Brauche mal nen Tip wg KFZ-Versicherung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 26.03.05 00:14 | ||||
Eröffnet am: | 25.03.05 13:32 | von: FFM1_TheC. | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 26.03.05 00:14 | von: FFM1_TheC. | Leser gesamt: | 3.470 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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mir ist letztens ein 18jähriges Mädel mit Golf auf meinen schönen Alfa Sportwagon aufgefahren. Schaden 6500 Euro, bereits repariert. Werkstatt hat direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
Im Gutachten ist ein Wertverlust (wg. Unfallwagen) von 500 Euro ausgewiesen. Frage: Habe ich Anspruch auf Erstattung des Wertverslustes durch die Versicherung? Muß ich mich selbst an die versicherung wenden?
Frage2: Der Wagen war 10 Tage in der Werkstatt. Ich hatte keinen Leihwagen, da ich eh im Urlaub war. Kann ich die Leihwagenkosten bei der gegnerischen Versicherung einfordern?
Danke für eure Hilfe
Aber immer schön bescheiden bleiben, Du bist verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Alles erfahrungsbasiert und natürlich keine Rechtsberatung...
Wertverlust kannst du ebenfalls vergessen, weil dein Wagen wieder einwandfrei repariert wurde!
Außer, du möchtest deinen Wagen jetzt verkaufen, dann ergibt sich eine andere rechtliche Situation!
wirtschaftlicher totalschaden liegt nicht vor? wenn ja,
wirst du nach schwacke entschädigt. dann hast du anspruch
auf wiederbeschaffungswert abzüglich restguthabens des
(schrott)-autos.
zu eichis posting:
er hat recht!
solltest du deinen unfallwagen verkaufen wollen, hast du anspruch
auf wertminderung ( da ja nen unfallwagen weniger wert ist ). vorher
jedoch nicht!!!!!
dies aber nur in zusammenhang mit höhe des schadens und alter des
fahrzeuges. muß aber von nem sachverständigen bestätigt werden,
nur dann hast du anspruch auf wertminderung und kannst diesen
anspruch bei der gegnerischen versicherung geltend machen.
aber wie gesagt, geltendmachung einer wertminderung nur bei verkauf
eines fahrzeuges!! das mußt du beachten!
hoffe geholfen zu haben.
gruß
nichts