Aixtron- und die Banken stufen fröhlich auf kaufen
das eine ganz bestimmte Entscheidungsstelle bestochen ist....aus
eigenen Zocker - Interessen.....
in den USA gibt es das nicht dass deutsche Leerverkäufer USA
Aktien kaputt shorten - da würde Trump die nationale Sicherheit
ausrufen - und die deutschen >Manager einsperren.
Merkel könnte wenn sie wollte ein Donnerwetter loslassen....
oder Scholz....aber der hat schon in Hamburg CumEx Gewinne
verteilt und das <Finanzamt blockiert....was ihm aber leider
nicht bewiesen werden kann weil Aufklärung so gut blockiert
werden kann.
Bin mal gespannt ob hier der Kursanstieg nicht nur anfüttern war.
Was hat die FED entschieden?
Dann stürzt wieder alles ab?
und heute klar....Aixtron kann nicht halten morgen der Rest weg
unlängst die Treppe vom Reichstag "gestürmt" haben.
https://www.ledinside.com/news/2020/9/microled_production_line
Insolvenzrecht Mehr Rechtssicherheit in Krisenzeiten
Die Coronavirus-Pandemie ist eine Belastung für das Wirtschaftsleben. Die Bundesregierung will die Folgen für Unternehmen abmildern. Darum soll das Gesetz zur Insolvenzaussetzung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Der Bundestag hat eine entsprechende Formulierungshilfe der Bundesregierung beschlossen.
Das Gesetz soll Unternehmen helfen, die infolge der Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind.
Foto: picture alliance / Frank May
Die Ausbreitung des Coronavirus hat zu Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens geführt. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht soll nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden, um eben gerade diese Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abzufedern. Die Regelungen gelten grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum und sollen nach dem Ende der derzeitigen Ausnahmesituation die Rückkehr zur bisherigen Rechtslage sichern. Die Formulierungshilfe finden Sie hier.
Durch das Gesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren.
Gilt nur für überschuldete Unternehmen
Diese Verlängerung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, können dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen. Um das erforderliche Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr zu erhalten, sollen diese Unternehmen daher nicht in die Verlängerung einbezogen werden.
Die Aussetzung der Antragspflicht läuft zum 30. September 2020 aus. Sie soll nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun vom Bundestag beschlossen.
Zum Glück gibt wenigstens der Kurs noch leicht positive Lebenszeichen von sich.
es ist zum Mäuse melken mit Aixtron....ewig grüßt das Murmeltier.....
nicht Fleisch nicht Fisch