Verrechung verschiedener Arten von Aktienverluste
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 30.01.24 09:57 | ||||
Eröffnet am: | 22.01.24 14:04 | von: DI32 | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 30.01.24 09:57 | von: DI32 | Leser gesamt: | 1.098 |
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ich habe eine Frage und würde mich über Hilfe sehr freuen.
2018 habe ich in eine Aktie investiert, welche nach deren Pleite aus meinem Depot gegenwertlos ausgebucht wurde und mir somit ca. 5000 Euro Verlust eingebracht habe. Dieser Verlust wird mir ja im Normalfall in der Jahressteuerbescheinigung dargestellt, sodass ich den Verlust dann mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnen kann. Jedoch landet dieser Verlust ja nicht im Verlustverrechnungstopf.
Nun aber zu meine Frage: Wenn ich nun eine Aktie gewinnbringend verkaufe (und mein Verlusttopf nach anderen Verkäufen "gefüllt" ist), wird ja nun immer direkt der Gewinn mit dem Verlusttopf verrechnet.
Wie kann ich also die 5000 Euro Verlust aus der gegenwertlosen Ausbuchung verrechnen lassen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen (,welche ja nicht im Verlusttopf auftauchen)? Nur wenn mein Verlusttopf leer ist im Rahmen der Steuererklärung?
Ich hoffe habe meine Frage verständlich formulieren können.
LG und danke für die Hilfe,
Didi
Es steht dort: "Das BMF verfügt dazu: Verluste, auf die die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Anwendung finden, dürfen nicht in den Verlusttopf für sonstige Verluste oder den besonderen Verlusttopf für Aktienverluste eingestellt werden. Der Verlustausgleich findet ausschließlich im Rahmen der Veranlagung statt:„
Aber das beantwortet ja nicht meine Frage, welche sich ja darauf bezog, ob ich die Verluste dementsprechend erst dann mit Gewinnen verrechnen lassen kann, sobald mein Verlustverrechnungstopf "leer" ist und ich für meine Gewinne auch aktiv besteuert werde?
Ist das so korrekt?
Danke für die Hilfe!