Brauchen wir in Deutschland die Prügelstrafe?
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 04.10.02 22:10 | ||||
Eröffnet am: | 03.10.02 00:12 | von: Dr.UdoBroem. | Anzahl Beiträge: | 27 |
Neuester Beitrag: | 04.10.02 22:10 | von: Antichrist | Leser gesamt: | 3.104 |
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4.10.02 spiegel
Dreifacher Mörder versuchte 17-Jährige zu entführen
Ein 17-jähriges Mädchen ist im schwäbischen Kuchen offenbar nur knapp einer Entführung entgangen. Ein Mann hatte sie mit einem Messer attackiert und versucht, sie in sein Auto zu zerren. Wie sich herausstellte, saß der Tatverdächtige wegen dreifachen Mordes lange Zeit hinter Gittern.
Kuchen - Der Mann habe das Mädchen am Donnerstagabend nach der Uhrzeit gefragt. Dann habe er sie plötzlich in den Würgegriff genommen, mit einem Messer bedroht und versucht, sie in seinen Wagen zu ziehen, hieß es von der Polizei in Göppingen. Die Jugendliche erlitt dabei Schnittverletzungen am Oberschenkel und an der Hand. Das Mädchen schrie laut um Hilfe, konnte sich befreien und sich in ein Haus retten. Der Täter flüchtete.
Knapp 90 Minuten nach der versuchten Entführung wurde ein aus Ludwigsburg stammender 30-jähriger Mann als Tatverdächtiger in Süßen bei Göppingen von einer Polizeistreife gestoppt. Welche Absichten der Mann hatte, seien noch unklar, sagte der Ulmer Oberstaatsanwalt Wolfgang Zieher. Die Polizei schloss nicht aus, dass der Angriff spontan erfolgte. Bisher habe der Festgenommene nur zugegeben, das Mädchen nach der Uhrzeit gefragt zu haben. Außerdem habe er ausgesagt, an einer Straße ein Messer aus seinem Auto geworfen zu haben. Das Messer sei aber noch nicht gefunden worden. Der Mann wurde wegen versuchten Mordes und versuchter Geiselnahme in Untersuchungshaft genommen.
Er war im Juni 1993 vom Landgericht Mannheim zu der nach dem Jugendstrafrecht höchsten Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Das Gericht hielt den damals 21-Jährigen für schuldig, in Brühl eine 17 Jahre alte Schülerin aus sexuellen Motiven erstochen und zur Verdeckung der Tat auch die Mutter und die 20-jährige Schwester des Mädchens getötet zu haben.
Das Gericht schloss damals eine schwere seelische Abartigkeit aus, die eine verminderte Schuldfähigkeit begründen könnte. Der Angeklagte sei voll für seine Tat verantwortlich. Da er in seiner Reifung aber stark zurückgeblieben und eine Nachreifung nicht völlig auszuschließen sei, wurde er als Heranwachsender und nicht als Erwachsener, dem eine lebenslange Strafe gedroht hätte, verurteilt.
Im Januar war der Mann aus dem Gefängnis entlassen worden.