Baumot AG mit BNox Technik zum Erfolg
So, jetzt wird es eng für die Softwarefans....
Nur Geduld sollte man haben!
Im Zuge des Dieselskandals häufen sich Klagen deutscher VW- und Audi-Kunden gegen die Hersteller und ihrer Händler. Allein die Kanzlei Dr. Stoll & Saur aus Lahr vertritt nach eigenen Angaben 35.000 Dieselskandal-Geschädigte, 3500 Klagen hat die Kanzlei mittlerweile eingereicht.
Vor dem Heilbronner Landgericht hat Stoll für den Besitzer eines am 2. Februar 2014 erworbenen Audi Q3 mit Vierzylinder-Dieselmotor (EA 189) nun ein Urteil erstritten, das er für bemerkenswert hält: nicht nur, weil der Audi-Händler aus dem Ludwigsburger Raum den Wagen zurücknehmen muss und abzüglich einer Nutzungsgebühr von gut 7000 Euro vom Neupreis dem Kunden gut 22.000 Euro zuzüglich Zinsen erstatten muss, sondern vor allem wegen der Begründung, in der der Vorsitzende Richter Rudolf Grund nach Einschätzung von Ralf Stoll „deutliche Worte“ gefunden hat. Der Kunde hatte sich mit dem Software-Update des VW-Konzerns nicht zufriedengeben und forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Gericht: Update nicht ausreichend
In seiner Begründung führt Richter Grund nun aus, dass er die vom Kraftfahrtbundesamt angeordnete Nachrüstung der Diesel-Motoren für unzureichend hält: „Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert“, heißt es in der schriftlichen Begründung. Sie diene nämlich dem Schutz des systemrelevanten VW-Konzerns.
Nach der Überzeugung des Gerichts würden auch durch das Update nicht die beim Verkauf zugesagten Abgaswerte erreicht. Sonst, so Grund, hätten sich die Ingenieure den Einbau der Schummelsoftware schlicht sparen können und gleich die neue Version eingebaut. In der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Automobilbranche sei es nicht vorstellbar, dass jemand einen zusätzlichen Aufwand betreibt um etwas zu erreichen, das er ohne diesen Aufwand erreichen könne.
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Audi-Händler muss Diesel-Q3 zurücknehmen.
Der Heilbronner Richter spricht in diesem Zusammenhang von einem „flächendeckenden Betrugssystem“. Das Autohaus hatte die Abweisung der Klage beantragt, weil keine Mängel an dem Fahrzeug vorlägen und eine Nachbesserung mit Software möglich sei.
Rudolf Grund geht in dem Urteil aber noch einen Schritt weiter, indem er formuliert: „Vielleicht wird sich sogar in der Automobilindustrie die Erkenntnis durchsetzen, dass lediglich eine Hardwarelösung eine umweltgerechte Lösung bringen wird.“ Bei Euro-5-Fahrzeugen wie dem Q3 des Klägers gehe es dabei um Kosten von 1500 bis 2000 Euro pro Fahrzeug.
Die vorgerichtlichen Anwaltskosten und ein Viertel der Gerichtskosten muss der Kläger dennoch selbst tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: http://www.stimme.de/heilbronn/wirtschaft/...knehmen;art86979,3900381
Moderation
Zeitpunkt: 22.08.17 17:28
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Kommentar: Diffamierung
Zeitpunkt: 22.08.17 17:28
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Somit bin ich mit meinem kompletten Baumot-Gewinn wieder investiert und kann mir das Ganze "kostenfrei" und recht relaxt ansehen.
Viele Grüße & good luck
Sky
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Der Arbeitkreis hat erkannt das es ohne Hardwarelösung nicht funktioniert und die Umweltprämie der Autohersteller läuft auch schleppend!