Arcandor AG nach der Insolvenz


Seite 294 von 333
Neuester Beitrag: 15.04.24 09:25
Eröffnet am:27.07.10 13:42von: HorusfalkeAnzahl Beiträge:9.323
Neuester Beitrag:15.04.24 09:25von: HonestMeyerLeser gesamt:1.028.946
Forum:Hot-Stocks Leser heute:43
Bewertet mit:
36


 
Seite: < 1 | ... | 292 | 293 |
| 295 | 296 | ... 333  >  

7487 Postings, 5770 Tage HorusfalkeArcandor AG ( früher Karstadt AG )

 
  
    #7326
20.02.18 13:38
Karstadt Sports / Rudolph Karstadt AG

https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolph_Karstadt

https://de.wikipedia.org/wiki/Karstadt_(Hannover)

Seit der Fusion mit Quelle werden die Warenhäuser der vormaligen Karstadt AG von der Karstadt Warenhaus GmbH (bis 2006 Karstadt Warenhaus AG), ( jetzt Zwischenholding der Arcandor AG Abschluss  ), geführt.

http://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...o_quicksearchlist%29=Suchen

https://de.wikipedia.org/wiki/Karstadt#Geschichte

Sportgeschäft in Hannover, Niedersachsen

Adresse: Große Packhofstraße 31-33, 30159 Hannover

https://www.karstadtsports.de/

https://www.goyellow.de/home/...s-karstadt-warenhaus-ag-hannover.html

Geführt derzeit als Zwischenholding Karstadt Warenhaus GmbH siehe Abschluss Arcandor AG 2010 / 2011 sowie (Stand: Dezember 2015)  

https://www.karstadt.de/legal.html

Die weiteren notwendigen Tätigkeiten zur Abwicklung der Arcandor wurden bis zum Sommer 2015 durch eine als Abwicklungsgesellschaft fungierende ehemalige Konzerngesellschaft unterstützt. Diese Leistungen wurden danach nicht mehr benötigt.

Das System zur Erfassung von Chancen und Risiken wurde nach der Insolvenzeröffnung nicht fortgeführt, da die Arcandor AG ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat.  
Abgewickelt                                              Arcandor.com       Forbidden


Karstadt GmbH´s  erster Abschluss 2017 / Arcandor AG


Und Ja, nur auf "Glauben" verlasse ich mich nicht ,,, ))
http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/...iner-sport-sparte/20958480.html

7487 Postings, 5770 Tage HorusfalkeLöschung

 
  
    #7327
20.02.18 13:52

Moderation
Zeitpunkt: 21.02.18 15:27
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic

 

 

31878 Postings, 5352 Tage tbhomyArcandor...bald Finito ?

 
  
    #7328
20.02.18 14:00
Arcandor-Pleite; Sonntag, 15. November 2015
Aufarbeitung dauert Jahre
Der Zusammenbruch des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor ist jetzt schon mehr als sechs Jahre her. Doch der Insolvenzverwalter ist noch immer mit der Aufarbeitung der Pleite beschäftigt. Die Gläubiger dürften kaum etwas von ihrem Geld wiedersehen.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/...g-dauert-Jahre-article16357071.html

Und in welchem Insolvenzverfahren einer AG auch immer die Gläubiger kaum etwas von ihrem Geld wiedersahen, gingen die Aktionäre leer aus. Weniger als 100% Insolvenzquote ist eben sehr sehr schlecht für die Aktionäre, richtig ?  

7487 Postings, 5770 Tage Horusfalke... alter "Schinken "

 
  
    #7329
20.02.18 14:26
AG Abschluss abgewickeltet - Ende  Arcandor.com

Ansonsten glaubhafte Quellen  

31878 Postings, 5352 Tage tbhomyAktueller als deine Aussagen ohne Quelle.

 
  
    #7330
20.02.18 14:38
Arcandor.com ergibt folgende Meldung:

Forbidden
You don't have permission to access / on this server.

Ergo: keine Quelle. Also Horusfalke....was wird das hier ? Der Insolvenzverwalter hat vor, die Aktie von der Börse zu nehmen, wie mir scheint.

