CBB - 5000% Chance- Trading Chanche, oder Pleite?
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 06.04.06 20:41 | ||||
Eröffnet am: | 10.03.06 10:24 | von: Klaus_Dieter | Anzahl Beiträge: | 28 |
Neuester Beitrag: | 06.04.06 20:41 | von: edwinbroker | Leser gesamt: | 5.200 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 1 | |
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Am 01.März 2006 hat die CBB Holding AG auf ihrer Homepage unter www.cbb-holding.com eine Meldung mit folgender Überschrift veröffentlicht:
„Die Hauptversammlung findet nunmehr am 24.04.2006 im Dorinth Kongress-Hotel Köln statt“.
Die Mittelung weist darauf hin, dass die Hauptversammlung nicht am 31.03.06 stattfinden werde, sondern am 24.04.2006. Des Weiteren werden die Teilnahmebedingungen genannt. Eine Bekanntmachung in den Pflichtblättern hingegen erfolgte zu diesem Zeitpunkt nicht.
Am 07.03.2006 veröffentlichte die Gesellschaft auf ihrer Homepage dann eine Meldung mit der Überschrift.
„Mitteilung gemäß § 125 AktG“
Im Anschluß an diese Meldung, die im übrigen nach unserer Auffassung den Erfordernissen an wirksame Mitteilungen nach § 125 AktG nicht gerecht wird, kann per Mausklick eine Datei geöffnet werden, die unter dem Datum 01.03.2006 eine „Ladung“ mit Tagesordnungspunkten beinhaltet. Eine Absage bzw. einen Hinweis darauf, dass die außerordentliche Hauptversammlung (ao HV) vom 31.03.2006 verschoben wird, enthält diese Mitteilung nicht. Wiederum erfolgte eine Bekanntmachung der Meldung nicht in den Pflichtblättern.
Erst am 08.03.2006 wurde im eBundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) unter „Gesellschaftsbekanntmachungen“ „Aktiengesellschaften“ eine Bekanntmachung der CBB Holding AG veröffentlicht, die auf der Übersichtsseite des eBundesanzeiger die Überschrift „Verschiebung der Hauptversammlung“ trägt. Der Veröffentlichungstext trägt das Datum 01.03.2006 und teilt mit, dass die Hauptversammlung nicht am 31.03.2006, sondern am 24.04.2006 stattfinden werde. Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird nicht angegeben. Es werden - geänderte - Teilnahmebedingungen genannt.
Der ICG e.V. vertritt die Auffassung, dass die Gesellschaft erneut die Ladungsfrist aufgrund verspäteter ordnungsgemäßer Bekanntmachung versäumt hat. Diese Ladungsfrist ist unserer Meinung nach auch in den Fällen der Verschiebung einer Hauptversammlung auf einen späteren Zeitpunkt zu beachten.
Weiterhin wurde in der Bekanntmachung vom 08.03.2006 die Tagesordnung nicht (erneut) bekannt gemacht, wie es in der - formell nicht ausreichenden - Mitteilung vom 07.03.06 auf der Homepage der Gesellschaft noch veröffentlicht wurde.
Damit wird nach unserer Auffassung dem Verlangen der Minderheitsaktionäre gemäß § 122 Abs. 1 AktG nach wie vor nicht entsprochen. Das Amtsgerichtgericht Köln wurde von uns hierüber in dem laufenden Ermächtigungsverfahren gemäß § 123 Abs.3 S.1 AktG in Kenntnis gesetzt. Nach Auffassung des ICG e.V. sind die von uns vertretenen Minderheitsaktionäre daher vom Gericht zu ermächtigen, eine Hauptversammlung der CBB Holding AG einzuberufen. Eine Entscheidung des Gerichts liegt noch nicht vor.
Diese Information stellt die persönliche Auffassung des Vorstands des ICG e.V. dar, beinhaltet jedoch keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Vorstand des ICG e.V.
Wenn er an einem Tag auch nur um einen Zehntelcent fällt, dann sind das schon rund 15% minus und in knappen zwei Monaten wäre man bei einem Subpenny.
Also der Kurs fällt und fällt, aber eben nicht so schnell gleich, denn es gibt ja immer noc ein paar Idioten, die diesen spinnerten Rednern und Verleumdern Glauben schenken wollen, einfach nur schwachsinnig!
