Arcandor AG nach der Insolvenz
Seite 11 von 333 Neuester Beitrag: 15.04.24 09:25 | ||||
Eröffnet am: | 27.07.10 13:42 | von: Horusfalke | Anzahl Beiträge: | 9.323 |
Neuester Beitrag: | 15.04.24 09:25 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 1.024.977 |
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dann ist der Deal m.M. nach geplatzt.
Denn mit nochmaliger Verlängerung und einem Einstieg von wem auch immer, wäre die Bestellung der Fashion Collection nicht nur gefährdet, sondern vom Tisch. Zumal die Hersteller in Asien eh schon verunsichert sind ob des ganzen Kasperl-Theaters.
ich denke eher, daß sich die Hersteller auch später eingehende Aufträge nicht entgehen lassen würden.
Es wird spannend, die Herren müssten schon beisammen sitzen
Falls einigen noch nicht bekannt war/ist zum Thema Insolvenz, hier etwas Info zur Arcandor´s Eigenverwaltungs-Insolvenz. Die Art der Beantragung ist eine Neuerung im deutschen Konkursrecht, sie wurde im Januar 99 eingeführt. Das neue Recht stellt stärker als bisher die Sanierung und Fortführung eines insolventen Unternehmens in den Vordergrund. Es nähert sich damit dem in den Vereinigten Staaten üblichen Verfahren des Gläubigerschutzes nach Chapter 11 des amerikanischen Konkursrechts an. Das alte Recht dagegen lief stärker auf die Zerschlagung und Abwicklung eine zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmens hinaus. In die gleiche Richtung zielt auch die Möglichkeit, einen Insolvenzplan aufzustellen, mit dem Unternehmen und Gläubiger Abweichungen von den Liquidationsregeln der Insolvenzordnung vereinbaren können. Das Unternehmen kann seine Geschäfte wie bisher und unter Umständen sogar mit dem gleichen Management fortsetzen, hat in der Insolvenz aber größere Spielräume zur Verhandlung mit seinen Gläubigern und anderen Beteiligten.
Während die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung eines Unternehmens auch von Gläubigern beantragt werden kann, kann den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung nur der Schuldner selbst stellen. Zunächst bestimmt das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter, in der Regel für drei Monate. In dieser Zeit prüft es, ob die Insolvenz begründet ist und genügend Masse, das heißt Vermögen, vorhanden ist, um Ansprüche der Gläubiger befriedigen zu können. Danach entscheidet das Gericht, ob und in welcher Form das Hauptverfahren eingeleitet wird. Das Amtsgericht Essen ordnete im Fall Arcandor zugleich an, dass der Konzern ohne Zustimmung des Verwalters nicht mehr über seine Vermögenswerte verfügen kann. Zahlungen an das Unternehmen gehen an den Verwalter. Zugleich wurden Zwangsvollstreckungen und andere Zugriffe von Gläubigern auf das Unternehmensvermögen gestoppt.
immerhin war der Kurs ja vor ca. 1 Woche bei 0,17, vor den Nachrichten über die bevorstehende Einigung, und jetzt lauert er irgendwo dazwischen.
Wer hat den Plan aufgestellt? usw.
Arcandor: Heute alles aus?Wie die Financial Times Deutschland berichtet, sei die entsprechende Präsentation mit der Einladung an die Ausschussmitglieder versandt worden. Der Plan sehe vor, dass bis zum Jahresende die Sport- und Premiumhäuser verkauft werden. Alle anderen Filialen sollen bis Ende 2011 geräumt werden, heißt es. Das würde das Ende von 25.000 Arbeitsplätzen bedeuten.
ausgerechnet jetzt als einzigen in die News? So was blödes!
Ich muss jetzt arbeiten, das ist noch blöder. Komme erst vor 13 Uhr wieder an den PC. Hoffentlich nur gute Überraschungen.
Schlecht, wenn sich die Arbeitgeber nicht nach den wichtigen Terminen richten :-)
Good luck!
