Cavendish Hydrogen NK-20
Seite 7 von 7 Neuester Beitrag: 14.10.24 14:03 | ||||
Eröffnet am: | 12.06.24 09:33 | von: Nutria | Anzahl Beiträge: | 163 |
Neuester Beitrag: | 14.10.24 14:03 | von: Professor Z. | Leser gesamt: | 55.033 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 38 | |
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So langsam kommt H2 in die Tankstellen. Die ersten Wettbewerbsakteure werfen schon die Flinte ins Korn durch den Verdrängungswettbewerb. Aber es werden gepolsterte Unternehmen auf den Markt gebracht, die den Verdrängungswettbewerb überstehen und sich poitionieren sollen. Ich denke Cavendish ist so ein Fall.
Ob es klappt? Wird man sehen... Zumindest haben sie momentan Geld.
Bilanzsumme: 108,4 Millionen Euro
Cash: 53,6 Millionen Euro
Feste Werte: 22 Millionen Euro
Inventar: 21,8 Millionen Euro
Schulden: 25,4 Millionen Euro
Eigenkapital: 83 Millionen Euro
Quartalsumsatz: 9,3 Millionen Euro
Anzahl der Anteile: 33,6 Millionen
Eigenkapital durch Anteile: 2,5 Euro !
Die Materiakosten sind auch gestiegen und haben die Bilanz vermiest.
Zieht man die 50-60 Millionen eingeworbenes Kapital vom EK ab, bleiben ±30 Millionen übrig.
So scheinen die aktuellen 1,15 €/ Aktie noch zu gut. Tendenziell wäre ein aktueller Kurs von < 1 € realistischer.
Na mal gucken, was "professionelle Analysten" so sagen.
Ggf. kann man diese Kosten noch halbieren, aber selbst dann ist nach max. 4 Jahren Schicht im Schacht.
Ist bei jemanden so etwas ähnliches passiert ? Weiß jemand warum das passiert ?
Bitte um Unterstützung
Laut Artikel 7 (1) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 gelten heute ab 14. Oktober 2024 europaweit neue Anforderungen für alle BESTEHENDEN und öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen:
Kurzfassung Anforderungen:
- Möglichkeit punktuell H2 öffentlich zugänglich zu betanken
- elektronische Zahlung MUSS möglich sein kontaktlos oder mit Kartenleser
- Preise müssen angemessen, nicht diskriminierend und transparent sein
- Preis pro Kg muss sichtbar angeschlagen sein
- Verträge mit Kunden sind möglich
Ausführliche Fassung:
Seite 27, Artikel 7, Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/...ri=CELEX:32023R1804
„Für öffentlich zugängliche Wasserstoffzapfstellen, die nach dem 13. April 2024 errichtet werden, gelten die Anforderungen gemäß diesem Absatz ab dem Zeitpunkt der Errichtung. Für öffentlich zugängliche Zapfstellen, die vor dem 13. April 2024 errichtet werden, gelten die Anforderungen gemäß diesem Absatz ab dem 14. Oktober 2024.“