Doch, scheint es Meinungen zu geben, die von einer nicht ordnungsgemäss, einberufenen HV ausgehen, aus den verschiedensten Gründen.
Das würde bedeuten, dass u. U. Beschlüsse gefasst werden, die anfechtbar und damit eben keine Gültigkeit hätten.
Auch würde so wieder einmal die ganze "Sache" noch wieder weiter nach hinten verschoben - also weiterhin die Schlechtesten Chancen.
Wenn da wirklich mal was faul war, dann haben aber die Profis, die wohl wirklcih ein Meister ihres Faches sind, doch längst dafür gesorgt, dass man nicht mehr "Faules", auch wohl noch nicht mal mehr einen genauen Geruch wahrnehmen kann.
Wer jetzt noch Hoffnung schürt, der ist unverantworltihc und will wohl nur noch seine Stücke möglichst hoch verkaufen!
Die ICG hat einen Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung einer o.a.HV bei Gericht gestellt. Das ist alles.
Und wenn jetzt eine HV stattfindet warum sollte dann dieser "Hans-Wurst"-Verein vom Gericht eine Ermächtigung bekommen?
Ausserdem könnten die sowiese wenig bis nichts und wissen auch gar nicht was sie wollen, einmal ganz davon zu zweigen, dass die sich ja vor den Kosten einer HV sowieso packen!
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Und warum hat diese Schlaumeier, der immer von "widerrechtlich" spricht, nicht angefochten oder zumindest Anzeige erstattet?
Nee, er hat dafür gesorgt, dass auf Kosten der ICG ein renommierte Anwaltskanzlei sich damit auseinandersetzt ob die Beendigung "widerrechtlich".
Dieses Gutachten lag vielen Leuten vor, das Wort "widerrechtlich" taucht da nicht auf!
Jedenfalls endet das Gutachten so sinngemäss, "Es kann auch gleichgültig sein, wie es eingeschätzt wird, da jegliche Fristen für Einsprüche oder Klagen längst verstrichen ist"
Ja, ja, das ist der tolle Verein!
Inzwischen haben wir wieder Kurse um die 0,063 - also bis 0,01 sind es noch etwa 85% Verlust!
Viel Spass
- Über das Vermögen des seit Jahren hart am Rande der Pleite agierenden Kölner Immobilienunternehmens CBB Holding AG wurde am Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 71 IN 45 / 06). Zwar verfüge die CBB über einen umfangreichen Immobilienbestand im gesamten Bundesgebiet, vor allem in Berlin, Dortmund, Frankfurt, Stuttgart und Köln. Die Insolvenz sei aber unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Einkaufspolitik fehlerhaft gewesen sei, berichtet Insolvenzverwalter Christoph Niering. „Zu Beginn der 90er Jahre wurden vor allem Immobilien in mittleren Lagen entwickelt, welche heute einen Leerstand von zum Teil bis zu 80 Prozent aufweisen“, teilt er mit
Vor Gefahren gewarnt
Überdeckt wurden die Probleme bis 2003 dadurch, dass die schweizerische Erb-Gruppe als CBB-Aktionär mit knapp 50 Prozent der Anteile eine unbeschränkte und unbefristete Patronatserklärung für die CBB abgegeben hatte. Seit 1996 hatte die Gruppe dann auch 560 Millionen Euro in das Kölner Unternehmen stecken müssen, um die Verluste auszugleichen. Als die Erb-Gruppe hochverschuldet zusammenbrach, gab die CBB die Patronatserklärung zurück und musste auf weitere Finanzspritzen verzichten. Bereits Anfang 2004 war das Kapital der CBB auf null gesetzt und damit der Totalverlust für die Anleger beschlossen worden. Anschließend konnten sie sich wieder an einer Kapitalerhöhung beteiligen - wurden aber ausdrücklich vor der Gefahr einer Insolvenz gewarnt.
Nieding beziffert die CBB-Verschuldung auf 779 Millionen Euro. Die Verpflichtungen gegenüber den Banken habe das Unternehmen nicht mehr erfüllen können. Geplant sei nun ein erneuter Kapitalschnitt auf null, um so einen neuen Investor an die CBB heranzuführen. Die Gesellschaft soll weitgehend entschuldet werden und sich dann auf den „entwicklungsfähigen Immobilienbestand“ konzentrieren. Vorteilhaft seien für den Investor die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge.