DDR ist nicht tot - Gysi wegen Stasi in Bedrängnis
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 29.05.08 01:00 | ||||
Eröffnet am: | 21.05.08 01:55 | von: kiiwii | Anzahl Beiträge: | 36 |
Neuester Beitrag: | 29.05.08 01:00 | von: körnerpicker | Leser gesamt: | 3.199 |
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Von Peter Wensierski
Linken-Fraktionschef Gysi in Erklärungsnot: Die Stasi-Unterlagenbehörde hat Papiere herausgegeben, die den Schluss nahe legen, er habe als Informeller Mitarbeiter gearbeitet. Gysi bestreitet das und war gegen die Veröffentlichung der Unterlagen vorgegangen - jetzt liegen sie dem SPIEGEL vor.
Berlin - Eigentlich sollte das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch über die Angelegenheit verhandeln. Gysi hatte Berufung gegen die Herausgabe der Akten über den DDR-Dissidenten Robert Havemann eingelegt und sich dabei auf seine Schweigepflicht als Anwalt Havemanns berufen. Gysi wehrt sich gegen Verdächtigungen, er habe Havemann an die Stasi verraten.
Wegen neuer Dokumente der Stasi-Unterlagenbehörde in Bedrängnis: Linken-Politiker Gysi
Am Dienstag nun zog Gysi seine Berufung zurück. Kurz darauf hat die Stasi-Unterlagenbehörde die neu aufgefundenen Unterlagen an den SPIEGEL herausgeben. Es handelt sich dabei um mehrere Seiten aus dem Jahr 1979, als Gysi Verteidiger Havemanns war. Ein Blick in die Unterlagen offenbart, dass Gysi womöglich gute Gründe hatte, gegen die Herausgabe vorzugehen.
Gysi lehnte an diesem Dienstag eine Stellungnahme zu den Akten erneut ab, denn er wolle nicht seine anwaltliche Schweigepflicht verletzen. Sein Pressesprecher gab an, dass Gysi gegen eine Veröffentlichung der Akten generell sei. Er wolle er auch nicht zu den Details in ihnen sprechen. Gysi bestreitet jede Zusammenarbeit mit der Stasi.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte zu einem Stasi-Bericht vom 5. Oktober 1979 bereits einen wichtigen Zeugen geladen. In den Akten selbst taucht er noch als großer Unbekannter auf. Laut Stasi-Bericht des Führungsoffizieres Günter Lohr nahmen an einem Treffen "in den späten Abendstunden" des Oktobertages 1979 vier Personen teil: Havemann selbst, seine Frau Katja, "Rechtsanwalt Dr. Gysi" und "eine männliche Person" namens "Erwin".
Das Gericht konnte nun diesen Zeugen ausfindig machen. Der damalige DDR-Schriftsteller Thomas Erwin nahm 1986, als er sich der Malerei zuwandte, den Geburtsnamen seiner Mutter an. - inzwischen nennt sich die "männliche Person" namens "Erwin" Thomas Klingenstein. Der Maler war eigentlich für Mittwoch in den Zeugenstand des Oberverwaltungsgerichtes geladen.
"Der IM nahm 'Erwin' mit in die Stadt"
Seine Aussage wäre für Gysi wohl mit einer gewissen Brisanz behaftet gewesen. Denn in dem Stasi-Protokoll wird eine gemeinsame Autofahrt am Ende des Oktoberabends geschildert, an die sich Klingenstein noch gut erinnern kann. Damals, so Klingenstein zum SPIEGEL, sei er mit Gysi von Havemanns Wohnort Grünheide aus in dessen Trabi nach Berlin zurückgefahren und habe ihm von sich und seinen Problemen mit dem Staat erzählt. In der Stasi-Akte heißt es: "Der IM nahm 'Erwin' mit in die Stadt und erfuhr zur Person folgendes…"
Offizier Lohr notiert vom Inoffiziellen Mitarbeiter über Klingenstein aus dieser Unterhaltung unter anderem: "Abiturient, negativ eingestellt." "Die Stasi bezeichnet meinen Gesprächspartner Gysi offen als IM", sagt Klingenstein dem SPIEGEL.
Einen weiteren "Bericht über ein geführtes Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Gysi am 10.7.1979" wollte Gysi ebenso wenig öffentlich werden lassen. Darin wird ein Gespräch zwischen Gysis Vater Klaus und SED-Generalsekretär Erich Honecker über den Stand des Verfahrens gegen Havemann geschildert. Wörtlich heißt es darin: "Im Ergebnis hätte Gen. Honecker die juristisch konsequente Verteidigung von Rechtsanwalt Gysi begrüßt" und "an Rechtsanwalt Gysi Grüße mit der Empfehlung übermitteln lassen, ein Vertrauensverhältnis zu Havemann herzustellen mit dem Ziel, dass dieser seine Außenpropaganda einstellt."
