Apotheker dürfen weiter Geld drucken! tztztz
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 14.09.06 01:03 | ||||
Eröffnet am: | 13.09.06 12:39 | von: logmaster | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 14.09.06 01:03 | von: Knappschaft. | Leser gesamt: | 1.542 |
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"Chancengleichheit im beruflichen Wettbewerb verletzt..." Wo bleibt der Wettbewerb?
Warum gibts in Deutschland mehr Apotheken als Bäckereien???
ein wesentlicher baustein weshalb unser gesundheitssystem so marode ist.
taschen voll machen für keine besondere leistung.
Das beginnt bei Osteoporose-Messungen, über Cholesterin, Blutzucker, Haarmineralanalysen, Stuhlanalysen etc. Im Anschluß erfolgen die Rezepturen. Der werden dem "Gutgläubigen und Nichtwissenden" zusätzlich noch jede Menge teure und meistens für die jeweilige Diagnose unwichtige Präparate verkauft. Da kommen schnell mal 200 bis 500 Euro zusammen. Es muß ja gut sein. Der "gute Herr Apotheker" muß es ja wissens.
Und man soll es kaum glauben, der sich wegen ein paar Kröten abrackernde Allgemeinarzt - auch Hausarzt genannt - schaut diesem Treiben auch noch zu.
DocMorris-Apotheke in Saarbrücken |
| 13.09.06, 18:42 |
Der erste DocMorris-Filiale in Saarbrücken muss nach einem Gerichtsurteil vorläufig geschlossen werden.
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis gewährte am Mittwoch drei privaten Apothekern vorläufigen Rechtsschutz. Das saarländische Gesundheitsministerium muss nun die Apotheke bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren schließen lassen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Landesgesundheitsminister Josef Hecken (CDU) kündigte an, „unverzüglich Beschwerde“ gegen die Entscheidung einzulegen.
Den von der Apothekerkammer des Saarlandes sowie dem Deutschen Apothekerverband zeitgleich mit der Apothekerklage eingereichten Antrag gegen den Weiterbetrieb der Filiale wies das Gericht zurück. Beide Antragsteller seien durch die Betriebserlaubnis weder in eigenen Rechten verletzt noch räume das Gesetz ihnen ein Klagerecht ein.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich mit der Zulassung die Wettbewerbsbedingungen verändert hätten. Die klagenden Apotheker dürften daher zu Recht daran zweifeln, dass weiterhin Chancengleichheit im Wettbewerb bestehe. Ob diese Befürchtung im Verfahren schließlich bestätigt werde, sei jedoch offen. Problematisch sei dabei, ob das im deutschen Recht verankerte Verbot, eine Kapitalgesellschaft zum Betrieb von Apotheken zuzulassen, auch mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gibt es bisher noch nicht.
DocMorris gibt nicht auf
DocMorris-Chef Ralf Däinghaus sagte nach dem Urteil: „Die Apotheker möchten uns mit allen Mitteln aus dem Markt drängen. Aber wir geben nicht auf, die Betriebserlaubnis ist einwandfrei. Wir sind bereit, durch alle Instanzen zu gehen, wenn notwendig bis zum Europäischen Gerichtshof.“
Scharfe Kritik vom Gesundheitsminister
Minister Hecken kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als „fehlerhaft“. Das Gericht habe allein eine Interessenabwägung vorgenommen und sich in seiner Entscheidung „über weite Teile mit der Argumentation des Ministeriums überhaupt nicht auseinandergesetzt“. Vielmehr stütze es seine Entscheidung allein auf das nationale Apothekenrecht und lasse dabei „gänzlich die Reichweite und damit den Vorrang des europäischen Rechts außer Acht“. Die EU-Kommission habe die Zulassung der DocMorris-Apotheke „ausdrücklich begrüßt“, fügte Hecken hinzu.
Verband spricht von „Etappensieg“
Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Heinz-Günter Wolf, wertete die Entscheidung des Gerichts hingegen als „wichtigen Etappensieg“ für die Apotheker und zugleich als „Sieg für die Rechtsstaatlichkeit“.
DocMorris hatte Anfang Juli seine erste deutsche Filiale in Saarbrücken eröffnet. Seit dem Gründungsjahr 2000 ist DocMorris im deutsch-niederländischen Grenzgebiet ansässig. Rund die Hälfte der derzeit 330 Mitarbeiter kommt aus Deutschland. Derzeitiger Firmensitz ist die niederländische Kleinstadt Heerlen bei Aachen.