Also dreister geht es kaum!


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Neuester Beitrag: 13.10.06 21:09
Eröffnet am:10.10.06 17:18von: der boardauf.Anzahl Beiträge:107
Neuester Beitrag:13.10.06 21:09von: der boardauf.Leser gesamt:7.521
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11516 Postings, 8436 Tage der boardaufpasserAuserdem verstehe nicht, warum ich

 
  
    #26
10.10.06 18:04
für den Brief mit dem Wiederspruch noch bezahlen soll?



Satyr, es sollten nur "Info-Broschüren" kommen - KEINE andere Leistung wurde vereinbart.  

11516 Postings, 8436 Tage der boardaufpasserjensen_sdt - also die Tonaufnahmen wären

 
  
    #27
10.10.06 18:07


einer Spionage gleichzusetzen - meine ich. Und wenn schon, dann hätten die NIX in der Hand!


 

188 Postings, 6753 Tage jensen_sdt...

 
  
    #28
10.10.06 18:07
schreibst aufn brief: "Porto zahlt empfänger" ;-)  

188 Postings, 6753 Tage jensen_sdt...

 
  
    #29
10.10.06 18:10
tonaufnahmen sind normal. manchmal wirds auch angesagt, das im hintergrund das gespräch aufgezeichnet werden kann. weiß ja nun nicht wies in deinem fall war...
können wahrscheinlich noch tage und jahre streiten wer was in der hand hat...jedenfalls bist du der mit rechnung und die die ärsche...  

13436 Postings, 8931 Tage blindfishjensen...

 
  
    #30
10.10.06 18:19
langsam glaube ich, du willst uns verscheissern... falls nein und deine profs lesen hier mit, dann lassen sie dich durch "recht" glatt durchfallen!!

noch zum thema tonaufnahme: 1. das ist ohne zustimmung nicht gestattet! 2. im hier vorliegenden fall könnten die das ja ruhig machen, dann würde der richter etwas von "infomaterial" hören und die sitzung beenden...

das war's von meiner seite...  

188 Postings, 6753 Tage jensen_sdt...

 
  
    #31
10.10.06 18:27
eigentlich wollt ich nur helfen! ich wollte nur klar machen das man einfach widersprechen (nun zum 1000sten mal) muss innerhalb von 2 wochen nach erhalt. es ist total egal wie der vertrag zustande gekommen ist, es ist einer. außerdem müsste man selber klagen, auch wenn der richter nachher "die sitzung beenden" würde. das ist ja das ding, man klagt erst gar nicht, weils zu teuer ist! darum ist die masche doch so lukrativ! mehr wollte ich doch gar nicht verständlich machen!! es werden doch sogar minderjährigen sowas angedreht obwohl sie nicht geschäftsfähig sind und trotzdem ist es nen vertrag, der vor gericht dann aber keinen bestand hätte. trotzdem klagen die leute nicht, weils nicht lohnt für 17,80 Euro zu klagen...  

13436 Postings, 8931 Tage blindfishjensen: ein letztes mal...

 
  
    #32
1
10.10.06 18:35
was du schreibst ist grottenfalsch - und zwar von vorne bis hinten...  

188 Postings, 6753 Tage jensen_sdtdito! o. T.

 
  
    #33
10.10.06 18:36

13436 Postings, 8931 Tage blindfishwas studierst du eigentlich? o. T.

 
  
    #34
10.10.06 18:38

188 Postings, 6753 Tage jensen_sdt...

 
  
    #35
10.10.06 18:41
politik und Öffentliches Recht  

13436 Postings, 8931 Tage blindfishna, dann...

 
  
    #36
10.10.06 18:44
"mußt" du es ja wissen ;-))
ich würde dir echt empfehlen dich mal in zivilrecht einzulesen, bevor du hier solche reden schwingst...  

188 Postings, 6753 Tage jensen_sdt...

 
  
    #37
10.10.06 18:49
is aber wirtschaftsprivatrecht! ;-) Ich habe auch nicht gesagt dass ich der totale held bin, wollt nur mein wissen (vielleicht nicht vollständig und fehlerfrei) hier kund tun. außerdem gibt es laut grundgesetz ne meinungsfreiheit! Du motzt ja auch nicht die leute auf wikipedia an, weil sie ihr wissen ins netz stellen(ob nun richtig oder falsch) darum gibts auch diese foren...meinungsaustausch...nicht motztausch...  

44542 Postings, 8769 Tage SlaterJensen

 
  
    #38
10.10.06 18:53
Du willst uns hier verarschen, oder?

Probiers mal mit Privatrecht BGB:

ein Vertrag kommt nur zustande wenn es eine übereinstimmende Willenserklärung beider Seiten gibt.