Als Anlage dazu existiert noch ein "Tonbandbericht", in dem in der "Ich"-Form ein vertrauliches Gespräch mit Havemann wiedergegeben wird: "Ich schlug ihm noch einmal vor, jegliche Veröffentlichungen im Westen zu unterlassen und sich allein auf die DDR zu beschränken." Havemann wollte am Ende wissen, heißt es darin, "ob mein Verhältnis zu meinem Vater freundschaftlich oder kritisch sei."
Der SPIEGEL hatte die Freigabe der Papiere beantragt, die 2005 in der Behörde von Marianne Birthler gefunden worden waren. Bei der ersten Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht hatte Gysi argumentiert, er sei nie IM und auch damals 1979 keine Person der Zeitgeschichte gewesen. Eine Herausgabe der Akten an die Presse sei daher nicht erlaubt. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Birthler-Behörde auf eine Herausgabe. Dagegen hatte Gysi seine nun zurückgezogene Berufung eingelegt. Gysis Chancen, die Herausgabe der neuen Akten zu verhindern, standen bei der nächst höheren Instanz, dem Berliner Oberverwaltungsgericht, offenbar schlecht.
URL:
* http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,554430,00.html
Gruß,
T.
war entweder mit der stasi in kontakt oder in der sed.selbst meine mutter,
die aus überzeugung ne ganz dunkelrote war,"mußte" als kaderleiterin eines großen
NVA.ferienkomplexes sich mit der stasi "anfreunden".wat ik alles später in meiner
akte gelesen habe,manman. SCHOCK
Gruß,
T.
Gruß,
T.
... na ja und Gysi war in der DDR ja nun weiss Gott kein Widerstandskämpfer ... der saß ja nun recht weit oben in diesem menschenverachtenden System!
kumpel den kumpel.und alles solche linken dinger.
hier mal was aktuelles:
Deutschland und USA unterzeichnen im Alleingang ein bilaterales Abkommen, der den gegenseitigen Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglicht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt
Verantwortlich: Wolfgang Lieb | Druckversion | Beitrag versenden | < zurück
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzt seine Vorstellungen einer lückenlosen Überwachung Schritt für Schritt durch. Am 11. März haben Deutschland und die USA ein bilaterales Abkommen nach dem Vorbild des so genannten “Prümer Vertrages” paraphiert, dessen Kernelement der Informationsaustausch durch gegenseitige Vernetzung nationaler Datenbanken ist. Das Abkommen „über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ sieht vor, dass nach Maßgabe des jeweils geltenden nationalen Rechts, im Einzelfall auch ohne Ersuchen, personenbezogene Daten übermittelt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen terroristische Straftaten oder Straftaten, die hiermit in Zusammenhang stehen, begehen werden oder eine Ausbildung zur Begehung von terroristischen Straftaten durchlaufen oder durchlaufen haben. Das Bundesinnenministerium hat in einer Pressemitteilung am 11. März erklärt, dass Daten zur Identifizierung einer Person und Informationen zu Umständen, die den Terrorismusverdacht begründen, übermittelt werden, z.B: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und daktyloskopische Daten. Nun sind Passagen der vertraulichen Vereinbarung bekannt geworden, die enthüllen, dass weit mehr Informationen, als im Vertrag von Prüm festgelegt, ausgetauscht werden sollen. Von Christine Wicht
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3228
anwalt vogel immer höre.der große "zambalo",der die menschen in die freiheit
brachte.lol.dabei war er schlichtweg ein mit honecker paktierender menschen-
händler,dem es nur um die westkohle ging.
wir kriegen sie alle! :)
es kommt aber auf die qualität der informationen an die so ein IM an die stasi weiter gegeben hat ...
allerdings ist es den "ddr opfern" kaum zu vermitteln das ein ehemaliger IM heute wieder am ruder sitzt ...
und DAS fände ich ja noch akzeptabel ... solange er keine qualitativen verwertbaren informationen an die stasi weiter gegeben hat mit denen er anderen schaden zugefügt hat ...
es gab schliesslich auch einige viele die mitglied in der nsdap waren aber niemals einem menschen allein durch ihre zugehörigkeit schaden zugefügt haben ...
Das schlimme für mich ist, daß sich die Leute heute gar nicht mehr schämen, ich denke da z. B. an Möllemann und Friedman, zwei Leute, die sich damals heftig über Moral gestritten haben, und hinterher kam raus, daß sie beide Dreck am Stecken hatten. Beim Stolpe, den ich übrigens ansonsten sehr schätze, wars noch schlimmer, der hat zum Schluß selbst daran geglaubt, daß er saubere Hände behalten hat.
karl marx orden-großer stern der völkerfreundschaft u.a.
ich kann mir vorstellen(es ist ja wenig darüber bekannt oder(bewußt verschwiegen)
das k.gysi und stolpe die bindeglieder zwischen stasi und kirche waren.
so war horch und guck immer dabei.
eventuell weiss er was was bisher nur seine akten wissen ... warten wir gespannt ab ...
n bierchen trinken würde ich mit g. gerne mal - solange er die klappe über politik dabei hält ...