Bei mir ändert sich nächstes Jahr ´ne Menge!
Seite 3 von 3 Neuester Beitrag: 26.04.08 04:26 | ||||
Eröffnet am: | 28.11.07 14:13 | von: minesfan | Anzahl Beiträge: | 54 |
Neuester Beitrag: | 26.04.08 04:26 | von: gate4share | Leser gesamt: | 4.501 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 6 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | 2 | > |
Beispiel: Man hat einen Kunden wo man 100000€ im Jahr verdient und keinen zweiten oder einen zweiten bei dem man 500€ im Jahr verdient, dann ist man abgabepflichtig. Hat man zwei Kunden und verdient bei dem einen 50000€ und beim anderen 30000€ ist man aus dem Schneider.
Bei mir liegt ersteres vor. Ich habe aber die Möglichkeit mich jetzt auf Antrag für 3 Jahre befreien zu lassen als neuanfänger und danach muß ich jemanden einstellen oder selber zahlen. Mache ich nichts und die kommen mir nach Jahren auf den Trichter können sie 5 Jahre Sozialleitungen zurückfordern mit einer Festsetzung von 450 € im Monat und man ist schnell um 27000€ ärmer. Ich werde mich befreien lassen zunächst!!
So grundsätzlich meine ich!
Und diese Pflicht hat dann automatisch der Selbstständige und nicht der Auftraggeber?
Dachte man wollte doch damals den Arbeitgebern, dass nicht so leicht machen, sich vor den Abgaben zu drücken, aber dann ist ja wohl eher das Gegenteil eingetreten.