Arbeitssuche wird bestraft


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Eröffnet am:20.11.06 14:15von: MatzelbubAnzahl Beiträge:1
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3440 Postings, 6930 Tage MatzelbubArbeitssuche wird bestraft

 
  
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20.11.06 14:15
(Fall vom Okt 2005)

Vor einem festen Job sollte Pia M. beim neuen Chef zwei volle Tage zur Probe arbeiten. Was Pia nicht wusste: Das Arbeitsamt erlaubt nur bis zu 15 Stunden. So verlor sie für einen halben Monat das Arbeitslosengeld. Und bekam eine Anzeige wegen Schwarzarbeit oben drauf.
 
Nach ihrer Ausbildung zur IT-Kauffrau war Pia erst einmal arbeitslos. Leben vom Arbeitslosengeld - frustrierend, nichts für die junge Frau. Deshalb griff sie sofort zu, als sie die Möglichkeit bekam, in einem kleinen Lädchen in Bonn zu arbeiten. Es war nicht ihr Traumjob, aber immerhin ein Anfang, und sicher besser, als arbeitslos zu sein.
 
Allerdings wollte der Ladeninhaber gerne, dass Pia vor einer Festanstellung für zwei Tage zur Probe arbeitete. Als sie den Job anschließend bekam, meldete Pia sich bei der Agentur für Arbeit im Eifelstädtchen Mayen ab.
 
Eine Akte weniger auf dem Schreibtisch - die Sachbearbeiter im Amt werden sich freuen, dachte Pia. Doch es kam anders. Als die Agentur für Arbeit von Pias Probearbeit erfuhr, zog man dort den § 118 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) aus der Tasche, wonach arbeitslos nur ist, wer weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet.
 
Pia hatte aber an zwei vollen Tagen gearbeitet, zusammen 16 Stunden. Eine Stunde zu viel Probe gearbeitet - Pech gehabt. Zur Strafe forderte die Agentur für einen halben Monat das Arbeitslosengeld zurück.

Pia legte Widerspruch ein und bat um Entschuldigung dafür, dass sie den Paragraphen 118 nicht gekannt und deshalb nicht beachtet habe. Vergeblich. Das Geld wurde eingezogen. Doch damit nicht genug: Wochen später bekam sie Post vom Zoll. Das Arbeitsamt hatte den Fall weitergegeben an die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit".
 
Wegen einer einzigen Stunde zu viel geleisteter Probearbeit, entlohnt mit 7,20 Euro, wurde ein Strafverfahren wegen Verdacht des Betruges gegen Pia eingeleitet. Erst mit Hilfe eines Rechtsanwalts konnte sie schließlich eine Anklage vor Gericht abwenden. Es blieb ein Bußgeld über 80 Euro. Pia hat gelernt: Sich um Arbeit selbst zu kümmern, muss sich nicht immer lohnen.

(http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/27/0,1872,2388027,00.html)


 
 


 
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