Ist dir der folgende Presse-Artikel aktuell genug ?

http://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/...hwinden/20912706.html  

7487 Postings, 5770 Tage HorusfalkeWert steht

 
  
    #7331
20.02.18 14:48
31.01.  dbzgl. ebenfalls alter "Schinken"

Abschluss AG abgewickelt   Arcandor.com Forbidden



31878 Postings, 5352 Tage tbhomyWofür das Diskussionsforum wieder herhalten muss..

 
  
    #7332
20.02.18 17:42
..ist schlichtweg erschütternd. Wie soll man ohne vernünftige Quellenangaben die Beiträge nachvollziehen können und sachlich diskutieren ?

Das hat für mich ganz klar ein Gschmäckle...  

578 Postings, 3450 Tage trader68na ja

 
  
    #7333
1
21.02.18 07:35
Horusfalke versucht wieder verzweifelt einen Zusammenhang zu bauen

Aber Arcandor hat nichts mit der neuen GmbH zu tun.

Fakten kann auch er nicht ändern.

 

31878 Postings, 5352 Tage tbhomy#7336...Also ich kann den Link nicht öffnen...

 
  
    #7334
21.02.18 08:33
..zu arcandor.com. aber vlt. kann Ariva das ? Bin gespannt.  

7487 Postings, 5770 Tage HorusfalkeLöschung

 
  
    #7335
21.02.18 09:14

Moderation
Zeitpunkt: 12.03.18 15:43
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Sonstiges - Link funktioniert nicht.

 

 

578 Postings, 3450 Tage trader68Alles schön und gut

 
  
    #7336
22.02.18 06:42
Aber die Botschaft versteht keiner


Was willst du uns den Sagen Horusfalke ?

Arcandor wird abgewickelt
Die Schulden übersteigen weit die Forderungen, es werden nicht alle Gläubiger ihr Geld bekommen.

Also für alle Aktionäre es bleibt nix übrig

 

578 Postings, 3450 Tage trader68Hier für viele eine Antwort

 
  
    #7337
22.02.18 06:44
Was bekommen die Aktionäre des Mutterkonzerns Arcandor?
Die Anteilseigner, zu denen auch die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz gehört, werden leer ausgehen. Zwar kann die Aktie des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor weiter gehandelt werden, da es dem Insolvenzverwalter schlicht zu teuer ist, das Papier von der Börse zu nehmen. Doch erst wenn sämtliche Gläubigerforderungen gegen Karstadt und Arcandor befriedigt würden, müsste der Insolvenzverwalter auch die Aktionäre berücksichtigen. Das aber ist derzeit völlig ausgeschlossen.

https://www.wiwo.de/unternehmen/...solvenzplan-seite-3/5259278-3.html  

578 Postings, 3450 Tage trader68habe

 
  
    #7338
22.02.18 06:49
Die Börse ließ schon einen Tag zuvor die Korken knallen. Die Arcandor-Aktie schoss am Donnerstag um 17 Prozent in die Höhe, vergangenen Freitag explodierte das Papier noch einmal um 22 Prozent auf 0,29 Euro. Damit erreicht der Börsenwert der Arcandor-Holding mehr als 60 Millionen Euro. „Das ist völliger Wahnsinn“, sagt ein Analyst zu FOCUS-MONEY. „Bei der Aktie der Arcandor-Holding handelt es sich um nichts anderes als um einen wertlosen Börsenmantel.“

https://www.focus.de/finanzen/boerse/...sinn-arcandor_aid_549620.html

Ich füge jetzt immer die Quellen ein da kritische Kommentare ohne Quellen gelöscht werden

Es gibt keinen Insolvenzplan oder eine Rettung für die Arcandor Aktie.

Für die Anfänger, lasst euch nicht verarschen und in solche Aktien reintreiben !!!!  

578 Postings, 3450 Tage trader68und das sind

 
  
    #7339
22.02.18 06:52
Berichte aus 2010, es ist seit dem nicht mehr passiert


Keine Warenhaus AG
keine Übernahme des Börsenmantels

Nichts absolut nichts
Nur ab und zu ein Zock

Und Horusfalke deine Berichte lasse ich löschen, weil sie nichts mit der AG zu tun haben.
 

