Azego Chart
Seite 1 von 4 Neuester Beitrag: 15.10.08 20:58 | ||||
Eröffnet am: | 18.12.07 09:52 | von: sparbuch | Anzahl Beiträge: | 90 |
Neuester Beitrag: | 15.10.08 20:58 | von: broker22179 | Leser gesamt: | 28.252 |
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3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemäß
§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO damit beauftragt
zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten
des Verfahrens decken wird;
als Sachverständiger zu prüfen,
ob ein Eröffnungsgrund vorliegt
welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens
des Schuldners bestehen.
Das Gutachten ist binnen 5 Wochen zu erstellen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Ge-
schäftsräume des Schuldners zu betreten und dort die Nach-
forschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäfts-
papiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte
zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters werden
gemäß § 22 Abs. 2 InsO wie folgt bestimmt:
- Einzug von Forderungen d. Schuldners sowie Entgegennahme
eingehender Gelder
- D. vorläufige Verwalter wird ermächtigt, über Konten d.
Schuldners zu verfügen und neue Konten auf den Namen d.
Schuldners zu eröffnen
- Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten, § 23
Abs. 1 Satz 3 InsO.
Ende Februar muss das Gutachten des Insoverwalters kommen !
Beispielsweise die gegen das FA Frankreich sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Wenn diese durch den Verwalter nun Druck bekommen weil ein öffentliches Interesse an der Fortführung des Unternehmens vorhanden ist, dann sollte dies zumindes mal beschleunigend wirken und ein Insoverwalter hat natürlich auch besssere Mittel um Verbindlichkeiten gegebenefalls zu reduzieren oder umzuschulden.
Was auch interessant sein dürfte, ist die Werthaltigkeit von First Components denn wenn hier ein Verkauf der 100% Tochter im Rahmen des Verfahren möglich ist, dann kann das auch für eine Fortführung der AZEGO AG dienlich sein.
Möglich, kann, dürfte ... auf sowas sollte man sich nicht verlassen!
Was an der ganzen Insolvenz noch etwas Hoffnung schafft
ist einzig und allein der jetzige Verwalter Michael Jaffé !
Sollte dieser ende Februar zum Ergebnis kommen das eine Fortführung
nicht mehr machbar ist, dann sollte man evtl. umgehend
einen Rechtsanwalt kontaktieren und gegen den Vorstand vorgehen !
Denn Herr Jaffe setzt alles daran Unternehmen nicht zu zerschlagen
sondern gegebenenfals von unnützen Sparten zu terennen und aus eigener
oder fremder Tasche Gelder zu besorgen.
Sollte also ein solch exzelenter Sanierer bei AZEGO keine Chance mehr sehen,
dann waren alle Turnaroundprophezeihungen der letzten 2 Jahre gewolllte
Falschaussagen.
Das wusste vielleicht auch der Vorstand und zog schnell nochmals die Insolvenzanmeldung zurück, vielleicht mit der Hoffnung dann einen anderen Verwalter zu bekommen.
anbei ein Link: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/579/76503/
um auf Dein Posting zurückzukommen.
Logisch kann die 100%ige Tochtergesellschaft wenn es denn so ist
weitergeführt werden, allerdings dann nicht mehr von der Mutter also AZEGO.
Daher muss AZEGO evtl. First Components im zuge der Zahlungsunfähigkeit
verkaufen um dadurch neue Gelder zu erlangen.
First Components kann dann nach dem Verkauf weitergeführt werden.
Azego kann nicht einerseits an Geldmangelleiden und andererseits
evtl. werthaltige Beteiligungen behalten.
Das Wäre als würde jemand Privatinsolvenz anmelden hat aber noch
2 bezahlte Häuser in Besitz, dann muss er sich evtl. auch von einem
trennen um wieder Rechnungen bezahlen zu können, oder aber er bekommt
ne große Steuerrückerstattung ;-)
Halbleiterpleite in München
Azego meldet Konkurs an
Der Münchner Halbleitervertriebsspezialist Azego ist zahlungsunfähig. Das Insolvenzverfahren sei mit Beschluss des Amtsgerichts München eröffnet worden, teilte Insolvenzverwalter Michael Jaffe mit.
Das Unternehmen hatte nach einem ersten Insolvenzantrag Mitte Januar zunächst gehofft, sich mit Gläubigern auf Zahlungsvergleiche und mit Konkurrenten auf eine Zusammenarbeit zu einigen. Die Verhandlungen blieben nach Firmenangaben jedoch erfolglos, weshalb das Unternehmen erneut Insolvenz anmeldete.
Die Azego Aktiengesellschaft, die vormals unter dem Namen ACG Advanced Component Group firmierte, hatte das Insolvenzverfahren am vergangenen Freitag beim zuständigen Amtsgericht München beantragt. Gleichzeitig wurde ein weiterer Insolvenzantrag wurde für Konzerntochter die First Components GmbH gestellt.
Nach den Angaben des Vorstands hat der Konzern in den vergangenen zwei Jahren zwar intensive Kostensparmaßnahmen umgesetzt, dabei aber die im Rahmen der von ihr begebenen Wandelanleihe 2007/2011 geplante Liquiditätszufuhr nicht verwirklichen können. Eine Weiterführung des operativen Geschäfts sei damit nicht mehr möglich.
Auch die Verhandlungen der letzten Tage mit Investoren und Mitbewerbern nach Rücknahme des ersten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hätten nicht den erwarteten Erfolg gebracht.
