacht - und heraus gekommen ist der "Vice Fund", übersetzt "Laster-Fonds". Der Fonds, der im September startete, ist einzigartig in den USA. Er enthält ausschließlich Aktien aus vier Branchen: Tabak, Alkohol, Glücksspiel und Rüstung.
Die Idee ist ebenso simpel wie einleuchtend: "Menschen trinken immer, sie rauchen immer, und irgendwo auf der Welt gibt es immer Krieg", sagt der 36-Jährige. Laster seien selbst in Rezessionen ein todsicheres Geschäft, "weil sie nicht von der Konjunktur abhängen, sondern von der menschlichen Natur".
Zumindest die Geschichte gibt Ahrens recht. In den vergangenen fünf Jahren hätte sein Portfolio den S&P 500, der den breiten Markt repräsentiert, um Längen geschlagen: Die ausgewählten Laster-Aktien haben 53 Prozent zugelegt, der Standard-Index nur zwölf Prozent.
Nun ist die Vergangenheit beim Investieren kein guter Maßstab. Eine gute Performance bedeutet schließlich, dass diese Aktien im Moment relativ teuer sind und weniger Wachstumspotenzial haben als andere. Diesen Einwand kann Ahrens nicht widerlegen. Trotzdem gebe es bisher keinen Grund, am Laster-Potenzial zu zweifeln, sagt er. Zwar habe auch sein Fonds seit dem Start vor einem Monat im Bärenmarkt verloren - aber nur 6,7 Prozent gegenüber den 13 Prozent des S&P 500.
Der Laster-Fonds enthält rund 40 Aktien. Unter den zehn größten Posten sind Bier-Produzent Anheuser-Busch, British-American Tobacco, Lockheed-Martin und Casino-Betreiber Harrah's Entertainment.
Doch wenn die Idee so wasserdicht ist, warum hat sie dann vor ihm noch niemand umgesetzt? "Bisher hat sich keiner getraut - aus Angst vor negativen Schlagzeilen", erklärt der Manager. Im Land der Milliardenklagen gegen Tabakfirmen und der strikten Alkoholgesetze ist es wenig überraschend, dass große Banken und Fondsgesellschaften Angst um ihr Image haben.
Doch es gibt noch mehr Argumente gegen den "Vice Fund". So bringt die Konzentration auf wenige Branchen auch höhere Volatilität mit sich. Das führt zu höheren Gewinnen, wenn die Laster-Branchen boomen, aber zu ebenso hohen Verlusten, wenn sie leiden. Jede neue Milliardenklage gegen Philip Morris zum Beispiel dürfte das Portfolio überdurchschnittlich belasten.
Vertrieben wird der "Vice Fund" von Mutuals.com, einer Internetfirma in Dallas, die Fondsanteile direkt an Anleger verkauft. Ahrens ist Vizepräsident des Start-Ups. Mit einem Anlagekapital von 240 Millionen Dollar ist das Unternehmen ein kleiner Player in der amerikanischen Fondslandschaft.
Um unter den 8300 US-Fonds aufzufallen, greifen viele kleine Firmen zu PR-Gags. "Wenn du bei einer obskuren Firma bist und einen obskuren Fonds leitest, musst du solche Sachen machen, denn mit so einem Namen bekommst du mehr Presse", sagte Russel Kinnel, ein Analyst bei Morningstar, gegenüber der "Los Angeles Times".
In der Hinsicht ist Ahrens' Kalkül aufgegangen: Das Medienecho in den USA ist für einen Fonds dieser Größe beachtlich. Auf der Website (www.vicefund.com) sind Dutzende Artikel in allen wichtigen Publikationen gelistet. Auf Grund der Presse verzeichnet der Laster-Fonds laut Ahrens täglich Zuflüsse - gegen den allgemeinen Trend der Anlegerflucht. Inzwischen ist das Kapital auf zweieinhalb Millionen Dollar angeschwollen.
Laut Ahrens ist der "Vice Fund" auch eine Antwort auf die Bewegung des sozialverträglichen Investierens. "Diese Leute diskriminieren gegen Firmen auf der Basis von Werturteilen", sagt er. "Ich hingegen glaube an individuelle Freiheit. Jeder hat ein Recht auf Laster".