243 Postings, 2463 Tage SulzbachWiderrufsentscheidung ist da !

 
  
    #7340
05.03.18 16:13



http://www.xetra.com/blob/3339596/...Aktiengesellschaft_i.I._i.L..pdf

Zitat:
„.... Der Widerruf wird mit Ablauf des 08. März 2018 wirksam. Die sofortige Vollziehung .... wird angeordnet.“

Au backe.  

243 Postings, 2463 Tage SulzbachWiderruf bekanntgemacht

 
  
    #7341
05.03.18 20:22

[Leider wurde mein vorstehendes Posting noch nicht freigeschaltet. Das sollte darab liegen, das ich einen pdf-link gepostet habe. Den link, der von der Deutschen Börse sozusagen amtlicherseits, hinterlegt wurde.]

Wer die Delistingentscheidung nachlesen will: bitte in den FWB Newsroom gehen, dort Veröffentlichung von heute unter Buchstabe A.  

7487 Postings, 5770 Tage HorusfalkeEndlich

 
  
    #7342
05.03.18 21:51
Danke für Info, Neuer User ;-)

Soll ab 8. März wirksam werden / wird auch Zeit, schön General Adieu / Prime welcome ...
http://www.ariva.de/forum/...er-insolvenz-416835?page=292#jumppos7324

Zum ´Widerruf`
http://www.deutsche-boerse-cash-market.com/.../fwb-bekanntmachungen-i

§ 39
Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren
§ 39 Abs. 2 Satz 2 und 3 Nr. 2a / § 46
(weggefallen) dafür Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

§ 39 Abs. 2 Satz 2
2. die Wertpapiere weiterhin    ZUGELASSEN  sind

a) an einer anderen inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt oder

b) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel an einem organisierten Markt, sofern für einen Widerruf der Zulassung zum Handel an diesem Markt Nummer 1 entsprechende Voraussetzungen gelten.

Zu 3. Im Fall des Absatzes 2 Satz 3 Nummer 1 darf das Angebot nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden. 2Auf das Angebot ist § 31 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Gegenleistung in einer Geldleistung in Euro bestehen und mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Wertpapiere während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes entsprechen muss. 3Hat während dieses Zeitraums

                                             KEINE VERÖFFENTLICHUNG  

Verweise zur Kenntnisnahme

1.
der Emittent entgegen Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder einer entsprechenden Vorschrift des anwendbaren ausländischen Rechts eine Insiderinformation, die ihn unmittelbar betrifft, nicht so bald wie möglich veröffentlicht oder in einer Mitteilung nach Artikel 17 Absatz 1 dieser Verordnung oder einer entsprechenden Vorschrift des anwendbaren ausländischen Rechts eine unwahre Insiderinformation, die ihn unmittelbar betrifft, veröffentlicht, oder

2a.
der Emittent oder der Bieter in Bezug auf die Wertpapiere, die Gegenstand des Antrags sind, gegen das Verbot der Marktmanipulation nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 verstoßen,
im Angebot genannten Gegenleistung und der Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht; dies gilt nicht, soweit die in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Verstöße nur unwesentliche Auswirkungen auf den nach Satz 2 errechneten Durchschnittskurs hatten. 4Sind für die Wertpapiere des Emittenten, auf die sich das Angebot bezieht, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so ist der Bieter zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht.

§ 46 (weggefallen)
Dafür:
Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

Mit diesem Gesetzentwurf soll zum einen die Kapitalmarktgesetzgebung zu- sätzliche Vorgaben erhalten, um durch eine effizientere Regulierung und Beauf- sichtigung des Kapitalmarkts den beschriebenen Defiziten entgegenzuwirken. So sollen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen Pflichten, die im regulier- ten Bereich bereits Standard sind, auf Vermögensanlagen im bisherigen Grau- marktbereich ausgedehnt werden. Hierzu gehören das aufsichtsrechtliche Ge- bot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offenzulegen sowie über Bera- tungsgespräche ein Protokoll zu führen und dieses dem Anleger zur Verfügung zu stellen.
Zudem sollen strengere Anforderungen an Inhalt und Prüfung von Verkaufs- prospekten für Vermögensanlagen eingeführt und Anbieter von Vermögensan- lagen verpflichtet werden, Kurzinformationsblätter zu erstellen, um die Anle- ger in kurzer und verständlicher Form über die von ihnen angebotenen Vermö- gensanlagen zu informieren. Für Emittenten von Vermögensanlagen sollen strengere Rechnungslegungspflichten eingeführt werden.
Daneben sollen die verbleibenden kurzen Sonderverjährungsfristen im Pros- pekthaftungsrecht gestrichen und die Haftungsvoraussetzungen im Bereich der Prospekthaftung für Vermögensanlagen erleichtert werden.
Im Bereich der gewerblichen Finanzanlagenvermittlung soll der Anlegerschutz gestärkt werden. Neue Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Vertrieb von Finanzanlagen und für die Finanzanlagenberatung sind ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus sollen die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Sechsten Abschnitts des Wertpapierhandelsgesetzes auf gewerbliche Finanzan- lagenvermittler übertragen werden.