Ausstiegsszenario wolle Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg am Donnerstagabend auf einer Sitzung des Gläubigerausschusses vorstellen.
Der Insolvenzverwalter der Warenhauskette Karstadt bereitet einem Bericht zufolge die Liquidation des Unternehmens vor. Stimmen die Eigentümer der meisten Karstadtgebäude einer Mietsenkung nicht zu, sollen die Sport- und Premiumfilialen bis Jahresende geschlossen werden, berichtet die Financial Times Deutschland. Alle anderen sollen bis Ende Februar 2011 folgen.
http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2010-09/...ation-highstreet
Guten Tag Ihr Investierten,
die derzeitigen Meldungen machen doch Sinn.
Heute entscheidet die Gläubigerversammlung von Highstreet. Um noch einmal deutlich zu machen, dass eine Zustimmung zum Insolvenzplan -sukzessive Mieteinigung mit Bergruen- zwingend erforderlich ist, stellt Görg die Alternative, nämlich Liquidation auch noch einmal kurz vor. Im Falle einer fehlenden Zustimmung gilt der Kaufvertrag mit Bergruen als erledigt. Der Insolvenzplan wird abgelehnt. Liquidation droht. Herr Görg verliert eine Menge Geld und hatte Arbeit ohne seinen möglichen Profit. Hinzu kommt er muss jetzt auch noch die Warenhäuser schliessen. Highstreet hat dann leerstehende Warenhäuser, die so schnell auch nicht an den Mann zu bringen sind. Eins darf man nicht vergessen. Görg entscheidet. Da ich der Meinung bin, dass er nicht unbedingt von Borletti überzeugt ist, wird er auch so schnell nicht verkaufen. Er wird liquidieren -möglicherweise aus gekränkter Eitelkeit- und kann die Schuld auf andere schieben.
Jetzt muss man sich ja eigentlich Fragen was ein Vermieter eigentlich will. Eine rentable Miete. Zunächst aber überhaupt Miete. Bergruen hat sich von Anfang an geoutet in dem Sinne, dass er alle Warenhäuser erhalten will. Sprich er will auch Miete zahlen. Die Höhe ist sicherlich umstritten. Frühzeitig war bekannt, dass es Termine zur Angebotsabgabe gab und Herr Bergruen hatte wohl offensichtlich das Beste. Geht man davon aus, dass die verschiedenen vorliegenden Angebote ordnungsgemäß geprüft wurden, hat Berguen zu recht den Zuschlag erhalten. Und auf einmal kommt ein Herr Borletti und schmeisst alles über den Haufen.Herr Borletti war ja wahrscheinlich nicht bekannt, wann ein Abgabetermin für ein Angebot war. Hatte er wohl übersehen.
Insofern ist das verhalten von Herrn Görg nachvollziehbar. Er weißt mit seinem Liquidationsplan auf die Konsequenzen einer ablehnenden Entscheidung hin. Alles korrekt.
Ich gehe davon aus, dass zugestimmt wird. Einige Entscheidungsträger haben natürlich individuelle Interessen, die man nicht näher erläutern muss. Klar kann man auch sagen; So geht man nicht mit 25000 Mitarbeitern um. Bringt aber nicht´s. Wird abgelehnt, wird liquidiert. Und dann werden wir in eine Menge leerer Warenhäuser sehen. Und der Vermieter erhält erstmal gar kein Geld. Macht alles keinen Sinn. Bei Ablehnung durch die Gläubigerversammlung würde mir in den Sinn kommen, was man nicht aussprechen darf.
Ich persönlich gehe aber weiter von einer Zustimmung aus. Und dann wird der Insolvenzplan genehmigt.
Viel Glück den 25.000 Mitarbeitern von Karstadt und natürlich den Investierten.
Eine noch aufregende Woche.
Welle dabei gewesen, die die zwei Hedgefonds ausgelöst hatten!! Das wär Geld in der Stunde gewesen!