Das Hauptargument gegen sozialverträgliches Investieren bleibe aber, dass es schlecht fürs Portemonnaie und daher "dumm" sei. "In diesen Fonds finden Sie überdurchschnittlich viele Technologiefirmen, weil die progressiv und umweltfreundlich sind", höhnt Ahrens. Und setzt nach: "Ich habe lieber Philip Morris als Global Crossing in meinem Portfolio".
Ob die Laster-Strategie allerdings bessere Resultate bringt, bleibt abzuwarten. Ein ähnlicher Fonds, Morgan FunShares, der in Hersteller von Gewohnheitsgütern investiert (neben Zigaretten und Alkohol auch Kaugummi und Coca-Cola), hat im Bärenmarkt auch Federn lassen müssen. Seit Jahresbeginn ist der an der Nasdaq gelistete geschlossene Fonds über 20 Prozent gefallen.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,217671,00.html
Giftstoffe Viele Tabellen über die Giftfracht im Tabakrauch, Vergleiche mit zulässigen Grenzwerten (MAK). Tabakrauch ist gefährlicher als Schadstoffe in der Luft
Nikotin Aus einer Fernsehsendung über Nikotin als Droge: Tierversuche mit Nikotin, die Verarbeitung von Tabak durch Zumischen von diversen Chemikalien, die unrealistischen Inhaltsangaben auf den Zigarettenschachteln
Sucht Wie schnell Nikotin süchtig machen kann - und über andere süchtigmachend Stoffe im Tabakrauch: Acetaldehyd und weitere, die noch erforscht werden
Neuro-
logisches Wie Nikotin im Gehirn wirkt und süchtig macht - und wie moderne Anti-Nikotin-Medikamente (z.B. Zyban) arbeiten
Radio-
aktivität Warum Tabak radioaktiv ist: die Tabakpflanze filtert Staub aus der Luft, der mit Polonium und Plutonium belastet ist
Haschisch ist nicht gesünder als Tabak, in seinem Rauch stecken viele Schadstoffe
Quelle: http://www.rauchen.de/frames.htm
EU steht vor Werbeverbot für Tabak
Deutsche Verleger fürchten das Aus für viele Magazine. Zuständigkeit Brüssels fraglich.
Von Andreas Ross
Tabakwerbung ist der EU ein Dorn im Auge. Jetzt könnte sie kippen. (sueddeutsche.de )
(SZ vom 30.11.2002) – Die EU lässt nicht von ihrem Plan ab, Werbung für Tabakprodukte europaweit zu verbieten. Voraussichtlich wird die Mehrheit der 15 Verbraucherschutzminister am Montag gegen deutschen Widerstand eine Richtlinie verabschieden, die Tabakwerbung auch in Zeitungen und Zeitschriften untersagt.
Vor allem in Deutschland befürchtet die Werbe- und Medienindustrie große Einbußen. Den derzeit ohnehin angeschlagenen Verlagshäusern würden jährlich 60 Millionen Euro entgehen, wenn in Zeitschriften und Zeitungen Tabakwerbung nicht mehr zulässig sei, hieß es beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
Die Richtlinie sei eindeutig rechtswidrig, weil die EU für den Gesundheitsschutz nicht zuständig sei. „Vom Grundrecht auf Werbefreiheit bleibt bei einem Totalverbot nichts mehr übrig“, sagte Arthur Waldenberger, beim VDZ für Europa- und Medienfragen zuständig, der Süddeutschen Zeitung. Gerade für viele Stadtmagazine würde ein Tabakwerbeverbot laut Waldenberger das Aus bedeuten.
Nur Fachmagazine ausgenommen
Der vom Europäischen Parlament in erster Lesung bereits angenommene Richtlinienentwurf sieht ein Verbot von Tabakwerbung in allen Printmedien und im Rundfunk vor – Fernsehwerbung für Zigaretten ist schon jetzt europaweit verboten.
Von der Neuregelung ausgenommen wären lediglich Publikationen, die für die Fachwelt im Tabakhandel bestimmt sind. Tabakfirmen sollen darüber hinaus keine Veranstaltungen mehr sponsern dürfen, die eine „grenzüberschreitende Wirkung“ haben.
Keine Chancen werden dem deutschen Vorschlag eingeräumt, das Werbeverbot auf grenzüberschreitende Print-Medien zu beschränken. Dies dürfte zum einen an der entschlossenen Haltung der meisten Mitgliedsstaaten scheitern. Nur Luxemburg neige der deutschen Haltung zu, heißt es unter Diplomaten in Brüssel.
