Biodata Aktionäre aufgepasst
Seite 1 von 6 Neuester Beitrag: 03.07.12 17:48 | ||||
Eröffnet am: | 28.01.07 18:45 | von: MaxGreen | Anzahl Beiträge: | 131 |
Neuester Beitrag: | 03.07.12 17:48 | von: M.Minninger | Leser gesamt: | 28.937 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 1 | |
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Heute 28.1.07 um 21:15 3Sat einschalten und "Die Geschichte des Tan siekmann" ansehen. Dieser Beitrag wurde mit dem Grimme-Preis ausgezeichnet.
Und wer dann noch mehr interressante Wirtschaftsgeschichte sehen möchte muss auf ARTE umschalte. Ab 22:30 findet der Porsche-Themenabend statt.
Bitte nicht den Scheiss auf RTL, ProSieben, Sat1 usw. sehen, sind nur xte. Wiederholungen.
Viel Spass und spannende Minuten im TV
Moderation
Zeitpunkt: 10.12.10 16:16
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
Zeitpunkt: 10.12.10 16:16
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
BIODATA Information Technology AG, Lichtenfels
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
__________________________________________________
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber
lautenden Stammaktien, ISIN DE0005422703, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen.
Der Widerruf wird mit Ablauf des 29.12.2010 wirksam.
Frankfurt am Main, 29.06.2010
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Quelle : http://deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/...ss_W2010_11.pdf?OpenElement
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Vermutlich wird die Aktie aber auch in Zukunft im Freivehr an den anderen Börsen weitergehandelt. Wenn Du hier auf Nummer sicher gehen willst, erkundige Dich.
Die Aktie wird ab sofort im Freiverkehr weiter gehandelt.
Quelle : http://deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/...FV_20101229.pdf?OpenElement
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
__________________________________________________
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den
Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0006581309, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des
30.09.2009 wirksam.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die
Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard).
Frankfurt am Main, 30.03.2009
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
BIODATA Information Technology AG: Ad-hoc-Meldung
BIODATA Information Technology AG / Schlagwort(e): Sonstiges
03.07.2012 16:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Insolvenzverwalter der Firma BIODATA Information Technology AG, Kassel, Wertpapierkennnummer 542270 DE 0005422703, teilt mit, dass er die Absicht hat, den Widerruf der Zulassung der Wertpapiere der Gesellschaft zu beantragen. Es besteht keine Aussicht, die Gesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens fortzuführen, so dass ein Widerruf der Zulassung angezeigt ist.
Der Antrag wird frühestens drei Monate nach Veröffentlichung dieser Ad-hoc-Meldung gestellt werden.
Sollte die Entscheidung zum Widerruf der Zulassung der Wertpapiere antragsgemäß ergehen, tritt die Wirksamkeit dieser Widerrufsentscheidung gem. § 57 Abs. 2 Satz 2 Börsenordnung nach sechs Monaten ein.
Kassel, den 03.07.2012
Dr. Fritz Westhelle Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
03.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: BIODATA Information Technology AG c/o westhelleundpartner, Wilhelmshöher Allee 270 34131 Kassel Deutschland Telefon: Fax: E-Mail: Internet: ISIN: DE0005422703 WKN: 542270
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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ISIN DE0005422703
AXC0185 2012-07-03/16:30
© 2012 dpa-AFX
http://www.finanznachrichten.de/...chnology-ag-ad-hoc-meldung-016.htm