Berechnung der Grundsteuer
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Eröffnet am: | 24.12.22 11:52 | von: Kursrutsch | Anzahl Beiträge: | 11 |
Neuester Beitrag: | 30.01.23 21:38 | von: Kursrutsch | Leser gesamt: | 4.484 |
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Das liegt insbesondere an dem Begriff „Nutzfläche“.
Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man zum Beispiel die Flächen von Kellerräumen, Wasch- und Trockenkellern und anderen Zubehörräumen gerne als Nutzflächen – im Rahmen der Grundsteuer sind das aber gar keine Nutzflächen.
Wer hier versehentlich Flächen in der Feststellungserklärung falsch deklariert, zahlt unter Umständen am Ende eine zu hohe Grundsteuer.
Das gilt es natürlich zu vermeiden.
https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/...2520oder%2520Heizungsraum
§ 45 BewG
(2) Unland wird nicht bewertet.
https://www.juraforum.de/lexikon/bezugsfertig#box-kommentare