Bock auf Pennyrallye!
Seite 14 von 19 Neuester Beitrag: 06.02.24 14:21 | ||||
Eröffnet am: | 28.04.16 13:12 | von: GandalfsErbe | Anzahl Beiträge: | 468 |
Neuester Beitrag: | 06.02.24 14:21 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 145.881 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 51 | |
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Bißl komisch war ja schon der Vorgang mit der Börse Berlin. Da gab es doch auch mal einen Film mit dem Titel...und sie wußten nicht was sie taten...Gott sei gelobt. es kam dann ein heroischer User und rückte die Sache wieder gerade.
was alles so möglich ist...
Warum wurde da bereinigt ?
20. BeteiligungsverhältnisseDie Bayerische Landesbank Girozentrale, München, hat uns mit Schreiben vom 3.4.2002 gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr zum 1.4.2002 5,4531 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft zustehen. Mitteilungen über Anteilsveräußerungen liegen nicht vor.
...und bei der Datenbank bafin ist diese Beteiligung raus, da ist Walter Bau AG nicht aufzurufen.
nur mal so, hat sicher nix zu sagen.
Release date: 28 Jun 2022
XFRA : UPR: Aussetzung/Suspension
DAS/ DIE FOLGENDE(N) INSTRUMENT(E) IST/ SIND AB SOFORT AUSGESETZT:
THE FOLLOWING INSTRUMENT(S) IS/ ARE SUSPENDED WITH IMMEDIATE EFFECT:
INSTRUMENT NAME KUERZEL/SHORTCODE ISIN BIS/UNTIL
UNIPROF REAL HLD O.N. UPR DE0005509129 BAW/UFN
https://www.xetra.com/xetra-en/newsroom/...setzung-Suspension-3133886
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Löschungen von Amts wegen
23.06.2022
HRB 21350: UNIPROF Real Estate Holding AG, Stuttgart, Rotebühlplatz 17, 70178 Stuttgart. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
handelsregisterbekanntmachungen.de
Game Over hier.
Zum Anfag hieß es, daß WTB eine Übernahme erfährt, dann wurde der Grund abgeändert bzw neue Mitteilung :
Erläuterung/Comment: In Übereinstimmung mit der Heimatbörse
Bedeutet diese Aussage zwangsläufig, daß eine mögliche Übernahme ausgeschlossen ist ?
In Übereinstimmung kann wohl ALLES erklärt werden.
Meyer, hier kann man nur abwarten.
Glück auf
in diesem Falle trifft es wohl nicht zu ?
Daher war vollkommen klar, dass Börse Berlin zuerst einen falschen Grund angezeigt hat. Die Mitarbeiter der Börse Berlin waren zu mir, einem Kollegen und auch zu mehreren Lesern hier sehr freundlich und haben gerne Auskunft gegeben.
Jetzt gibt es hier nur noch Bluepool AG, aber nur noch bis zur Löschung der Bluepool AG.
"Daher war vollkommen klar, dass Börse Berlin zuerst einen falschen Grund angezeigt hat."
Hää !
Ist die Börse Berlin ein Sammelplatz von Nichtwissern ? Schlimmer noch von bewusst der Täuschung erliegenden Amateuren ?
Ein Börsenplatz muss die Wahrheit äussern. Basta.
wenn du so sehr überzeugt bist vom Geschehen, welches WTB über kurz oder lang ereilen wird, warum lehnst du dich nicht zurück und harrst der Dinge ?
Nach Vollzug deiner Prophezeiungen kannst du dann deine Häme über uns ergiessen.
Von mir wurde das eine oder andere Amtsgericht informiert, das z.B. ein in der Mitteilung aufgeführter Vorstand längst ausgeschieden war. Daraufhin hatte dann das Amtsgericht geprüft und den Fehler auch bekanntgegeben und eine neue korrigierte Mitteilung herausgegeben. Eine einwandfreie Korrektur.
Hier in diesem Falle hätte , man sagen können...April, April Übernahme ist nicht der Grund sondern... .
Statt dessen schreibt man in Übereinstimmung mit Heimatbörse...was ist denn das für ein Grund ?
unglaublich, will man uns ein bißchen veralbern ?
n.m.M.
Was die Börse Berlin angeht, solltest du dich dort beschweren, falls du NACH Bekanntgabe der Handelseinstellung noch WTB Aktien gekauft hast. Lass das nicht an denen aus, die nichts dafür können, falls Dritten ein Fehler unterläuft. Danke.
Moderation
Zeitpunkt: 30.06.22 11:32
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Kommentar: Beleidigung
Zeitpunkt: 30.06.22 11:32
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Kommentar: Beleidigung
Handelsaussetzung
Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten nach § 73 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Der Betreiber eines multilateralen oder organisierten Handelssystems („Handelsplatzbetreiber“) kann den Handel mit einem Finanzinstrument aussetzen oder vom Handel ausschließen, wenn dies zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Handels oder zum Schutz der Anlegerinteressen geboten scheint (§ 73 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Dies gilt insbesondere, wenn
das Finanzinstrument den Regeln des Handelssystems nicht mehr entspricht,
der Verdacht eines Marktmissbrauchs im Sinne des Artikel 1 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) oder einer Nichtveröffentlichung von Insiderinformationen entgegen Artikel 17 MAR in Bezug auf das Finanzinstrument besteht oder
ein Übernahmeangebot in Bezug auf den Emittenten des Finanzinstruments veröffentlicht wurde.
Ich möchte nicht sagen, daß hier was Besonderesnoch passieren könnte, jedoch ist die Art und Weise des bisherigen Geschehens mehr als SONDERBAR...
aber nur meine Meinung und weiter Nix..