Colexon Energy: Tiefststand 2009 ?
Seite 2 von 5 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:30 | ||||
Eröffnet am: | 22.09.09 18:23 | von: Bennoman | Anzahl Beiträge: | 112 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:30 | von: Dianakpcpa | Leser gesamt: | 59.677 |
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Bundesrat stoppt Kürzung der Solarförderung
Solar-Anlagen: Kürzungen zwischen 11 und 16 Prozent
Schlappe für Norbert Röttgen: Der Bundesrat kippt die vom Umweltminister geplante Kürzung der Solarförderung - zumindest vorübergehend. Nun muss das Gesetz voraussichtlich überarbeitet werden.
Berlin - Die Bundesländer haben die von der Regierung zum 1. Juli geplante Kürzung der Solar-Förderung vorerst gestoppt. Eine Mehrheit in der Länderkammer rief am Freitag den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern an. Mehrere Länder, in denen viele Firmen der Solarbranche sitzen, wollen den Abbau der staatlichen Förderung auf zehn Prozent begrenzen.
Innerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes will Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) ab Juli die Solar-Subventionen - je nach Anwendung - zwischen 11 und 16 Prozent kürzen. Allerdings können die Länder das Gesetz nicht ganz verhindern. Wahrscheinlich ist aber nun, dass Röttgen Kompromisse machen muss.
Die Bundesratssitzung wurde vom nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) geleitet. Er vertritt Bundesratspräsident Jens Böhrnsen (SPD), der die Amtsgeschäfte des zurückgetretenen Bundespräsidenten Horst Köhler aktuell wahrnimmt.
News:
Colexon Energy baut im Auftrag des EnerCap Power Fund in Tschechien Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 7,2 Megawatt.
Auf Sharewise gibt es 9 Kaufempfehlungen und eine Verkaufsempfehlung mit einem durschnittlichen Kursziel von 4,40€. Bei dem aktuellen Kurs von 2,55€ wären das 72,86% Zugewinn...
Veröffentlichung der Gutachtlichen Stellungnahme der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Ermittlung der Unternehmenswerte und des rechnerischen Umtauschverhältnisses zum 14. Februar 2013 aus Anlass der beabsichtigten Kooperation der COLEXON Energy AG, Hamburg, und der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien
Hamburg, den 2. Februar 2013
Die COLEXON Energy AG, Hamburg, hat am 8. Januar 2013 eine außerordentliche Hauptversammlung, in der über Kapitalmaßnahmen zum Erwerb der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, entschieden werden soll, auf den 15. Februar 2013 einberufen. Die Gesellschaft kündigt nun an, zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Unterlagen auch das der Bewertung beider Gesellschaften zugrunde gelegte Bewertungsgutachten vom 12. Dezember 2012 auf der Website der Gesellschaft zugänglich zu machen.
Der Vorstand von COLEXON führt zur Begründung zahlreiche Gespräche mit der Schutzgemeinschaft der Kleinanleger e.V. (SdK) und dem maßgeblichen Minderheitsaktionär Viba Sweets GmbH an, die letztlich überzeugend dargelegt hätten, den vorgeschlagenen Hauptversammlungsbeschlüssen entgegen ihrer derzeitigen Auffassung nur unter der Voraussetzung zustimmen zu können, wenn sie vor der Hauptversammlung ausreichend Gelegenheit erhielten, die Bewertung beider Unternehmen auf Basis des Bewertungsgutachtens nachvollziehen zu können. Der Vorstand führt ferner aus, dass die bislang bereits veröffentlichten Berichte und Informationen über das hinausgingen, was gesetzlich gefordert sei, und dass den Aktionären zudem schon am 8. Januar 2013 eine Zusammenfassung der gutachterlichen Stellungnahme der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verfügung gestellt worden sei. In Anbetracht der Bedeutung des Erwerbs von 7C für die Zukunft von COLEXON, der ohne die vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen nicht möglich sei, komme es jedoch entscheidend darauf an, die Zustimmung der Aktionäre und hier insbesondere der SdK und der Viba Sweets GmbH zu gewinnen. Dies allein rechtfertige es, deren zusätzlichen Informationsbedürfnissen Rechnung zu tragen. Der Vorstand erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Großaktionärin 7C Solarparken NV mitgeteilt habe, sich selbst der Abstimmung über die von der Verwaltung unter TOP 1 vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Hauptversammlung enthalten zu wollen, um den Minderheitsaktionären die Möglichkeit zu geben, in alleiniger Verantwortung entscheiden zu können. Auch dies habe zu der Entscheidung beigetragen, das Bewertungsgutachten bereits vor der außerordentlichen Hauptversammlung zu veröffentlichen.
