BGH-Entscheidung zu Elternunterhalt
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 13.02.14 11:35 | ||||
Eröffnet am: | 12.02.14 10:10 | von: 007Bond | Anzahl Beiträge: | 54 |
Neuester Beitrag: | 13.02.14 11:35 | von: cap blaubär | Leser gesamt: | 2.545 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 4 | |
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Recht hat er! Nur Töchtrer müssen zahlen! Sind schließlich teil der bösen Frauenschaft! Männer bringen ja wohl genug Opfer, indemj sie Frauen, diese strunzgefährlichen, durch und durch bösen Wesen, überhaupt aushalten müssen!!!
geschrieben worden.....
Daß auch Kinder (sogar eventuell die Enkel) für die Eltern (Großeltern) zahlen müssen.
Damals waren die Frauen in der Regel nicht mit einem eigenen Einkommen gesegnet und wurden deshalb zur Zahlung nicht herangezogen.
Auch SchwiegeSÖHNE müssen nicht per Gesetz zahlen...
Sowas kann sich ändern....
Wenn Frauen genug verdienen, warum also nicht auch heranziehen bei der Zahlung ?
Bei "gesunden" Familienverhältnissen sollte das kein Thema sein.
Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hat das BGH-Urteil zur Verpflichtung von Kindern, sich an den Pflegekosten mittelloser Eltern zu beteiligen, auch wenn diese den Kontakt mit den Kindern abgebrochen haben, grundsätzlich begrüßt.
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/...h-kinder-aid-1.4030089
SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach kritisiert Urteil
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Elternunterhalt scharf kritisiert. "Ich persönlich halte dieses Urteil für menschlich nicht nachvollziehbar", sagte Lauterbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
http://www.stern.de/politik/...terbach-kritisiert-urteil-2089596.html
Aber auch da stellt sich die Frage, gegen welchen Verfassungsgrundsatz sollte die Unterhaltspflicht verstoßen, da ja bereits hohe Selbstbehalte vor einer übermäßigen Inanspruchnahme der meisten Normalverdiener schützen.
Wäre der Kontakt zu einem minderjährigen Kind abgebrochen worden, hätte das Gericht anders entschieden, da dann tatsächlich ein Verstoß gegen Erziehungsauftrag eines Elternteiles vorgelegen hätte und eine spätere Unterhaltspflicht seitens des Kindes unzumutbar wäre.
Also ich nehme nicht mehr alles wörtlich was in der Bibel steht.
Trotzdem ist die Bibel ein guter Leitfaden für das Leben, sofern man die Bibel richtig lesen und interpretieren kann/will.
Meines Erachtens wurde die Bibel für das "dumme Fußvolk" so verklausuliert formuliert und aufbereitet.
Dennoch ist es ein Werk GOTTES DES ALLMÄCHTIGEN der die Menschen an der langen Leine führt, bis sie es übertreiben, bzw. schon wieder übertrieben haben.
2. Aufeinmal war Jesus einfach da und das alles ohne mmm mmm....
3. Dann war er ungefähr 27 Jahre verschwunden....aber es gibt einen dunkeln Ffleck munkelt man.
4. Dann predigte er bis zum seinen von aussen gesteuerten und unter Fremdeinwirkung sein Ableben eingeleitet wurde.
5. Jesus mußte sich niemals die Frage stellen ob er seinen Josef und Maria wenn sie mal im Alter nicht mehr konnten, hätte finanziell unterstützen können. Vermutlich eher nicht, weil er mochte kein Gold die damalige Währung. Wahrscheinlich hätte er es andere überlassen, also andere damit beauftragt /delegiert.
Wenn ich mich das jetzt so durchlese, er hätte in unsere Zeit auch nach 2000 Jahren gepaßt und das Problem wäre doch nicht gelöst worden. Was der richtige Weg im Einzelfall wäre bleibt jeden selber überlassen oder es Regeln andere für einen. Wenn es andere regeln dann wird es richtig teuer, warum sollte die den auch knausern.
Das Urteil wird dazuführen das neue Lösungswege gefunden werden. Ob diese neue Wege immer liebevoll sind wird sich zeigen.
Sternzeichen
Es gibt hierzu hunderte von Videobeiträgen zu diesem Thema allein auf Youtube.
Warum wird hier nichts unternommen?
Auf den Kosten bleibt dann wieder einmal die Allgemeinheit sitzen.