BGH spricht sich für Anonymität im Internet aus
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Eröffnet am: | 14.07.14 20:03 | von: LOLA-Prinzi. | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 14.07.14 22:32 | von: Black Pope | Leser gesamt: | 2.029 |
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Veröffentlicht am 14.07.2014
Der BGH hat heute entschieden, dass Bewertungsportale nicht verpflichtet sind, über die Löschung der rechtswidrigen Kommentare hinaus, die Identität des Verfassers preiszugeben. Damit stärkt der BGH das Recht auf Anonymität im Netz. Das bedeutet, dass Betroffene künftig weiterhin ausschließlich den Umweg über das Strafrecht wählen müssen, um herauszufinden, wer unwahre Tatsachen oder Beleidigungen verbreitet.