Cytotools: Günstiger Biotechwert mit Phantasie.
Gewinneinnahmen und Unsicherheit der Anleger druckten den Kurs auf 16€.
Viele die den Zug verpasst haben versuchen hier günstig wieder zu kaufen.d.h. Das Unternehmen/Produkt schlecht reden.
Ich bleibe investiert und bin mir sicher, dass der Kurs bald über die 25€ stehen würde.spät. wenn die Zulassung aus Indien kommt.
Ich bin guter Dinge, wenn Cyto auf einmal so schlecht geworden sein soll, dann hätten die größeren Investoren schon längst geschmissen, und es würden Schwellenmeldungen kommen. Nichts dergleichen.
Ein bis zwei Meldungen und wir stehen größer 30, muss nicht heute oder morgen sein.
Der Abverkauf nach der Meldung waren eh nur Zocker nach schnellen Prozenten. Die
braucht es nicht und es ist gut, wenn die mal weg sind. Sie dürfen gerne bei Kurse über 30 wieder hinzu steigen.
Servus.
Dann sehen wir solchen Kurs wie Sie ihn geschrieben haben oder noch höher.
Was für deppen arbeiten denn für die Firma? Vor allem der Herr Dr. Markus Weissbach der für die Studie zuständig ist.....
Kann doch nicht sein, dass die, die Dosierung fehlerhaft berechnet und in den Studien so angewendet haben tztztz
Also nichts wie raus hier... Nur meine Meinung Natürlich..............
leider!
sehr starkes Verkaufssignal, wie KrummerHund schon erkannt hat. Siehe im Link.
http://www.ariva.de/forum/...mit-Phantasie-281382?page=80#jumppos2001
@Episince2014: ich stimme dir vollkommen zu. Komischerweise hat Epigenomics mit der gleichen argumentation vorher gepunktet. Bei Cytotools wurde fast die gleiche Begründung geliefert nur etwas viel schwamger Formuliert. Die wollen sich anscheinend nicht Nagelfest machen, wegen der Haftung. Na vielleicht haben paar Insider über diese Aktion nochmal Ihren Ausstieg ermöglicht. es kann auch gut sein, das wir in den kommenden Wochen noch Kurse um die 6-8 € sehen werden.
Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre, dann wäre mein Vater Millardär...
Nächste bufferzone bei 14€, drunter sollte es eigentlich nicht gehen.
Eine Meldepflicht für das Über- oder Unterschreiten von bestimmten Beteiligungsschwellen wird nach den geltenden Vertragsbedingungen dadurch erreicht, dass auch Informationen mitteilungspflichtig sind, die sich auf die „Wertpapiere“ des Emittenten beziehen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Einbeziehungsvertrag nur gegenüber dem Emittenten gilt. Für einen außenstehenden Investor kann somit keine Meldepflicht begründet werden. An diesem Umstand wird eine effektive Beteiligungstransparenz jedoch scheitern. Denn von Veränderungen in der Beteiligungsstruktur wird in der Regel nicht der Emittent, sondern nur der Anteilskäufer bzw. -verkäufer etwas erfahren.
http://law-journal.de/archiv/jahrgang-2014/heft-1/...wertpapierborse/
sind die drei Herren hier aufgetaucht
Aufschlagwienier,Weltenbummler
und Co
Versuchen hier den Kurs zu drücken günstige Preise zu bekommen und haben von der Firma Null Ahnung.
Glaubt den kein Word den sie machen das gleiche wo anders!!!