578 Postings, 3450 Tage trader68und was soll das bringen

 
  
    #7343
1
06.03.18 10:47
Die AG ist pleite und i.L.


Das ändert ja nix Arcandor wird abgewickelt

Deine ganzen "Vorhersagen"

Warenhaus AG, Übernahme des Aktienmantels nichts ist in den letzten 2 Jahren passiert.
 

31878 Postings, 5352 Tage tbhomyDer Widerruf...

 
  
    #7344
06.03.18 12:55
...bezieht sich also erst einmal auf die Bösenplätze Xetra und Frankfurt gemäß der Veröffentlichung.

http://www.xetra.com/blob/3339596/...Aktiengesellschaft_i.I._i.L..pdf

Wegen "gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 und 3 Nr. 2a) BörsG"  

7487 Postings, 5770 Tage HorusfalkeAktien zur Sicherheit sichern

 
  
    #7345
06.03.18 14:21
Möglichkeit als Vorschlag für weitere Vorhaben... (mögliche Sammelklage)

... schriftlich Kontakt mit eurer Bank (Portfolio) aufnehmen

Bis auf Klärung der Arcandor AG WKN 627500 und einem möglichen Übernahmeangebot zur Ausbuchung der Aktien, dbzgl. schriftlich sperren lassen

Regressansprüche sowie gerichtliche Massnahmen sind vorbehalten

(Widerruf schreckt im ersten Moment ab, (Abschreckung kann alles sein ))
eventuell auch möglicher Handelsaussetzung Xetra / Frankfurt und Nebenbörsen

verweist ruhig dabei auch auf § 39
 Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren
§ 39 Abs. 2 Satz 2 und 3 Nr. 2a / § 46
(weggefallen) dafür Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

http://www.xetra.com/blob/3339596/...Aktiengesellschaft_i.I._i.L..pdf

§ 39 Abs. 2 Satz 2
2. die Wertpapiere weiterhin    ZUGELASSEN  sind

a) an einer anderen inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt oder

b) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel an einem organisierten Markt, sofern für einen Widerruf der Zulassung zum Handel an diesem Markt Nummer 1 entsprechende Voraussetzungen gelten.

Zu 3. Im Fall des Absatzes 2 Satz 3 Nummer 1 darf das Angebot nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden. 2Auf das Angebot ist § 31 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Gegenleistung in einer Geldleistung in Euro bestehen und mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Wertpapiere während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes entsprechen muss. 3Hat während dieses Zeitraums

                                            KEINE VERÖFFENTLICHUNG  

Verweise zur Kenntnisnahme

1.
der Emittent entgegen Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder einer entsprechenden Vorschrift des anwendbaren ausländischen Rechts eine Insiderinformation, die ihn unmittelbar betrifft, nicht so bald wie möglich veröffentlicht oder in einer Mitteilung nach Artikel 17 Absatz 1 dieser Verordnung oder einer entsprechenden Vorschrift des anwendbaren ausländischen Rechts eine unwahre Insiderinformation, die ihn unmittelbar betrifft, veröffentlicht, oder

2a.
der Emittent oder der Bieter in Bezug auf die Wertpapiere, die Gegenstand des Antrags sind, gegen das Verbot der Marktmanipulation nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 verstoßen,
im Angebot genannten Gegenleistung und der Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht; dies gilt nicht, soweit die in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Verstöße nur unwesentliche Auswirkungen auf den nach Satz 2 errechneten Durchschnittskurs hatten. 4Sind für die Wertpapiere des Emittenten, auf die sich das Angebot bezieht, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so ist der Bieter zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht.