Das ist hier offensichtlich nicht der Fall

Ende der Durchsage  

188 Postings, 6753 Tage jensen_sdt...

 
  
    #39
10.10.06 18:57
anrufer-angerufener reden...gespräch...übereinstimmende Willenserklärung(wenn auch auf falsche weise interpretiert von angerufenen)...vertrag.

er wollte infos(übereinstimmende Willenserklärung)...wurde das falsche geschickt, aber das negiert die übereinstimmende Willenserklärung nicht.  

44542 Postings, 8769 Tage Slaterwo ist denn die Willenserklärung?

 
  
    #40
10.10.06 19:01
die Firma muß das im Zweifel nachweisen: schriftlich oder in anderer Form (Tape z. B.)
das können sie nicht.

Jeder Richter lacht sich darüber kaputt.  

188 Postings, 6753 Tage jensen_sdt...

 
  
    #41
10.10.06 19:04
ergo muss man erst klagen. und nun sind wa wieder da, was ich schon erklärt habe. siehe paar meter oben...  

16763 Postings, 8502 Tage ThomastradamusIhr machts Euch schon etwas einfach mit

 
  
    #42
10.10.06 19:04
Eurer Rechtstheorie. Ich denke mal, dass b. irgendwann während des Gespräches mal "Ja" gesagt hat, und wenn's zum Gericht geht, möchte ich nicht wissen, wie das dann ausgeht. Nicht auf die erste Rechnung zu reagieren sehe ich als falsch an - wenigstens ein Fax an die ominöse Firma hätte wohl nicht schaden können.

Gruß vom Rechtsunkundigen,
T.  

188 Postings, 6753 Tage jensen_sdt...

 
  
    #43
10.10.06 19:05
danke Thomastradamus! wir kommen der ultimativen wahrheit immer näher...  

44542 Postings, 8769 Tage Slaterdie müssen klagen, wenn Sie Ansprüche

 
  
    #44
2
10.10.06 19:08
geltend machen.

Legen Sie mal den Vertrag vor - haben sie nicht - na dann das Band (mündlicher Vertrag) hier wurde nichts von "ja, ich stimme dem Vertrag zu" drauf.

Guten Heimweg  

44542 Postings, 8769 Tage Slater@thomas

 
  
    #45
10.10.06 19:11
ich vergewaltige auch bald eine Frau und nehme es auf Band auf. Dann hat sie ja irgendwann mal auf meine Frage, soll ich Dich loslassen, "ja" geantwortet.

Sie hat also zugestimmt

"ich weiß nicht, wie das vor Gericht ausgeht"

nee issssss klaaaaaaaaaaar Atze  

188 Postings, 6753 Tage jensen_sdt...

 
  
    #46
10.10.06 19:13
die sollen ja nicht klagen(warum auch?) sondern man selber, um sein recht zu bekommen und nicht zahlen zu müssen. außerdem brauch man sowas nicht sagen wie:"ja, ich stimme dem Vertrag zu". wie mein beispiel mit der schokolade schon zeigt, brauch man nur in den supermarkt zu gehen und selbige kaufen, schon ist ein vertrag zwischen dir und dem ladenbesitzer entstanden (stille willenserklärung) so sieht das auch am telefon aus. man muss nicht in den hörer schreien "ja, ich stimme dem Vertrag zu". es muss nur einvernehmen entstehen, was ja passiert ist.(wenn wie auch schon gesagt, falsch interpretiert)  

18637 Postings, 8253 Tage jungchendas ist ja fast genauso

 
  
    #47
10.10.06 19:15
wie unaufgefordert irgendwelche buecher von so einer organisation wie 'das beste' zu erhalten. ein paar tage spaeter kommt die rechnung.
gab, so meine ich, mal gerichtsurteile dazu. die buecher kannst dann behalten. bezahlen musst du nicht.  

44542 Postings, 8769 Tage Slatertja und das es kein Einvernehmen gab

 
  
    #48
10.10.06 19:17
kommt bei Anhörung klar raus (wenn es überhaupt zugelassen wird)  

44542 Postings, 8769 Tage SlaterStudent Jensen

 
  
    #49
10.10.06 19:19
also entweder Du lebst in Deiner Jura Theorie und verstehst nichts vom Leben oder Du verarscht uns hier!

Letzteres wäre Dir allerdings gelungen  

188 Postings, 6753 Tage jensen_sdt...

 
  
    #50
10.10.06 19:19
geeennnaaauuu, aber man muss erst klagen gegen die rechnung! wie oft denn noch!!! erst dann kann festgestellt werden ob hui oder pfui! und da man erst klagen muss, ist es den meisten leuten zu teuer und zahlen irgendwann...  

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