Bundesverfassungsgericht
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.05.17 13:13 | ||||
Eröffnet am: | 25.05.17 10:41 | von: Svenny | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 25.05.17 13:13 | von: Nurmalso | Leser gesamt: | 3.212 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 5 | |
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Wenn ein Ausländer bereits einen anderen Staat erreicht hat, in dem er gleichfalls Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten kann, ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bereits an der Grenze zu verweigern. Denn wer aus einem "sicheren Drittstaat" einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen (§ 26a AsylVfG).
"Sichere Drittstaaten" sind nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Dies sind: Norwegen und die Schweiz.
"Wenn man hier nicht mehr lieb sein kann, ist das nicht mehr mein Land" - oder so ähnlich. Ja, dann geh doch!
Zum einen heißt es in § 26a Abs. 1 S. 1 AsylG: "Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist,...". Er durfte also einreisen, um etwa einen Asylantrag zu stellen.
Und in den Fällen des § 26a Abs. 1 S. 3 AsylG werden Fälle genannt, in denen sich aus sicheren Drittstaaten eingereiste Ausländer sehr wohl auf Art. 16a Abs. 1 GG berufen können: "..., wenn
1. der Ausländer im Zeitpunkt seiner Einreise in den sicheren Drittstaat im Besitz eines Aufenthaltstitels für die Bundesrepublik Deutschland war,
2. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist oder
3. der Ausländer auf Grund einer Anordnung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 nicht zurückgewiesen oder zurückgeschoben worden ist.", https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__26a.html.
Im Übrigen reicht es, wenn deine Kinder später die Rente für Merkel zahlen. Ich brauche deren Geld nicht. Meine Rente ist durch Mieteinnahmen gesichert.
In Großbritannien wurde im letzten Jahr die größte Befragung ever unter dort lebenden Moslems durchgeführt. Das Ergebnis:
- One in five Muslims in Britain never enter a non-Muslim house;
- 39 per cent of Muslims, male and female, say a woman should always obey her husband;
- 31 per cent of British Muslims support the right of a man to have more than one wife;
- 52 per cent of Muslims did not believe that homosexuality should be legal;
- 23 per cent of Muslims support the introduction of Sharia law rather than the laws laid down by parliament.
Writing in the Times on the issue, Phillips admits: “Liberal opinion in Britain has, for more than two decades, maintained that most Muslims are just like everyone else… Britain desperately wants to think of its Muslims as versions of the Great British Bake Off winner Nadiya Hussain, or the cheeky-chappie athlete Mo Farah. But thanks to the most detailed and comprehensive survey of British Muslim opinion yet conducted, we now know that just isn’t how it is.”
Und weiter: "“Schätzungsweise 100.000 britische Moslems gestehen Sympathie für Selbstmordattentäter, die gegen Ungerechtigkeit kämpfen” (Quelle)
Wegen Zuwanderung insbesondere aus den muslimischen Staaten des Nahen Ostens müssen wir uns also gar keine Gedanken machen, wie die Erfahrung in Großbritannien zeigt.