Frankreich, wo Tabakwerbung schon heute weitgehend verboten ist, zählt dagegen zu den stärksten Befürwortern einer umfassenden Richtlinie.
„Glaubenskrieg“
Zum anderen ist wohl nur schwer zu definieren, ob eine Zeitung oder Zeitschrift grenzüberschreitend ist. Der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar David Byrne ist der Ansicht, dass in Grenzgebieten selbst Regionalzeitungen grenzüberschreitenden Charakter hätten.
Nach Angaben des Europaabgeordneten Kurt Lechner (CDU) werden allerdings nur 1,2 Prozent der Auflage aller deutschen Printmedien im Ausland abgesetzt. Das Gros davon werde von deutschen Urlaubern gekauft. Selbst überregionale Zeitungen aus Deutschland stünden nicht im Wettbewerb mit ausländischen Zeitungen. Die Diskussion über das Werbeverbot habe „glaubenskriegerhafte Züge“ angenommen.
Bei dem Richtlinienvorschlag handelt es sich um den zweiten Vorstoß der Europäischen Kommission, ein europaweites Verbot von Tabakwerbung durchzusetzen.
Deutschland hatte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgreich gegen eine Richtlinie aus dem Jahr 1998 geklagt. Weil die Mitgliedsstaaten alleine für den Gesundheitsschutz zuständig sind, hatte die Kommission sich schon damals auf den so genannten Binnenmarkt-Artikel berufen.
Auf dessen Grundlage kann die EU auch im Bereich Gesundheitsschutz einheitliche Regeln beschließen, wenn sie für das Funktionieren des europäischen Binnenmarkts notwendig sind.
„Haarsträubende Tricksereien“
Der EuGH hatte im Jahr 2000 geurteilt, dass dies für Werbung im Kino, auf Plakaten oder etwa auf Aschenbechern oder Sonnenschirmen nicht plausibel sei. In den Leitsätzen des Gerichts hieß es jedoch, dass „grundsätzlich die Verabschiedung einer Richtlinie zulässig sein könnte, die ein Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse in Zeitschriften und Zeitungen enthielte, um den freien Verkehr von solchen Presseerzeugnissen zu gewährleisten“. EU-Kommissar Byrne stützt sich auf diese Feststellung des Gerichts.
„Byrnes Tricksereien sind haarsträubend“, kritisierte der Europaparlamentarier Werner Langen (CDU). Offiziell verfolgt die Richtlinie den Zweck, Hemmnisse im freien Warenverkehr zu beseitigen.
Die EU-Kommission macht jedoch keinen Hehl daraus, dass der Gesundheitsschutz vorrangiges Ziel der Maßnahme ist. Kritiker der Richtlinie befürchten, dass das Tabakwerbeverbot zum Präzedenzfall werden könnte. Werbeverbote für Alkohol oder – wegen der vielenVerkehrstoten – für Autos könnten folgen.
Jetzt drohen Klagen
Unklar ist noch, ob die Bundesregierung gegen die Richtlinie klagen wird, wenn sie – wie erwartet – vom Rat und dem Europäischen Parlament in zweiter Lesung verabschiedet wird. Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) gilt als Befürworterin eines Verbots von Tabakwerbung. Andere Kabinettsmitglieder pochen dagegen auf die Zuständigkeit des nationalen Gesetzgebers in Gesundheitsfragen. Sollte Deutschland nicht erneut vor den EuGH ziehen, dürften jedoch Unternehmen klagen. Es werde „so oder so“ zu einer Überprüfung in Luxemburg kommen, hieß es beim Verlegerverband VDZ.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/...ll/58203&datei=index.php
Nach langem Kampf hat sich EU-Verbraucherschutzkommissar David Bryne endlich durchgesetzt. Ab 2005 wird Tabakwerbung in der Europäischen Union in allen Zeitungen und Zeitschriften verboten.
Brüssel - Darauf einigte sich der EU-Ministerrat am Montag. Von dem Verbot werden auch Rundfunk, Internet sowie Sponsoring bei grenzüberschreitenden Großveranstaltungen wie Autorennen oder Konzerte betroffen sein. Deutschland stimmte dagegen, weil es ein Verbot nur für grenzüberschreitende Medien wollte. Großbritannien ging die Regelung nicht weit genug.
Die Bundesregierung hatte ein erstes EU-weites Tabakwerbeverbot im Jahr 2000 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu Fall gebracht. Die Richter sahen damals die Union nicht für Gesundheitsschutz zuständig. Ob Berlin nun erneut vor das Gericht ziehen will, war zunächst unklar.
Nach Ansicht von EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne, von dem der Vorschlag stammt, besteht ein Zusammenhang zwischen Tabakkonsum und Werbung. Das Rauchen koste jährlich mehr als eine halbe Million Menschen in der EU das Leben.
Den neuen Vorstoß begründet die Brüsseler Behörde angesichts des EuGH-Urteils jedoch nun mit den unterschiedlichen Regeln in den Ländern der Union, die im Sinne des gemeinsamen Binnenmarktes harmonisiert werden müssten. Den Binnenmarkt betreffende Gesetze fallen in die Zuständigkeit der Gemeinschaft.
Das Europäische Parlament in Straßburg stimmte kürzlich bereits für das Werbeverbot. Die deutsche Werbewirtschaft sowie die Verleger lehnen die Vorschläge wegen befürchteter Einbußen strikt ab.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,225203,00.html
Zigaretten dürfen künftig nicht mehr als "leicht" oder "mild" bezeichnet werden. Eine Klage gegen eine entsprechende EU-Richtlinie hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in letzter Instanz abgewiesen.
Luxemburg - Das Gericht bestätigte damit ein kürzlich von der Europäischen Union (EU) beschlossenes Verbot. Die Bezeichnungen könnten die Verbraucher in die Irre führen und zum Tabakkonsum anregen, erklärten die EuGH-Richter zur Begründung.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie vom Sommer 2001, wonach beschreibende Merkmale wie "light" und "mild" auf der Verpackung von Tabakerzeugnissen vom 30. September 2003 an verboten werden. Zwei Tabakkonzerne hatten in Großbritannien gegen die Umsetzung dieses EU-Gesetzes in nationales Recht geklagt. Die EuGH-Richter stellten jedoch fest, dass die Richtlinie zum reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarktes beitrage und die geforderten Warnhinweise auf den Schachteln angemessen seien.
Die Richter bestätigten zudem das Herstellungsverbot für Zigaretten, die nicht den festgelegten EU-Höchstwerten für Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid entsprechen. Wenn Zigaretten mit höherem Schadstoffgehalt in der EU für den Export hergestellt würden, erhöhte dies nach Ansicht des EuGH die Gefahr einer illegalen Wiedereinfuhr. Das Verbot der Bezeichnungen "leicht" und "mild" gelte aber nicht für Exportprodukte, sondern nur für Zigaretten, die innerhalb des EU-Binnenmarktes verkauft werden.
Deutlichere Warnhinweise
In Deutschland hatte der Bundesrat der Tabakprodukt-Verordnung der Bundesregierung, mit der die EU-Richtlinie in deutsches Recht übernommen wird, vor vier Wochen zugestimmt. Danach werden die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln drastisch verschärft und auch Bezeichnungen wie "ultraleicht" und "niedriger Teergehalt" ganz verboten. Raucher werden auf den Packungen bald lesen können, dass Rauchen tödlich ist und Impotenz verursacht.
Eine vorsätzliche Überschreitung der Grenzwerte für den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid-Gehalt durch den Hersteller soll künftig als Straftat gewertet werden. Die Höchstmenge für den Teergehalt im Rauch je Zigarette wird von zwölf auf zehn Milligramm gesenkt. Für Nikotin gilt ein Grenzwert von einem Milligramm, bei Kohlenmonoxid zehn Milligramm. Neben Nikotin- und Teerwerten müssen künftig auch Kohlenmonoxid-Gehalte auf der Packung angegeben werden. Die Einhaltung der Grenzwerte wird jährlich von den Behörden überprüft.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,226521,00.html
Damit wäre Rauchen in der Öffentlichkeit sogar solidarisch!
Die Tabaksteuer wird am 1. März und 1. Dezember 2004 sowie am 1. September jeweils um 1,2 Cent pro Zigarette erhöht.
Quelle: http://focus.msn.de/PF1D/PF1DN/PF1DNA/pf1dna.htm?id=1563&mid=1541