Die im Regulierten Markt (General Standard) notierte Aktie verlor bis Börsenschluss fast 17 Prozent und war damit noch knapp 14 Cent wert.
Adresse:
http://www.n-tv.de/925187.html
- Insolvenzgericht -
.........
München, 26.2.2008
In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens der
AZEGO Aktiengesellschaft, Hörselbergstr. 5, 81677 München
gesetzlich vertreten durch
Vorstand Norbert Wilkat, - -
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Vertrieb und Service für Chipkarten und Halb-
leiterprodukte
ergeht folgender
Beschluß
1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 9:00 Uhr gemäß §§ 2,
3, 11, 17 ff InsO eröffnet.
Gründe:
Der Schuldner hat im Amtsgerichtsbezirk München seinen all-
gemeinen Gerichtsstand.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest-
stellungen des Gerichts gegeben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffe, Franz-Joseph-Str. 8,
80801 München.
Telefon: 089/255487-00
Telefax: 089/255487-10
3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 22.04.2008 bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlußfassung über die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den
§§ 66, 100, 149, 157, 160, 162, 233 InsO bezeichneten Ange-
legenheiten wird anberaumt auf
Montag, den 31.03.2008 um 10:00 Uhr, Infanteriestr. 5, Sit-
zungssaal 102.
Hinweis:
die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Der Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, den 03.06.2008 um 09:00 Uhr, Infanteriestr. 5,
Sitzungssaal 102.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung.
6. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner
haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner,
sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 III InsO beauftragt,
die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend
mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30
InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses an den Schuldner; diese erfolgt durch
das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
Insolvenzgericht.
dann dürfte nach oben kein Widerstand mehr sein !
Dann düfte eine Fahnenstange nach der anderen kommen !
Umsonst hat Azego letztes Jahr nicht all die Zweigniederlassungen in allen Länder Erde eröffnet !
Und wenn der Insolvenzverwalter die 100%ige Tocher First Components entdeckt,
dann wird er den Vorstand erst einmal fragen, warum hier Insolvenz angemeldet wurde !
ULTRA STRONG BUY - noch bevor die Sau durch Dorf getrieben wird - JETZT !
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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München, 31. März 2008. Im Zuge der Abwicklung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen der AZEGO AG wurde in der heutigen Gläubigerversammlung dem
Verkauf von wesentlichen Vermögensteilen der insolventen AZEGO AG
zugestimmt.
Die Erlöse fließen ausschließlich in die Insolvenzmasse bzw. an die
absonderungsberechtigten Gläubiger und stehen den Aktionären nicht zur
Verfügung. Nach der Insolvenzordnung werden die Aktionäre nur dann
befriedigt, wenn alle Gläubigeransprüche bedient sind. Dies ist jedoch
nicht zu erwarten.
Dr. jur. Michael Jaffé
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der AZEGO AG
Franz-Joseph-Straße 8
D-80801 München
31.03.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
denn jahrelang hat Azego vor allem noch unter der Boersch-Crew,
absichtlich Lügen-Adhocs veröffentlicht, um Anleger in die Aktie zu treiben !
Wie "Azego steht finanziell auf gesunden Beinen" usw. usf.
Oder das Interview von Boersch (um für seine Schwester Abnehmer zu beschaffen - die zu Zeiten des Interviews permanent
verkaufte!) - als er von einem Fair Value knapp unter 10 € ausging !
Oder die "Fusionsabsichten" mit Ce Consumer, die er nach der Adhoc gleich zu Leerverkäufen nutzte !
Wie gesagt, die Haffa's Brüder waren noch harmlos zu den Boersch's -
aber für solche Menschen ist Geld mehr wert als sein Gesicht zu wahren !
Zitat "so verdient man an der Börse Geld"
An der Börse verdient niemand Geld. Man gewinnt oder verliert.
danach gab es nochmal eine Rallye bis über 70 Cent innerhalb weniger Monate !
Damals gab es wirklich noch eine Chance, wegen dem Gerichtsurteil für Azego,
das von Frankreich eigentlich noch über 6 Mio. € zurückbekommen hätte müssen !
(der EuGh hat für Azego entschieden, aber das Geld hat die Klitsche nie bekommen ???)
Ich bin mir sowieso sicher, daß alles so geplant war,
daß man das Geschäft für einen Apfel und ein Ei an Ce Consumer abgibt !
(Würde mich nicht wundern, wenn so der ein oder andere Bekannte,
davon so richtig profitiert - an der Insolvenz - natürlich unter dem Tisch !!!
Anwälte einschalten, vor allem was damals zu Boersch's Zeiten abgelaufen ist,
die permanenten Falschaussagen (Adhocs) die nur für eigene Zwecke mißbraucht wurden !
Hinter Gitter mit diesen Herren !
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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München, 06.Mai.2008. Die AZEGO Technology Services (France) S.A., eine
100%ige Tochtergesellschaft der AZEGO AG, ist mit ihren zwei Klageverfahren
gegen die französische Steuerbehörde auch in der Berufungsinstanz
gescheitert. Die Urteile wurden nach Auskunft des Prozessbevollmächtigten
am 04.04.2008 und 07.04.2008 zugestellt. Die Frist zur Einlegung der
Revision beträgt zwei Monate ab Zustellung.
Aufgrund der vorgenannten Urteile sind aktuell Steuerschulden der AZEGO
Technology Services (France) S.A. in Höhe von rund € 43 Mio. zur Zahlung
fällig.
Dr. jur. Michael Jaffé