http://www.finanznachrichten.de/...aftspr-uefungsgesellschaft-016.htm
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Geschäftszahlen/Bilanz/Vorläufiges Ergebnis
Hamburg (euro adhoc) - Umsatz mit 25,9 Millionen Euro stark beeinträchtigt von den erschwerten Rahmenbedingungen in der Solar-Branche. Aufgrund des internen Konsolidierungsprozesses ist das EBIT mit 1,3 Millionen Euro trotzdem positiv.
http://www.finanznachrichten.de/...ungen-in-der-solar-branche-016.htm
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Unternehmen 18.02.2013
Hamburg, den 18.2.2013: Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Colexon Energy AG, Hamburg, am 15. Februar 2013 ist der beabsichtigte Erwerb der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, mit den Stimmen der Kleinaktionäre abgelehnt worden.
http://www.finanznachrichten.de/...ken-nv-mechelen-belgien-ab-016.htm
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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
COLEXON Energy AG, Hamburg
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
1. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V., München, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland, am 13. Februar 2013 die Schwelle von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag 13,14 % (2.331.022 Stimmrechte) beträgt.
Der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V., München, Deutschland, werden davon 6,87% (1.218.783 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG und 6,22% (1.104.237 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.
http://www.finanznachrichten.de/...r-europaweiten-verbreitung-016.htm
http://www.finanznachrichten.de/...-colexon-energy-ag-deutsch-016.htm
http://www.finanznachrichten.de/...itives-operatives-ergebnis-016.htm
wahrscheinlichkeit 80% wegen Blocktrades
Auf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung der COLEXON Energy AG, Hamburg, hat der Vorschlag der Verwaltung, das Grundkapital der Gesellschaft im Verhältnis 4:1 durch Zusammenlegung von Aktien auf EUR 4.436.139,00 herabzusetzen, um die Rücklagen zu stärken und die Kapitalmarktfähigkeit der Gesellschaft zu verbessern, nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Ca. 36 % des in der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals votierte bei einer Präsenz von weniger als der Hälfte des gesamten Grundkapitals gegen den entsprechenden Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat.
Alle übrigen Beschlussvorschläge (Entlastung der Organmitglieder für 2012, Bestellung des Abschlußprüfers/Konzernabschlußprüfers für 2013 sowie redaktionelle Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1) wurden angenommen und auch der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Peter Dill, erneut in den Aufsichtsrat gewählt. [...]
http://www.finanznachrichten.de/...ergy-ag-vom-21-august-2013-016.htm
COLEXON Energy AG, Hamburg
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V., München, Deutschland, hat uns am 20. August 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland, am 19. August 2013 die Schwelle von 3% und 5% überschritten hat und an diesem Tag 5,38 % (953.970 Stimmrechte) beträgt.
Der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V., München, Deutschland, werden davon 5,33% (945.968 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V., München, Deutschland, hat uns in der Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 20. August 2013 weiterhin mitgeteilt, dass ihr der Stimmrechtsanteil in Höhe von 5,33% (945.968 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG aufgrund Vollmachterteilung zugerechnet werde, wobei die Vollmacht im Sinne von § 22 Abs. 4 WpHG ausschließlich für die Ausübung der Stimmrechte auf der Hauptversammlung der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland, am 21. August 2013 erteilt worden sei. Der Stimmrechtsanteil der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V., München, Deutschland, werde daher nach der Hauptversammlung am 21. August 2013 die Schwelle von 5% und 3% unterschreiten und 0,05% (8.002 Stimmrechte) betragen. [...]
http://www.finanznachrichten.de/...-colexon-energy-ag-deutsch-016.htm
Die aktuell veröffentlichen Zahlen machen offenbar auch nur bedingte Hoffnung auf eine bessere Zukunft und somit auch steigende Kurse.
Auch haben wir eine bereits 3-monatige Postingpause zu verzeichnen - eigentlich auch kein gutes Zeichen. Da bleibt dann nur noch die Hoffnung!
COLEXON Energy AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Kapitalmaßnahme
04.02.2014 10:36
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
04.02.2014 Hamburg, den 4. Februar 2014 - Vorstand und Aufsichtsrat der COLEXON Energy AG, Hamburg (WKN: 525070, ISIN: DE0005250708; Börse: Regulierter Markt in Frankfurt/Main (General Standard)), haben heute beschlossen, den Aktionären des nicht börsennotierten belgischen Solarunternehmens 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, ein Angebot zum Erwerb einer zumindest 80%-igen Beteiligung an 7C Solarparken NV zu unterbreiten. Das Angebot sieht vor, den Aktionären von 7C Solarparken NV als Gegenleistung neue Aktien der COLEXON Energy AG anzubieten, die auf der Grundlage noch zu fassender Hauptversammlungsbeschlüsse ausgegeben werden sollen. Das Angebot an die Aktionäre der 7C Solarparken NV ist befristet bis zum 24.02.2014, 24:00 Uhr."...[...]
http://www.finanznachrichten.de/...v-abgabe-eines-angebots-zu-016.htm