BIN BETROGEN WORDEN(EBAY) Wer wohnt in der Nähe vo
Aber trotzdem möchte ich noch erwähnen, dass ich vor einiger Zeit mal selber ein Handy auf Ebay vertickt habe und das Ganze ähnlich angefangen hat. Ich war nämlich so blöd, das Ding einfach als Päckchen -ohne Versandgarantie usw.- zu verschicken, und nach drei Tagen kontaktierte mich der Käufer, ob ich denn langsam mal gedächte, ihm das Handy zu schicken.
Nach geschlagenen 10(!) Werktagen kam das Ding dann gottseidank beim Käufer an, und ich war ziemlich erleichtert. Denn Du kriegst in diesem Fall tatsächlich keinen Einlieferungsschein, da hat man dann echt ein Problem.
Vielleicht hast Du ja Glück und es kommt doch noch...
Viele Grüße
MadChart
also da würd ich auch mal vorbeifahren und von faust zu auge sprechen!
wenn einer ein ding dreht wegen 200 € dann lacht der auch über einen brief vom anwalt und letztendlich kann dann auch der richterspruch nix von ihm holen.
bist du ringträger jack ?
...oder braucht web.de wieder mal so lange :-((
Gruß
Happy
Trotzdem schon mal Danke ;-)
@Jack, hast Du meine Mail erhalten?
@Bankerslast, ist angekommen und beantwortet
@thomas, Dann machs doch ;-)
uf wiedrluagn jack
Die Masche:
Alles sah so gut aus: Sie haben den Zuschlag bekommen, rechtzeitig bezahlt, aber die Ware kommt einfach nicht an! Der Horror jedes gutgläubigen Online-Bieters!
Unser Tipp:
Falls Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einem Betrüger aufgesessen sind: eine Frist von sieben Werktagen für die Lieferung setzen! Nach Ablauf der Frist haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das Geld können Sie auch zurück verlangen, wieder mit einer Sieben-Tages-Frist. Bei Beträgen bis 200 Euro leistet oft der eBay-eigene Käuferschutz Ersatz. Andernfalls: Anwalt aufsuchen
Foren nutzen: www.daea.de www.asearch.de www.zitone.org
Käufer: falls der Verkäufer nicht liefert, setzen sie ihm schriftlich eine Frist von 7 Werktagen und drohen, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Falls die Ware dann immer noch ausbleibt, fordern sie ihr Geld zurück und setzen sie dafür erneut schriftlich eine Frist von 7 Werktagen. Vor allem bei hohen Beträgen lohnt sich der gang zum Rechtsanwalt. Bei Preisen bis 200 Euro greift unter Umständen der Käuferschutz der Onlinehäuser.
Gruß Pichel
Da kann man doch einiges machen. Lastschriften, Artikel bestellen z.B. 20t Kohle usw.
Gruß
Nobody II
Mach gut
Willi
Dich Erpresser soll der Oberzombi007 holen ;-)
@Willi1
Geht glaub ich nur bei Lastschriften ! Nicht aber bei Überweisungen, weil da dort dein Willen eindeutig war. Geht glaub ich nur in Ausnahmefällen, solange die Gutschrift bei dem anderen nocht nich da ist.
Gruß
Nobody II
Ich hatte beispielsweise als Jugendlicher immer das Problem, dass ich in den Discos nur dann gern gesehen wurde, wenn ich reichlich bestellte - obwohl ich schon Eintritt gelöhnt hatte. Da halfen dann eben nur "Erziehungsmaßnahmen" weiter. Freunde von mir - ich war dabei völlig unbeteiligt - hatten zum Beispiel die Idee, Klorollen abzurollen und dann komplett abzuspülen. Natürlich auf allen verfügbaren Toiletten. Umd wenn dann noch das Waschbecken verstopft war und der Wasserhahn trotzdem lief, kam es schon zu einer ziemlichen Sauerei.
Und dann hatten manche noch Spaß daran, Glühbirnen, an die sie rankamen, herauszuschrauben, mit Silberfolie (aus Zigarettenpackungen) zu umwickeln, und dann wieder in die Fassungen hereinzuschrauben.
Wie gehabt - ich hab sowas natürlich nicht gemacht - aber die Kreativität meiner Freunde war recht groß, und der pädagogische Wert erstaunlich.
Also: lasst (legale) Kreativität erblühen - und nicht primitive, gewalttätige Grobheit.