CGift AG
Seite 48 von 155 Neuester Beitrag: 16.07.24 20:04 | ||||
Eröffnet am: | 27.02.19 10:00 | von: Strandläufer | Anzahl Beiträge: | 4.852 |
Neuester Beitrag: | 16.07.24 20:04 | von: Strandläufer | Leser gesamt: | 1.104.291 |
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https://www.apollo.io/people/Dieter-Enrique/...842364674db3000145bebd
https://www.apollo.io/people/Delf/Ness/54a4e12e7468692cf081b56a
https://www.alexa.com/siteinfo/cgift.io
Bei Eingabe der Kombination bei Google wird die CGift bei den Suchergebnissen aktuell auf Platz 1 (nach einer Werbeanzeige der Solaris Bank) angezeigt.
Sollten die Google-Einstellungen so bleiben und man das Geschäftsmodell an den Start bekommen, muss man sich hinsichtlich der Auffindbarkeit im Web zumindest aktuell keine Sorgen machen...
https://m.chandashi.com/search/...tore&country=cn&dataType=kw
https://ariregister.rik.ee/lihtparing.py/...ve?ark=14978369&lang=
Egal ob Nebenwert oder Bluechip
Jede AG sollte mal liefern
Da braucht man doch wohl keine Europäische Lizenz, oder
Kann man, wenn man doch so gute Kontakte hat nicht dort loslegen und Europa erstmal später angehen
Besonders Dir, lieber Strandläufer, wünsche ich deshalb, dass sich das Invest bei unserer "Krypto-Perle" am Ende des Börsentages im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt macht - ich gönne es Dir jedenfalls von Herzen!
Die Einhaltung der regulatorischen Standards ist essentiell, sonst sperrt der Regulator die Bude zu, bevor Du richtig angefangen hast...
Wie man eu recht umgeht zeigen Ja Facebook, Google, Amazon und Konsorten eindrucksvoll
Die schei.... auf EU Recht
Wir werden nicht herausfinden, was jetzt fehlt (wir wissen ja nicht einmal, was eingetragen werden soll), die Frist bis zum 09.10.2020 muss jedoch nicht ausgereizt werden. Sobald die fehlenden Dinge nachgereicht sind, wird die Eintragung M2 als abgeschlossen gekennzeichnet - vielleicht ist das ja schon in einigen Tagen der Fall...
https://estoniancompanyregistration.com/cryptocurrency-company
Auch wenn es nicht schön ist, dass die Warterei in die nächste Runde geht, so zeigt der Fall zumindest (wenn man unterstellt, dass eine Kryptowaehrungslizenz beantragt wurde), dass die estnische Aufsicht die Lizenzen nicht ohne gründliche Prüfung unter Beachtung aller erforderlichen Formalitäten erteilt. Und genau das ist auch erforderlich, um die Glaubwürdigkeit wieder zu gewinnen, dass die neuen Regelungen in Konformität zum europäischen Kontext stehen. Nur so ist eine erteilte Lizenz letztlich auch das wert, wofür sie erteilt wurde...
Und wenn sie zusätzlich noch die erforderliche Aufstockung des Stammkapitals auf TEUR 12 beantragt hat, ist das für das Handelsregister vermutlich ein Antrag, in diesem Fall M2. Und wenn da irgend etwas nicht so ist wie erforderlich oder eine Kleinigkeit gefehlt hat, kann der Eintrag in der Gesamtheit natürlich nicht erfolgen.
Sollte es sich um eine Formalie handeln, rechne ich im Laufe der kommenden Woche mit dem Eintrag (und hoffe nicht, dass man aktuell einen Wechsel der Geschäftsführung beantragt hat)...
https://www.bafin.de/SharedDocs/...301D2392BFC13F3FF5877671D.2_cid393
Im Ergebnis werden demnach Krypto-ATMs wohl auch in den kommenden Jahren in Deutschland kaum zu finden sein...
Was wollen Sie dann noch mit der Estland Lizenz?
Soll doch in anderen Staaten das Geschäft gemacht werden oder geht das Kartengeschäft damit auch in Deutschland
https://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/...nz-200637/ref/2/
Es geht hier um physische Kryptoautomaten, an denen Fiat in Krypto oder umgekehrt getauscht werden können, nicht um Handel oder Verwahrung von Kryptowaehrungen an sich. Insofern bräuchte die CGift AG eine BaFin-Lizenz, wenn sie in Deutschland neben dem Online-Geschaeft oder dem Verkauf von Geschenkkarten in den Stores zusätzlich an deutschen Standorten Kryptoautomaten aufstellen möchte. Das wird dann wohl eher nicht stattfinden...
Die estnische Lizenz würde CGift in die Lage versetzen, entsprechend aktiv zu werden. Zumindest gehe ich stark davon aus, dass CGift damit auch außerhalb Estlands Geschäfte machen kann. Dies ist schließlich der Sinn der ganzen Aktion ...
Man könnte ohne Lizenz zwar Geschenkkarten gegen Fiat verkaufen, diese jedoch dann nicht in Krypto umtauschen und in den eigenen Apps verwahren lassen.