Arcandor AG nach der Insolvenz
Seite 300 von 333 Neuester Beitrag: 15.04.24 09:25 | ||||
Eröffnet am: | 27.07.10 13:42 | von: Horusfalke | Anzahl Beiträge: | 9.323 |
Neuester Beitrag: | 15.04.24 09:25 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 1.027.315 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 23 | |
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Ich weiss nicht, ob du weisst, aber man kann auf Ariva fast ALLES GENAU nachvollziehen. Auch die Postings von vor Jahren...daher kann sich JEDER hier ein korrektes Bild machen. Auch oder gerade im Hinblick auf einige Behauptungen zu Usern, die nicht mit Quelle/Link/Beleg versehen sind.
Behauptungen ohne Beleg sehe ich sehr kritisch in einem Börsenforum...ich bin dafür, fair zu bleiben. Ales andere fällt nur auf einen selbst zurück.
Nur meine Meinung.
Wenn ich so durch dene letzten Postings hier blättere....in einer Reallife-Diskussion hätte ich dich schon vor die Tür gesetzt. 6=ungenügend.
Sorry, aber dir hätte ich vor einiger Zeit noch mehr zugetraut als das, was du hier immer wieder ablieferst.
Meine kritische Meinung.
Zeitpunkt: 10.07.18 10:59
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 09.07.18 16:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Siehe verbliebene Börsenplätze:
http://www.ariva.de/arcandor-aktie/historische_kurse
So lange man überhaupt noch handeln kann...die Letzten werden vermutlich wie immer von den Hunden gebissen. Und bei dem schmalen Handelsvolumen sollte man meiner Auffassung nach vorsichtig mit dem "Hochkaufen" sein. Nicht, dass es auf künstliche Nachfrage oder ein künstliches Kursniveau hinausläuft... ;-)
Nur meine Meinung.
Ein Delisting ist so ohne Weiteres gar nicht möglich, nach professioneller Aktienrechtler-Meinung mit aller höchster Wahrscheinlichkeit auch niemals möglich.
Siehe § 39 des Börsengesetzes:
§ 39
Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren
(1) Die Geschäftsführung KANN die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt.
{Bemerkung: Warum sollte eine Börse das tun? Die Börse verdient doch mit dem Handel Geld, in Form von Börsenprovision}
(1a) Börsenaufsichtsbehörde und Bundesanstalt sind von einem Widerruf nach Absatz 1 unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) 1Die Geschäftsführung KANN die Zulassung im Sinne des Absatzes 1 auch auf Antrag des Emittenten widerrufen. 2Der Widerruf darf nicht dem Schutz der Anleger widersprechen. 3Bei Wertpapieren im Sinne des § 2 Absatz 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ist ein Widerruf NUR ZULÄSSIG, wenn
1.§bei Antragstellung unter Hinweis auf den Antrag eine Unterlage über ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere, die Gegenstand des Antrags sind, nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht wurde .....
{Bemerkung: wer sollte ein solches Angebot abgeben ? Das wäre auch ganz schön, ein Übernahmeangebot .....!}
Aber ich sehe schon, dass du nicht sehr tief in der Materie zu Hause zu sein scheinst...
1. Kennst du die Verfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz die Denotierung von Aktien gem. §39 Absatz 1 BörsG betreffend ?
2. Kennst du den Begriff "provoziertes Delisting" ?
3. In welchen Fällen geht man von einem nicht ordnungsgemäßen Börsenhandel aus ?
Aktien im Freiverkehr kann man ganz einfach nach der jeweiligen Börsenordnung delisten. Denn §39 Börsengesetz betrifft nur Aktien im regulierten Markt.
Das sagt schon dein Zitat in #7492.
"§ 39 Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren...(1) Die Geschäftsführung KANN die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt..."
Nicht wahr ?
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Hannover; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
https://www.ariva.de/news/...or-ag-widerruf-der-zulassung-zum-6771281
Frankfurt und Tradegate sind schon weg...bleiben nach obiger Info des Emittenten im reg. Markt noch Düsseldorf und Hannover. Der Rest ist Freiverkehr. Schau an.
Wo liegt/lag die Erstnotierung im regulierten Markt ? Frankfurt ? Düsseldorf ? Hannover ?
Nur meine Meinung.
Ich halte fest:
Ein Delisting kann es so einfach nicht geben. Der Emittent kann ohne Übernahmeangebot keinen gesetzmäßigen Delisting-Antrag stellen. Das liest sich aus § 39 des Börsengesetzes und ebendortigen Absatz 2. Ein Telefonanruf bei dem zuständigen Börsenreferenten in Frankfurt wird dies bestätigt wissen.
Übrigens:
Auch in der AD HOC-Mitteilung des Insolvenzverwalter liest sich nichts anderes. Der Text spricht ausschließlich vom „Widerruf ... der Notierung im Regulierten Markt ...“. Von mehr eben und auch nicht. Unter dem Veröffentlichungstext kann man einen (offiziellen?) Kontakt nachlesen sogar mit Telefonnummer. Auch da kann sich alles bestätigen lassen.
Zwecks vereinfachten Nachlesens, hier noch einmal die Original-AD HOC Mitteilung des Insolvenzverwalters:
https://www.ariva.de/news/...or-ag-widerruf-der-zulassung-zum-6771281
https://dejure.org/gesetze/FamFG/394.html
Das dürfte aller Voraussicht nach am Ende des Insolvenzverfahrens, sobald das gesamte Vermögen liquidiert wurde, der Fall sein. Kann jeder an früheren Fällen hier auf Ariva leicht nachvollziehen. Z.B. im Vergeichsfall der VDN AG.
Ich rege mich gar nicht auf. Ich beobachte nur, was in den Foren so behauptet wird. Und ergänze Informationen, wo notwendig.
Das hast du dir doch nicht ausgedacht, oder doch ?
Jeder Interessierte möge sich selbst informieren und die Börsenreferenten bei der Frankfurter Börse anrufen:
Nur nach § 39 des Börsengesetzes kann ein Delisting der Aktie erfolgen. „Klipp und klar“ sei das so. Bei Zweifel selbst anrufen ....
Das Ganze könne man einfach im Gesetzestext nachlesen ! Stimmt auch.
Ich kann nirgendwo ersehen, warum ansonsten e8n Delisting alsbald erfolgen sollte. Das steht auch nicht in der AD HOC Mitteilung des Insolvenzverwalters vom 31. Januar. Bei Zweifel selbst anrufen ...
Sulzbach, wo bleibt dein Beleg zu den "Aktienrechtlern" ? Kommt da nichts mehr ?
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