Atomkraftwerke oder besser Politiker abschalten?
Natürlich gehorchten wir, wohlwissend das uns die Franzosen dafür nicht drohen müssen, uns sonst im Winter im Dunkeln sitzen zu lassen.
Deutschland steigt zwar aus der Nuklearenergie aus und lehnt es in Brüssel ab, diese als grüne Technologie zu definieren. Trotzdem wird die Bundesrepublik über ihren hohen Beitrag zum EU-Haushalt Kernkraft in anderen Mitgliedstaaten mitfinanzieren.
Deutschland trägt rund ein Viertel des EU-Haushalts und soll in diesem Jahr 38,7 Milliarden Euro nach Brüssel überweisen.
Am EU-Wiederaufbaufonds, aus dem ebenfalls Gelder für die grüne Industriestrategie fließen sollen, ist die Bundesrepublik mit dem selben Betrag nochmal beteiligt."
https://www.welt.de/wirtschaft/article244474252/...itfinanzieren.html
Fazit: Fetter greener Deal - für andere!
Dann muss man auch dafür bezahlen.
Das ist ganz normal, so wie ein Priester, der ins Puff geht.
Medial kaum zu finden, um die CDU, CSU und die FDP vor Stimmenverlusten an die AfD zu schützen:
"Der Bundestag hat am Freitag, 28. April 2023, namentlich mit 551 Stimmen gegen 64 Stimmen einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf für ein 20. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (20/6189) abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/6573) zugrunde. Erstmals beraten wurden hingegen ein Antrag mit dem Titel „Keine Rückbaugenehmigung für die am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke wegen drohender Strommangellage“ (20/6537) sowie ein Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes mit der Forderung nach einem Stopp des Rückbaus der Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 (20/6533). Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen.
Zweiter Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion fordert, den Rückbau der abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) zu stoppen. Mit einer Änderung des Atomgesetzes sollen die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, deren Betriebsgenehmigung am 15. April erloschen ist, betriebsbereit gehalten werden. Konkret soll im Atomgesetz eine Regelung zur Ausnahme von der Stilllegungs- und Rückbauverpflichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 3 AtG für die AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 geschaffen werden.
Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit der im kommenden Winter voraussichtlich weiterhin angespannten Stromversorgung. Daher sei es erforderlich, die drei AKW „zumindest dergestalt in Reserve zu halten, dass sie nicht durch Rückbaumaßnahmen unwiederbringlich zerstört werden und zur Ergänzung der gesicherten Stromversorgung im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen.“
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/...-de-kernkraft-943974