CGift AG
Seite 37 von 155 Neuester Beitrag: 16.07.24 20:04 | ||||
Eröffnet am: | 27.02.19 10:00 | von: Strandläufer | Anzahl Beiträge: | 4.852 |
Neuester Beitrag: | 16.07.24 20:04 | von: Strandläufer | Leser gesamt: | 1.104.045 |
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Gut, ich kaufe auch nicht.
Aber mein Depot leidet noch unter den corona Folgen
Zudem habe ich 2500 Stück
- oder hier: https://cgift.io/about-us/
https://de.linkedin.com/in/mark-appel-087901191
Vermutlich ähnlich dürfte die Sache mit MrBitcoin gelaufen sein. Zwar gibt es die Webseite noch immer, bei den Partnern auf der CGift-Webseite würde MrBitcoin jedoch seit geraumer Zeit entfernt. Der eine Geschäftsführer der HabseHype GmbH (Betreiber der Webseite MrBitcoin), Ferhat Ziba, hat mittlerweile einen Cryptobroker namens Meduse gegründet. Ob dieser ein Erfolgsmodell wird, muss sich sicher noch herausstellen.
https://gifts.mrbitcoin.de/
https://www.meduse.io/
Und die Moral von der Geschicht: Glaub gerade bei Manteldeals nicht all das, was man Dir im Vorfeld so alles auftischt... :-)
"Wertmäßig hat der Geschenkkartenmarkt in Deutschland im Zeitraum 2015-2019 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 13,3% verzeichnet. Die Geschenkkartenindustrie in Deutschland wird im Prognosezeitraum weiter wachsen und dürfte im Zeitraum 2020-2024 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 10,1% erreichen. Der Geschenkkartenmarkt in Deutschland wird von 9.496,2 Millionen US-Dollar im Jahr 2019 auf 13.914,2 Millionen US-Dollar im Jahr 2024 ansteigen."
https://www.researchandmarkets.com/reports/...&utm_exec=cari18bwd
https://www.teatmik.ee/en/personlegal/14978369-CGift-Trading-O%C3%9C
Einen richtigen Reim kann ich mir nicht darauf machen, ggf. will man über diese Firma den Umtausch der Geschenkkarten in die Kryptowährungen selbst abwickeln und die entsprechenden Margen komplett für sich vereinnahmen. Die CGift AG selbst aknn diesen Service nicht anbieten, da sie dafür keine Lizenz hat und entsprechende genehmigungspflichtige Geschäfte gemäß Satzung ausgeschlossen sind.
Es scheint nicht unüblich zu sein, entsprechende Firmen in Estland zu gründen. So sitzt bspw. der Koperationspartner Bitblinx, der als Kryptowährungsbroker tätig ist, auch in Estland.
"Estland ist gerade für Startups interessant, da der Staat nur eine pauschale Steuer von 20 Prozent erhebt, wenn Gewinne, Dividenden oder Geschäftsführergehälter (33 Prozent) ausgezahlt werden. Unternehmen, die ihre Gewinne reinvestieren und auf Gewinnausschüttungen verzichten, zahlen in Estland keine Steuern!
Zwischen Deutschland und Estland gibt es seit 1998 ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Doppelbesteuerung ist damit ausgeschlossen. Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland kennt man in Estland nicht. Auch zusätzliche Belastungen, z. B. durch die IHK-(Zwangs-)Mitgliedschaft entfallen."
https://www.google.com/amp/s/unternehmer.de/...-startup-gruendung/amp
https://ariregister.rik.ee/mobile/...arch_save=Cgift&ark=14978369
Würden sich mehr als eine Hand voll Anleger für die CGift AG interessieren, hätte eine solche Meldung sicher kursbeeinflussenden Charakter, so dass man hierfür auch eine Ad-hoc-Meldung hätte veröffentlichen können.
Vermutlich geht es hierbei um eine Kryptowährungs-Umtauschlizenz, also ein Anbieter zu sein, der virtuelle Währung in Fiat-Währung umtauscht und umgekehrt.
https://de.sfm.com/estonian-cryptocurrency
Anfang Mai hat Estland allerdings wohl die Voraussetzungen dafür verschärft, so muss man nun spätestens 6 Monate nach der Eintragung die Geschäftstätigkeit aufgenommen sowie eine Geschäftsstelle in Estland haben. Zudem muss der Vorstand, also Herr Huber, in Estland vor Ort sein.
https://de.cointelegraph.com/news/...pto-license-following-regulation
Die Margen beim Umtausch des EUR-Betrages der physischen und digitalen Geschenkkarten in die Kryptowaehrungen gehören dabei zu den lukrativsten Einnahmequellen, da sie im Gegensatz zu den Handlinggebühren nicht pro verkaufter Geschenkkarte, sondern prozentual auf den Kartenwert erhoben werden. Bei eigener Abdeckung der Handelsaktivitäten kann die Marge bei Einlösung eigener Geschenkkarten komplett selbst, bei Einlösung von White-Label-Geschenkkarten, die über Partnerunternehmen verkauft werden, je nach vertraglicher Gestaltung zu Teilen vereinnahmt werden.
Ich bin bislang davon ausgegangen, dass für den Handel (Umtausch des EUR- Kartenwertes in Kryptowaehrungen) ein Drittprovider benötigt wird (der dann Teile der Marge beanspruchen würde), da die Satzung der CGift AG erlaubnispflichtige Geschäfte ausschließt.
Die Auslagerung der Handelsaktivitäten an eine Tochtergesellschaft (und die Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen ist in Paragraph 2 Abs. 2 der Satzung der CGift AG explizit erwähnt) eröffnet hingegen weitreichende Möglichkeiten, um die komplette Wertschöpfungskette eigenständig abbilden und die dabei anfallenden Erträge selbst vereinnahmen zu können.