Arschloch
Oldenburg – Eine 33 Jahre alte Frau ist am Ostersonntag in Niedersachsen auf der Autobahn 29 nahe dem Kreuz Oldenburg-Nord ums Leben gekommen, weil ein Unbekannter einen Holzklotz von einer Brücke geworfen hat.
Der Holzklotz habe die Windschutzscheibe des Wagens durchschlagen und die Frau auf dem Beifahrersitz getroffen, berichtete die Polizei am Montagmorgen. Die 33-Jährige erlag an der Unfallstelle ihren Verletzungen. Der 36 Jahre alte Ehemann am Steuer des Wagens und die zwei Kinder im Alter von sieben und neun Jahren auf der Rückbank blieben unverletzt, erlitten aber schwere Schocks. Von dem Täter fehlte zunächst jede Spur.
http://www.merkur-online.de/regionen/bayern/;art8830,903335
dpa
Morddrohungen gegen den Angeklagten
Der Tod von Olga K. hat Aufsehen erregt: Sie war das Opfer des Holzklotzwerfers. Beim Prozess muss nun der mutmaßliche Täter beschützt werden.
Von Hans Holzhaider
weiter:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/470/316353/text/
http://www.merkur-online.de/nachrichten/welt/...schweigen-105217.html
Oldenburg (dpa) - Ein Gutachter hält den Angeklagten im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf auf der Autobahn 29 bei Oldenburg für voll schuldfähig. Der Mann sei in seiner Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt gewesen.
Angeklagter im Holzklotz-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt
Höchststrafe für Nikolai H.: Der 31-Jährige muss wegen Mordes und mehrfachen Mordversuchs lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Oldenburg sieht es als erwiesen an, dass er vor einem Jahr mit einem Holzklotz-Wurf von einer Autobahnbrücke eine Mutter in einem Fahrzeug tötete.
Oldenburg - Wegen des tödlichen Holzklotzwurfs von einer Autobahnbrücke am Ostersonntag 2008 muss der Angeklagte Nikolai H. lebenslang in Haft. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den 31-Jährigen am Mittwoch wegen Mordes, dreifachen Mordversuchs und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Bei dem tödlichen Wurf von einer Brücke in Oldenburg auf die A29 war am 23. März vergangenen Jahres eine 33-jährige Mutter zweier Kinder ums Leben gekommen. Vor genau einem Jahr war Haftbefehl gegen Nikolai H. erlassen worden, der sich zunächst als Zeuge gemeldet hatte. Am 21. Mai hatte er ein Geständnis abgelegt - das er am 9. Juni widerrief, wobei er sich auf Entzugserscheinungen und polizeilichen Druck berief.
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das verrückte ist nun, dass behauptet wird... er ... also der nun verurteilte täter ... habe die schuld für einen freund auf sich genommen ...hä!?
klar - so nach dem motto: "hey - ich habe da eine frau getötet, weil ich - aus was für gründen auch immer - einen holzklotz auf die strasse geworfen habe. kannst du da für mich die schuld übernehmen?" - Klar... Kein ding!
zugegeben... ich habe den satz nett ausformuliert - eigentlich müsste der ja lauten: "ich strasse - krassen holzklotz - frau tot.... scheiße... du schuld?"
es ist aber insgesamt bitter, dass das deutsche Rechtssystem nicht in der Lage ist, innerhalb eines Jahres zu einem rechtskräftiges Urteil zu kommen. der fall geht weiter - Revision .... wer zahlt eigentlich den Anwalt!?
schon bitter, wenn man seine frau/mutter verliert - weil irgendein wirrkopf aus frust sowas macht. ... man muss sich mal die hilflosigkeit der familie vorstellen.
natürlich nicht jeden monat wird ein fall bekantgegeben, wenn du aber die letzten 20 jahre zurückblickst, waren es einige.
auch manch vorzeitig entlassene mordete erneut.
tja - wenn da "jemand" noch vor 20 jahren stehend unter den tisch spazieren konnte...
Nach 15 Jahren kann es die erste Haftprüfung geben, sprich, da kann ein Mörder frühestens auf Bewährung entlassen werden. Auch wenn es mit deinem Stammtischgeblubber nicht kompatibel ist.
Das Urteil ist rechtskräftig. Ne Revision ist keine Berufungsverhandlung.
Aber, seit neuestem wissen wir das, das Urteil taugt nichts. Denn ein Landgericht ist nicht kompetent. War erst neulich hier bei kiiwiipedia zu lesen.
Und dann ist das so. Ebenfalls Punkt.
Gruß
Talisker
das weist auch du sicherlich nur so gut.
habe keine lust das thema fortzuführen um hier reihenweise seitenlinks zu kopieren - google selbst etwas ( zb. vorzeitige haftentlassung bei kindsmord, etc. )...so wiesst dann selbst was Schwachfug und Stammtischgeblubber ist.
Paar Beispiele der spektakulären Fälle der letzten Jahre:
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Gäfgen war im Sommer 2003 vom Landgericht Frankfurt/Main wegen der Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte dabei zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
2. Januar 2007
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Markus Wirtz und Markus Lewendel sind wegen Mordes an den Geschwistern Tom und Sonja zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
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Der Richter wies darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen zu lebenslanger Haft Verurteilte im Durchschnitt 20 Jahre und zwei Monate inhaftiert bleiben. Bei einer besonderen Schwere der Schuld werde in diesem Bundesland im Schnitt erstmals nach 18 Jahren geprüft, ob Umstände für eine vorzeitige Haftentlassung vorliegen. "Eine Entlassung wird hier wohl erst weit jenseits der 18 Jahre möglich sein", sagte er.
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Der Mörder von Hannah wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde vom Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt, womit eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
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Das Gericht mit dem Vorsitzenden Richter Berend Appelkamp verhängte Lebenslang wegen Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung mit Todesfolge, schwerer sexueller Nötigung und Mordes in zwei Fällen. Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest, so dass der Angeklagte nicht nach 15 Jahren schon wieder in die Freiheit entlassen werden kann, und es ordnete Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet, dass Hoffmann auch nach Verbüßung der Haftstrafe noch nicht auf freien Fuß kommt, sondern dass im Abstand von jeweils zwei Jahren geprüft wird, ob er weiterhin eine Gefahr darstellt.
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Zwickau - Der Mörder und Vergewaltiger der sechsjährigen Ayla hat die Höchststrafe erhalten: Das Landgericht Zwickau verurteilte den vorbestraften 37jährigen Mario L. am Mittwoch zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
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Rieken wurde im November 1998 vom Landgericht Oldenburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, die eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Im März 1998 vergewaltigte und ermordete er die elfjährige Christina Nytsch aus dem 30 Kilometer entfernten Ort Strücklingen.