§ 46 (weggefallen)
Dafür:
Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

Mit diesem Gesetzentwurf soll zum einen die Kapitalmarktgesetzgebung zu- sätzliche Vorgaben erhalten, um durch eine effizientere Regulierung und Beauf- sichtigung des Kapitalmarkts den beschriebenen Defiziten entgegenzuwirken. So sollen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen Pflichten, die im regulier- ten Bereich bereits Standard sind, auf Vermögensanlagen im bisherigen Grau- marktbereich ausgedehnt werden. Hierzu gehören das aufsichtsrechtliche Ge- bot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offenzulegen sowie über Bera- tungsgespräche ein Protokoll zu führen und dieses dem Anleger zur Verfügung zu stellen.
Zudem sollen strengere Anforderungen an Inhalt und Prüfung von Verkaufs- prospekten für Vermögensanlagen eingeführt und Anbieter von Vermögensan- lagen verpflichtet werden, Kurzinformationsblätter zu erstellen, um die Anle- ger in kurzer und verständlicher Form über die von ihnen angebotenen Vermö- gensanlagen zu informieren. Für Emittenten von Vermögensanlagen sollen strengere Rechnungslegungspflichten eingeführt werden.
Daneben sollen die verbleibenden kurzen Sonderverjährungsfristen im Pros- pekthaftungsrecht gestrichen und die Haftungsvoraussetzungen im Bereich der Prospekthaftung für Vermögensanlagen erleichtert werden.
Im Bereich der gewerblichen Finanzanlagenvermittlung soll der Anlegerschutz gestärkt werden. Neue Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Vertrieb von Finanzanlagen und für die Finanzanlagenberatung sind ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus sollen die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Sechsten Abschnitts des Wertpapierhandelsgesetzes auf gewerbliche Finanzan- lagenvermittler übertragen werden.

31878 Postings, 5352 Tage tbhomyHorusfalke

 
  
    #7346
06.03.18 14:27
Sollte es zum Widerruf von Amts wegen nach §39 Absatz 1 Börsengesetz kommen, sind deine ganzen Darstellungen für die Katz.

Kennt du die Ausnahmen von §39 Absatz 2 Börsengesetz ?  

7487 Postings, 5770 Tage HorusfalkeAlles gepostet

 
  
    #7347
06.03.18 14:39
und was dann für die Katz sein sollte, steht auf einem anderem Blatt

Es geht nicht um den Widerruf kann möglich sein

wie im Post beschrieben

31878 Postings, 5352 Tage tbhomyDie juristische Konversation...

 
  
    #7348
06.03.18 14:47
...zum §39 Börsengesetz im Falle von Insolvenzverfahren ist bezüglich Aktionärsschutz und Gläubigerschutzinteressen aber bereits weiter.

Hier ein Link zum Weiterhangeln und Telefonieren:

"Überdenken sollte man im Rahmen der Ende 2017 anstehenden Überprüfung allerdings noch
einmal die Frage, ob die Angebotspflicht wirklich flächendeckend eingreifen muss oder es
künftig nicht ermöglicht werden sollte, in Sonderfällen bei der Börse oder der BaFin eine
Befreiung von der Angebotspflicht zu beantragen. Empfehlen wird sich eine derartige
Befreiungsmöglichkeit namentlich dann, wenn bereits das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft eröffnet wurde; denn in diesem Stadium müssen die
Aktionärsinteressen hinter dem Interesse der Gläubiger, die mit der Börsenzulassung und den
Folgepflichten verbundenen Kosten einzusparen, zurückstehen"

http://institut-kreditrecht.de/pdf/gelbe_reihe/...elisting_160728.pdf  

3636 Postings, 2928 Tage IMMOGIRLüberdenken heisst ?

 
  
    #7349
06.03.18 14:49
das es eigentlich noch eine Angebotspflicht gibt ?  

3636 Postings, 2928 Tage IMMOGIRLsteht ja wirklich flächendeckend und so weiter

 
  
    #7350
06.03.18 14:52

Seite: < 1 | ... | 292 | 293 |
| 295 | 296 | ... 333  >  
   Antwort einfügen - nach oben