Amerikanischer Angriff wäre Völkerrechtswiedrig
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 30.01.03 22:25 | ||||
Eröffnet am: | 30.01.03 14:40 | von: Glasnost | Anzahl Beiträge: | 14 |
Neuester Beitrag: | 30.01.03 22:25 | von: Immobilienha. | Leser gesamt: | 1.115 |
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Lt. einem deutschen Professor für Staatrecht (Name hab ich mir nicht gemerkt) würde ein Angriff der USA gegen den Irak zum Gegenwärtigen Zeitpunkt völkerrechtswiedrig sein, weil die Rechtslage nur vorsieht, sich gegen eine tatsächlich statt findende Agression (Kriegserklährung, Angriff, Übergriff) zu wehren, nicht aber einen Präventivschlag zu führen. Die sei, so der Nachrichtensprecher, eindeutig.
Ich bin mir aber sicher, dass die USA jemanden finden, der ihnen eine andere Auslegung liefert. Und George W. sollte jemand sagen, dass Rom auch nicht an einem Tag erbaut wurde. Die Welt zu erobern, insbesondere, wenn einem die (deutschen und französchen) Verbündeten in den Rücken fallen, ist nicht ein Sache, die man mal eben so nebenbei macht.
Good day,
Glasnost
ansonsten mal in den Duden schauen, für "widrig"!
@glasnost
Selbst nach einfachem deutschem Recht ist der "Angriffskrieg" rechtswidrig.
Hier eine juristische Bewertung:
In diesem Zusammenhang: Berechtigte Notwehr eines Staates liegt nicht nur in dem Falle vor, daß er angegriffen wird. Berechtigte Notwehr ist auch dann gegeben, wenn ein Angriff so konkret bevorsteht, daß ein Abwarten der ersten Angriffshandlungen nur als Förmelei zu werten wäre. Ich frage mich daher, woraus Amerika auf einen unmittelbar bevorstehenden Anghriff der Iraker auf Amerika schließt. - Zwar ist auch eine Nothilfe möglich. Einem Angegriffenen darf geholfen werden. Aber: Berechtigte Nothilfe bei einem bevorstehenden Angriff liegt im Völkerrecht nur vor, wenn der potentiell Angegriffene berechtigterweise um Hilfe gebeten hat. Ich frage mich, wer Amerika mit Recht um Hilfe gebeten hat.
der Weltlage neu definieren müssen!
DAs ist ja das gute an juristischen Kommentaren, dass man nicht im EInzelfall alles neu definieren muss.
Erstens haben alle Mitgliedstaaten ihre Streitigkeiten in einer Weise beizulegen, "dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden" (Art. 2, Absatz 3);
und zweitens haben die Vereinten Nationen keine Befugnis "zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrer Natur nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören" (Art. 2, Absatz 7).
wenn z.b. die serben alle menschen der ungarischen minderheit töten wollen, so ist das nach uno-charta eine innere angelegenheit und kein anderer staat hat das recht einzugreifen.
die zweite hälfte des letzten jahrhunderts (seit bestehen der uno) gehört mit zu den blutigsten der menschheitsgeschichte. die überwiegende anzahl der schlachtereien war nach internationalem recht nicht verhinderbar. auch das eingreifen im früheren juguslawien ist durch internationales recht nicht gedeckt!
uno und internationales recht hatten primär den zweck, direkte konflikte zwischen den großmächten su und usa zu verhindern. das internationale recht und die uno werden sich weiterentwickeln müssen.
salute baer45
Irak ist nicht "innere Angelegenheit" der USA, auch wenn die USA inzwischen so tun, als wäre der ganze Globus ihre "innere Angelegenheit"
seit dem 11. september ist es mit diesen spielchen (inter. recht) endgültig vorbei. hatte sich auch schon vorher abgezeichnet. wir brauchen also eine neue weltordnung. die usa haben mit dem bau (ohne baugenehmigung von arabischen despoten) begonnen. dabei kann ich einer beseitigung des regimes im irak nur positive aspekte abgewinnen.
Bush meint sogar, Saddam wolle die USA angreifen.
...
Wenn Bush ein Privatmann wäre, müßte er wegen
Verfolgungswahn zum Arzt.
Als Präsident ist er uneingeschränkt als gesund zu bezeichnen.
...
Wer könnte ihn mal untersuchen ?
(Bist Du Jurist? Habs mal Studiert, ist aber schon lange her und vom Völkerrecht verstehe ich zu wenig)
Ich stimme insbesondere dem Zitat zu "dann wird der 'Richter' nicht besser als der 'Täter', wenn er genauso handelt" - Genau das ist mein Anliegen: Handeln nur und ausschließlich auf Basis geltenden Rechts. Die USA sind gewohnt, das ihre Verfassung mehr oder weniger unabänderlich ist (s. insbesondere das recht, Waffen zu tragen, dessen Notwendigkeit heute schon jeder denkende Amerikaner mehr als nur bezweifelt).
Wenn die Charta der der Vereinten Nationen eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes nicht zulässt, dann ist die Frage, ob das geändert werden kann (und sollte - es steht ja zu befürchten, dass die USA sich dann noch mehr einmischen) und wie weit das gehen dürfte und wo die Grenzen sind.
Einerseits: Unrecht geschieht immer auf der Welt.
Andereseits: Völkermord ist eine Frage, die nach Eingriffsmöglichkeiten schreit!
Eines darf aber nie übergangen werden: Das Recht - in diesem Fall die Charta der Vereinten Nationen und die UNO die als Übergeordnetes Entscheidungsgremium auch die Executive, also die Militärische Macht sein muss. Wenn wir unser bzw. das Handeln einzelner Staaten über das Recht stellen, dann müssen wir uns nicht wundern, wenn der Terrorismus noch viele Jahr blüht und gedeiht.
Glasnost
Vor nicht allzulanger Zeit war es noch rechtens, Bimbos zu versklaven und Indianer zu jagen.
Die später entstandene Tradition, Juden zu vergasen, konnte sich völkerrechtlich nicht durchsetzen, obwohl es vor allem im arabischen Raum noch Befürworter gibt.
Vielleicht wird es ja bald internationales Recht, daß jedes Land einfach tun kann, was es will, vorausgesetzt, es heißt USA. Vielleicht haben wir diesen Zustand auch schon erreicht.
R.
Im Zweifelsfall kriegen wir deutschen doch eh wieder eine mit der "ihr-habt-die-juden-vergast-und-den-zweiten-weltkrieg-zu-verantworten-Keule" verpasst, also ab in die ecke und klappe halten.